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Der Rundfunkbeitrag – eine echte Herausforderung

Lesezeit: ca. 18 Minuten

Heute mag ich mal mein Schreiben an das „Bundesverfassungsgericht“ zum drauf herumdenken veröffentlichen.

Werte Menschen hinter der Rechtsfiktion Bundesverfassungsgericht, in der Rolle als Richter,

nachfolgend benutze ich zur Kommunikation mit Ihnen, die gewohnten Begrifflichkeiten aus der Rechtsfiktion – durch kursive Schreibweise markiert. Die Umfänglichkeit nachfolgender Gedanken ist der Zeitersparnis wegen eingeschränkt.

Ich verfolge seit einer Weile unter anderem das Thema „Rundfunkbeitrag“ und gehöre auch zu jenen, die sich für eine Nichtzahlung einsetzen.

Mir geht es nicht ums Geld. Das hat keine Bedeutung, wenn man sich – wie ich dies tue, mit dem System selbst, seiner Existenz und seinen Regelmechanismen, Werkzeugen und Methoden auseinandersetzt.

Zu mir ist zu sagen, dass ich seit 2012 nicht mehr der Inhaber von „Deutsch“ (in der Regel mit „Staatsangehörigkeit“ bezeichnet) bin, seit 2015 auch keinen Personalausweis mehr besitze.

Die „natürliche Person“ – der Mensch in der Rolle als Rechtssubjekt – in Verbindung mit §10 EGBGB, Abs.1 – im Sinne des positiven Rechts – habe ich nicht mehr inne und bewege mich so auch nicht mehr unter staatlicher Betreuung, siehe auch UN-Charta, Artikel 75 bis 91.

Ich beziehe und beanspruche auch keine Leistungen aus dem Betreuungssystem.

Das überpositive Recht (das Naturrecht oder auch Vernunftsrecht) ist mir zur Orientierung geworden.

Um den Vorgang meiner Entwicklung kurz zu beschreiben, habe ich mehr unbewusst ab 2005/06 die Aufgabe der Betrachtung und Infragestellung des Systems übernommen, die sich über gewohnte Verdrängungskonzepte (Kampf, Widerstand, Flucht, Ignorieren, Schuldzuweisung, Aus- und Abgrenzen in Verbindung mit gewohnter Feindbildprojektion) oder „ewig Gestriges“ als „Lösungen“ hinausbewegt, dies in Form eines konsequenten Infragestellungsprozesses des Systems und somit auch der eigenen Denk- und Verhaltensmuster.

„Etwas wie einen äußeren Feind“ gibt es nicht. Egal, was die Stimme in ihrem Kopf Ihnen sagt. Alle Feindbilder, die wir haben, sind nur  Projektionen des „Ichs“, als der Feind selbst.“ Dr. Deepak Chopra, M. D.

So „begegnete“ mir unter anderem Blaise Pascal:

„Das Recht ist fragwürdig, die Macht ist unverkennbar und fraglos. So konnte man die Macht nicht mit dem Recht verleihen, weil die Macht dem Recht widersprach und behauptete, es sei ungerecht und sie wäre es, die das Recht sei. Und da man nicht machen konnte, daß das, was recht ist, mächtig sei, macht man das, was mächtig ist, zum Recht.“ Blaise Pascal, 1623-1662, Fragment Nr. 298, aus: „Der verborgene Pascal“ von Theophil Spoerri, Seite 132

„Es ist gefährlich dem Volke zu sagen, daß die Gesetze nicht gerecht sind, denn es gehorcht ihnen nur, weil es glaubt, daß sie gerecht sind. Deshalb muß man ihm gleichzeitig sagen, daß man ihm gehorchen muß, weil sie Gesetze sind, wie man den Vorgesetzten gehorchen muß, nicht weil sie gerechte Leute, sondern weil sie Vorgesetzte sind. Wenn es gelingt, dies verständlich zu machen und daß hierin die eigentliche Definition der Gerechtigkeit besteht, dann ist man jeder Auflehnung zuvorgekommen.“ Blaise Pascal, 1623-1662, Fragment Nr. 326, aus: „Der verborgene Pascal“ von Theophil Spoerri, Seite 133

Im Kern spielt sich das ganze beobachtete Szenario auf der Bühne der alten Weltordnung ab, die wir im Übrigen zu verlassen beginnen – besser: die ihre bisherige Bedeutung verliert und am Ende eine Erkenntnis bleibt: dass kollektiv gelernt wurde, wie es nicht funktioniert (Baum der Erkenntnis).

Das liegt daran, dass jenes, was sie über Jahrtausende zu überlagern versuchte, langsam wieder zum Vorschein kommt (Baum des Lebens).

„Es sind nicht die Dinge, die uns beunruhigen, sondern die Bedeutungen, die wir den Dingen verleihen.“ Epiktet 2.0

Mit dem Übergang zum überpositiven Recht, unter Entfaltung der Vernunft, im stattfindenden Prozess der Infragestellung des Systems, führt dies zunächst zu einer Koexistenz von alter und neuer Weltordnung.

Das ist zunächst kein Zustand, der sich auffällig in der Materie reflektiert, da die „Weltordnung“ selbst ein innerer Zustand ist, und sich durch die Beziehung des Menschen zu seinem „Ich“ und zum Ganzen selbst zum Ausdruck bringt, siehe das Gleichnis von „Esau und Jakob“ und nachfolgend die Aufgabe des Menschen sich zu entwickeln, beschrieben im „Esau-Segen“:

„Da sagte sein Vater Isaak zu ihm: „Dort, wo du wohnst, wird das Land nicht fruchtbar sein, kein Regen fällt darauf. Mithilfe deines Schwertes musst du dich ernähren. Und deinem Bruder wirst du dienen, doch dann wirst du seine Herrschaft abschütteln und frei sein.“ 1. Mose, 39,40

„Esau“ steht symbolisch für den unbewussten Menschen, der sich durch „rote Linsen“ (etwas, was nur wertvoll erscheint) von Jakob, seinem „Ich“ beeinflussen lässt und der Mensch solange unter dem Joch „Jakobs“ steht, solange er diese Beziehung nicht hinterfragt. Kurz gefasst.

Es geht im Kern um die Entwicklung des Menschen, wieder hin zum Leben und damit eingebettet in den Lebensprozess selbst.

Die alte Weltordnung ist lediglich eine vom Leben abgewandte Simulation des Lebens.

Jeder hat sie zu erfahren um zwischen der alten und der neuen Ordnung seine „dritte Position“ einzunehmen. Aus diesem Grunde kann man auch niemandem „böse“ sein oder ihn dafür bestrafen wollen. Es hat alles einen Sinn.

Das Leben drückt sich durch Bedingungslosigkeit in den Kernmechanismen Geben und Empfangen aus, siehe: Adam (Geben) und Eva (Empfangen) und dem Verlust des Para-Dieses durch das „Nehmen“.

Das Leben beschenkt sich selbst. Somit ist das Geschenk ein Ausdruck des Lebens selbst.

Das „Ich“, eine Art der „Programmbehälter der Persönlichkeit“ des Menschen,  beeinflusst dessen Wahrnehmung, Fühlen, Denken und Handeln.

Die Beziehung zwischen Mensch und seinem „Ich“, verkörpert in seiner aktuellen Konstellation die alte Ordnung, das System, der alte Bund, die Matrix (lat.: Gebärmutter), die sich aktuell im Außen in der Form der Hierarchie zeigt – als „Widersacher“ der natürlichen Ordnung. Kurz gefasst.

Durch die gesellschaftlich tolerierte Fremdbestimmung – ausgedrückt durch: „Du bist solange gut, solange mir das gefällt.“, die ihren Anfang in der Familie nimmt, kann sich die Vernunft des Individuum nicht wirklich entfalten, was so zur Existenz der Betreuung auch in den nachgelagerten Institutionen, Kindergarten, Schule, Unternehmen und Staat (mit seinen Institutionen) führt.

Die Fremdbestimmung steht, hinweisend auf Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, diesem dem Menschen inne ruhenden Entwicklungsprozess entgegen: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“ Wer könnte also eine Einhaltung der Menschenrechte erwarten, solange nicht umgedacht wird?

Um- und Weiterdenken machen also Sinn, siehe auch der Hinweis auf „Marias unbefleckte Empfängnis“ als geistige Erkenntnis, und der fundamentalen Entscheidung, ob der Mensch sich zum obrigkeitshörigen und zu betreuenden Untertanen entwickelt oder zunehmend zu einem selbstbestimmenden Menschen heranwächst, was auch für den „Begleiter“ selbst eine Umstellung bedeutet. Das drückt sich für das Handeln des Menschen in seiner Weiterentwicklung etwa so aus:

„Der Mensch (Gesellschaft) gewährleistet durch (arbeitsteilige) Wertschöpfung (Ökonomie) seine Lebensgrundlagen, durch sinn- und vernunftvollem Einsatz (Ökologie) der natürlichen Ressourcen (Natur).“

Der Entwicklungsprozess von alter hin zu neuer Weltordnung zeigt sich im Kern als immer schmaler werdender Weg von der individuell-gesellschaftlich tolerierten, als „Vernunft“ verkauften Unvernunft (also von einem „so tun, als ob“), hin zur Entfaltung der Vernunft selbst.

An diesem Punkt zeigt sich auch das Wesen des erwachsenden Menschen, seine Authentizität und Verbundenheit mit dem Ganzen.

Vernunft ist der intuitiv getriggerte Prozess, zwischen bedingungslosem Geben und bedingungslosem Empfangen. Sie ist der eigentliche Hort der Gerechtigkeit, der Freiheit und des Friedens.“

Deshalb bedarf es auch keines Friedensvertrages, der in gewohnter Form nur reine Makulatur wäre.

Ebenso wenig der Gerichte und nahezu allem, was so geschaffen wurde, um es durch Oktroyieren und Aufrechterhalten der Betreuung erreichen zu wollen.

Der Mensch im überpositiven Recht braucht auch keine Verträge, da er sich im Lebensprozess selbst bewegt und sich die Dinge von selbst regeln, was dem klassischen „Ich“ zuwider ist, da sich dies seiner Vorstellung von Plänen, Kontrolle und Sicherheit entzieht.

Diese Verhalten ergeben sich aus einem Moment des Menschen, entstanden durch seine Bestrafung, durch eine vorhandene Autorität, für eigenständige Entwicklung bei unbewusster Übertretung der „ewigen“ Regelwerke der Autorität.

„Neues gleich Bestrafung, daraus folgt: „Gestern war alles besser“ gleich Sicherheit.“

Positives Recht dient in der Regel nur zur Kaschierung der Auswirkungen gesellschaftlich tolerierter Unvernunft, damit wird diese gesellschaftlich als „Vernunft“ propagierte Unvernunft zur Dauerbeschäftigung für die Institutionen des Betreuungssystems: Legislative, Judikative, Exekutive und Verwaltung &c.

Ein Signal der Veränderung setzten Sie selbst unter anderem am 25.07.2012.

Recht an sich kommt im Kern nicht ohne Philosophie aus. Nimmt man zu den beiden noch Psychologie und Theologie hinzu, kann man sich aufmachen, das System an sich in Frage zu stellen.

So fand in 2014 ein Treffen mit einem ehemaligen Staatsanwalt aus Ungarn statt, welcher neben der Juristik, zusätzlich Theologie und Philosophie studiert hat und jüdischen Glaubens ist.

„Das hast du so ziemlich alles herausbekommen, was man aus der alten Kiste herausbekommen kann“,  waren seine Worte, als wir uns über meinen Vortrag „Hinüber in die Neue Zeit“ austauschten, der wegen seines Umfangs, mittlerweile als PDF vorliegt.

Weswegen ich Ihnen im Kern schreibe, betrifft das Urteil zum „Rundfunkbeitrag“ vom 18.07.2018 und mag dazu folgendes Zitat voranstellen:

„Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.

Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht.

Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Wikipedia

Aus diesem Fokus heraus habe ich mir das Urteil vom 18.07.2018 angeschaut, was im Kern die Fiktion bestätigt. Zunächst jedoch:

„Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen…“ Das ist auch verständlich, denn:

„Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger (nicht zwischen Bund und Ländern; Rn.3a zu Art. 104 a) wird vom GG stillschweigend vorausgesetzt (BVerfGE 55, 274/301).“ Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 9. Auflage , Verlag C.H.Beck München

Dies ist ein Hinweis auf das Gewohnheitsrecht und konkludentes Handeln.

Nun zur Fiktion. Etwas was sich mit „möglich“ umschreibt, alsdann sein soll, kann dem tatsächlichen Sachverhalt widersprechen. Das funktioniert auch nur bei gewohnter Anerkennung einer vorliegenden und unhinterfragt angenommenen Fremdbestimmung.

„…die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr – potentiell – einen Nutzen haben.“

Der Begriff „potentiell“ meint, dass allein das Vorhandensein an sich, den – (nach §3 AO?) – erhobenen Beitrag rechtfertigen soll – selbst wenn keine Nutzung erfolgt.

Nebenbei stellt sich die Frage, wie der Nutzen inhaltlich definiert ist und welche Ziele mit und durch die Nutzung verfolgt werden – in der Regel geht es um „Unter-Haltung“ – im Sinne von Ablenkung vom natürlichen Entwicklungsprozess, welche auch nur solange funktioniert, wie entsprechende Verhaltensmuster beim Nutzer vorliegen und damit angesprochen werden.

„Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.“

„Auch eine unbestimmte Vielzahl oder gar alle Bürgerinnen und Bürger können zu Beiträgen herangezogen werden, sofern ihnen jeweils ein Vorteil individuell-konkret zugerechnet werden kann und soweit dessen Nutzung realistischerweise möglich erscheint.“

Innerhalb der alten Weltordnung individuell-gesellschaftlich tolerierte Fremdbestimmung i. V. m. dem die natürliche Ordnung überlagernden Geschäftsmodell, führen stets zu einer „konkreten Zurechnung“ (Oktroyierung durch Projektion). Dies gefolgt von einer fiktionalen Begründung: … soweit dessen Nutzung realistischerweise möglich erscheint.

„Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.“

Dass es auf einen nicht Nutzungswillen ankommt, bestätigt zum einen die individuell-gesellschaftlich tolerierte Fremdbestimmung sowie auch die nicht kostenfreie Betreuung der gewohnt konditionierten Nutzer.

Auf der anderen Seite haben Personen auch keine Willen, weil dies eine Eigenschaft des Menschen ist. Der Mensch ist nicht die Person, jedoch soll er in diesem Glauben bleiben. Bis er sich aus diesem Joch befreit.

Ob es sich beim „Rundfunkbeitrag“ im Kern um eine Steuer handelt oder nicht, wird dabei zur Nebensache, angesichts einer in sich vorliegenden Fiktion – ebenso wie die Personen, für die sie „gelten“ soll, die ebenfalls Fiktionen sind… aus denen klassische Staaten hervorgehen.

„Tatsächlich aber sind die europäischen Völker ihre Staaten, ihre nationalen Volkswirtschaften, sind alle Unternehmen, von der Entwicklung der Welt, von der ich sprach, auf das Stärkste berührt. Sie wissen es nur noch nicht. Sie haben es nur noch nicht verstanden…“ Helmut Schmidt, 2012, Quelle: Youtube

Der Mensch ist nicht die Person. Er ist auch nicht sein „Ich“, er hat ein „Ich“. Und in diesem Moment des Erkennens begegnet – dem Gleichnis entsprechend – „Esau“ seinem „Bruder Jakob“ wieder auf Augenhöhe.

Deshalb macht es auch keinen Sinn, an den Symptomen des Systems herumzulaborieren. Die Aufgabe besteht darin, das System an sich in Frage zu stellen, was durch die Auseinandersetzung mit diesem, unabdingbar aus der Betreuung herausführt.

Was das Unternehmen „Sixt“ betrifft, entpuppt sich das ganze Rechtsintermezzo um den „Rundfunkbeitrag“ als „Schaukampf der Gladiatoren“, da ein Unternehmen in der Regel alle Kosten auf seine Kunden abwälzt, um seine Profite maximieren zu wollen.

Über eine angemessene Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freiheitlichen Grüßen
aus der Neuen Zeit

Alexander Berg

Dazu die „angemessene“ Antwort:

Sehr geehrter Herr Berg,

Ihr oben genanntes Schreiben, in dem Sie sich zum Thema Rundfunkbeitrag äußern, wurde hier zur Kenntnis genommen.

Haben Sie jedoch bitte Verständnis dafür, dass das Bundesverfassungsgericht – auch im Hinblick auf seine gesetzlich festgelegte Zuständigkeit – nicht in einen allgemeinen Meinungsaustausch mit dem Bürger über abgeschlossene Verfahren eintreten kann.

Unabhängig davon wird mitgeteilt, dass die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfas­sungsgerichts über vier Verfassungsbeschwerden, welche die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben, am 18. Juli 2018 in den Medien (www.bverfg.de) bekannt gegeben wur­de. Der vollständige Urteilstext sowie die hierzu ergangene Pressemitteilung sind auf der hiesigen Homepage abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen

P.S. Nicht unterschrieben und beglaubigt von einer Regierungsangestellten(!).