Der Statusdeutsche ist nach dem Artikel 139 GG für die BRD verpflichtet sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien!

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(Sachrang, AlexanderE.Schröpfer, 13. April 2012) Der den Status *DEUTSCH* erkannt hat, muß sich als mündiger Bürger im vorauseilenden Gehorsam von den Gleichschaltungsgesetzen befreien. Kommt der Bewohner dieser Pflicht nicht nach, bleibt er in der Betreuungsrepublik nach Kolonialgesetzen (hier Neues Staatsrecht 1934) gefangen und ist komplett entrechtet und entmachtet!

Der Statusdeutsche ist nach dem Artikel 139 GG für die BRD verpflichtet, sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien! Der den Status *DEUTSCH* erkannt hat, muß sich als mündiger Bürger im vorauseilenden Gehorsam von den Gleichschaltungsgesetzen befreien. Kommt der Bewohner dieser Pflicht nicht nach, bleibt er in der Betreuungsrepublik nach Kolonialgesetzen (hier Neues Staatsrecht 1934) gefangen und ist komplett entrechtet und entmachtet!

Urkunde Umsetzung Artikel 146 GG- Alle Macht geht vom Volke aus!

Stets die Handlunsanweisung zur Urkunde beachten und korrekt befolgen, damit unnötige Fehler vermieden werden.

Viele BRD – Verwaltungen arbeiten korrekt. Es gibt aber auch Ausnahmen. Außerdem beginnt sich das Gleichschaltungssystem zu verteidigen: Es  tauchen laut mündliche Berichte erste illegale interne *Anweisungen* auf:

Unterschriftbeglaubigung laut Verwaltungsverfahrensgesetz §34: Immer Zeugen mitnehmen. Ausschließlich nur Unterschriftbeglaubigung laut Verwaltungsverfahrensgesetz § 34 hartnäckig felsenfest bestehen! Bei Verweigerung stets Bürgermeister holen lassen! Darauf bestehen! Keine Ausreden dulden!

Ruhe bewahren! Keine Emotionen! korrekt, sachlich – kühl sein! Auf keinerlei Diskussionen einlassen! Es geht nur um Unterschriftbeglaubigung laut Verwaltungsverfahrensgesetz §34 ! Standfest sein! Durch nichts einschüchtern lassen! Selbst wenn die Polizei geholt wird, auf die Erledigung der Dienstpflicht nach deren eigenen Verwaltungsverfahrensgesetz § 34 hartnäckig bestehen!

Wird sich auf irgendwelche vorgeblichen Anweisungen berufen, diese sich zuerst zeigen und dann als Kopie geben lassen. Alles muß stets schriftlich sein. Mündliche Aussagen sind juristisch ungültig! Ihr seid die Steuerzahler der Nation: Ihr bezahlt diese BRD – Behörden! Ihr habt das Recht, daß dort die Mitarbeiter die Dienstpflicht nach deren eigene Gesetze erfüllen. Verweigert auch der Bürgermeister als oberster Chef der Behörde das eigene Gesetz brechend hartnäckig: Schriftlich auf die Verweigerung bestehen: Nicht vorher gehen! Satz einfordern: Betreff: Unterschriftbeglaubigung laut Verwaltungsverfahrensgesetz § 34 Hier verweigere ich die Beglaubigung der persönlichen Unterschrift und der pers. Daten auf der Urkunde Umsetzung Artikel 146 GG – Alle Macht geht vom Volke aus! Ohne dem Bescheid/ Unterschriftbeglaubigte Urkunde nicht gehen!!! Uns dazu informieren, damit wir helfen können. ****************************************************************************************************************************************************** § 34 VwVfG – Beglaubigung von Unterschriften – Verwaltungsverfahrensgesetz Teil II (Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren)

(1) Die von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind befugt, Unterschriften zu beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für

1. Unterschriften ohne zugehörigen Text, 2. Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bedürfen.

(2) Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.

(3) Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen.

Er muss enthalten

  1. die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist,
  2. die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird, sowie die Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit  über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist,
  3. den Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist,
  4. den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die Beglaubigung von Handzeichen entsprechend.

(5) Die Rechtsverordnungen nach Absatz 1 und 4 bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Rechtliche Belehrung:

1. Nazifizierung/ Entnazifizierung:

bis 1933 = HEIMAT – Staatsangehörigkeit im DR: *jeweiliges Heimatland (LStA) Sachsen, Bayern, Mecklenburg, Thüringen +++.*

1934 – 1945 = gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: *deutsch* /deutsche Staatsangehörigkeit*

1949 – 1967 = gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: *deutsch* /deutsche Staatsangehörigkeit*

1967 – 1989 = gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: *DDR*

1990 – heute = gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: *deutsch* /deutsche Staatsangehörigkeit*

Die BRD hat 2010 das Gesetz vom 05. 02. 1934 mit dem RuStAG von 1913 gleichgeschaltet. Die Reichsangehörigkeit wurde bereinigt. (gelöscht)

Siehe Bundesgesetzblatt III von 1959

Auf dem BRD- Personalausweis steht die Staatsangehörigkeit *DEUTSCH* nach Staatsangehörigkeitsgesetz (Gleichschaltungsgesetz) von 1934.

Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD gibt damit die Staatsangehörigkeit von 1934 wieder.

Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD zeigt den Status der Gleichschaltung/ Heimatlosigkeit von 1934.

Siehe Neues Staatsrecht von 1934, siehe Seite 54!

Jeder BRD Bewohner hat damit die Staatsangehörigkeit (StAG) von 1913 = gleichgeschaltet mit der  Staatsangehörigkeit (StAG) von 1934!

Jeder BRD Bewohner hat den Status der Kolonieangehörigkeit.

Der Statusdeutsche ist komplett heimatlos, hat nur noch den Auslandstatus, ist entrechtet und entmachtet!

Auf unserem BRD- Personalausweis steht die Staatsangehörigkeit *DEUTSCH* nach Staatsangehörigkeitsgesetz (Gleichschaltungsgesetz) vom 05.02.1934.

Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD *DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGE (R)* wird im

-A U S L Ä N D  E R  A M T

beantragt.

Verweis Grundgesetz Artikel 116 bzgl. BRD – Statusdeutscher = Heimatloser!

Artikel 116 GG:

„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html

= *deutsche Staatsangehörigkeit* + *deutscher Volkszugehörigkeit* sind Begriffe aus der 2010 erfolgten Gleichschaltung der RuStAG von 1913 (R= StAG) nach Neuem Staatsrecht von 1934 unter Adolf Hitler!

Jeder Verwaltungsbeamte/ Angestellte unterliegt den Gleichschaltungsgesetzen und deshalb ist eine sofortige Klärung im höchsten allgemeinen Interesse!

Seit 1934 hat sich nichts verändert!

Seit 1934 hat sich nichts verändert.

Es besteht damit folgender offenkundiger Tatbestand:

Die BRD führt die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz / Neuen Staatsrecht von 1934 weiter!

Bundesdeutsches Staatsvolk nach Staatsangehörigkeitsgesetz / Neuen Staatsrecht von 1934:

Die BRD führt damit automatisch staatsrechtlich juristisch das 3. Reich weiter.

Der Statusdeutsche ist nach dem Artikel 139 GG für die BRD verpflichtet jeden Einwohner sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien! Der den Status *DEUTSCH* erkannt hat, muß sich als mündiger Bürger im vorauseilenden Gehorsam von den Gleichschaltungsgesetzen befreien. Kommt der Bewohner dieser Pflicht nicht nach, bleibt er in der Betreuungsrepublik nach Kolonialgesetzen (hier Neues Staatsrecht 1934) gefangen und ist komplett entrechtet und entmachtet.

Das BRD Grundgesetz Artikel 139 regelt gleichzeitig die Entnazifizierung:

„Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

Es gelten vollumfänglich die alliierten SHAEF Entnazifizierungsbestimmungen!

Sie als BRD Verwaltungsorganisation dürfen mich unter Strafe nicht entnazifizieren!

Siehe dazu die SHAEF – SMAD Entnazifizierungsbestimmungen der Alliierten.

Nur die Alliierten haben die juristische Hoheit zur Entnazifizierung meiner Person!

2. Verfassung:

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 146:

Der ab 1990 geänderte Artikel 146 des Grundgesetzes (GG):

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Artikel 146 Grundgesetz

http://www.youtube.com/watch?v=dOK2Ek-WWwY&feature=related

Artikel 146 Grundgesetz fordert ausdrücklich keine neue Verfassung. Nur auf der Basis der bisherigen Verfassung kann eine neue Verfassung zu erarbeitet und per Volksabstimmung zu legitimiert werden. Vorher muß allerdings die Wiedervereinigung erfolgen und der deutsche Rechtstaat *Deutsches Reich* wieder handlungsfähig sein.

Entrechtete haben keine Stimme!

Durch das nazifizierte StAG von 1934 Heimatloses, rechtlos entmündigt- entmachtetes BRD – Personal – wie meine Person- kann weder über die Wiederherstellung der Verfassung noch über neue Verfassung befinden/ entscheiden! Das betrifft alle staats- völkerrechtlichen Vorgänge. Sie sind zur Abhilfe verpflichtet!

Die Verfassung ist die sittlich, moralische, juristisch fundamentierte Grundlage der heutigen menschlichen Gesellschaft und die demokratische Handlungsgrundlage jedes völkerrechtlich legitimierten Rechtstaates.

OHNE EINE WIKSAME, VOM DEUTSCHEN VOLK LEGITIMIERTE VERFASSUNG GIBT ES KEINEN VÖLKERRECHTLICH LEGITIMIERTEN SOUVERÄNEN DEUTSCHEN RECHTSTAAT NOCH EINE VÖLKERRECHTLICHE GRUNDLAGE!

Die BRD ist seit 1990 nur eine nicht souveräne, juristisch privatisierte Verwaltungsorganisation mit Staatsfragment mit Verwaltungsauftrag der Alliierten. (Carlo Schmidt Grundsatzrede, SHEAF- Bestimmungen, Staatsverträge)

3. Belehrung zu unseren rechtsfähig existenten deutschen Rechtsstaat:

„…Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, – Nur in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch”.

Das Deutsche Reich existiert fort, ist rechtsfähig aber mangels Organisation nicht handlungsfähig (OVG Karlsruhe BVG von 1973 Urteil 31.07.1973, BVerfGE 35, S. 1 ƒ, BVerfG 2266 [277], BVerfG 3288 [319 f.], BVerfG 585 [126], BVerfG 6309 [336, 363]).

Die BVG Antwort vom 18.08.2005 zum Urteil vom 31.07.1973 (Deutsches Reich) Auszug:

„Aktenzeichen AR 5090/05 Bearbeiterin Frau Strizinger Telefon 0721/9101-419…Soweit Sie mit Ihren Schreiben das Urteil des zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Juli 1973 2 Bvf1/73 ansprechen, wird darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich davon absieht seine Entscheidungen im Nachhinein zu erläutern oder zu kommentieren. Dem einzelnen Bürger muss deshalb die Prüfung selbst überlassen bleiben, welche Schlüsse aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen sind bzw. welche Auswirkungen die Entscheidungen im einzelnen Fall haben…. Im Auftrag Dr. Hiegert beglaubigt Regierungsangestellte“

BVG Antwortet zum Urteil vom 31.07.1973 (Deutsches Reich)

http://www.youtube.com/watch?v=PmcdKIxMuo8

4. Belehrung bei Untätigkeit und Verweigerung der Dienstpflicht:

4. 1. Sie sind nach Verwaltungsverfahrensgesetz § 34 für die BRD verpflichtet meine Unterschrift zu beglaubigen.

4. 2. Es geht um de Verfassungsauftrag = die Umsetzung GG Artikel 146.

Sie sind als eine von den Alliierten in Deutschland eingesetzte Verwaltungsorganisation und dafür zuständig.

Sollten Sie die Abhilfe verweigern, werde ich umgehend vor dem zuständigen Verwaltungsgericht als auch Arbeitsgericht nötigenfalls bis zum BVG eine sofortige, einstweilige Anordnung/ Eilverfügung/ Klage mit kombinierter Klage wegen Untätigkeit, Verweigerung Dienstpflicht, Befangenheit im Dienst, nationale wie internationale Rechtbeugung, Verhinderung Entnazifizierung, Verdacht Vorschub Fortführung des 3. Reiches, Verhinderung korrekte Erfüllung GG Artikel 146, Verhinderung der  Verfassung, Verfassungshochverrat, Landesverrat, Verrat gegen den Bund laut §81 StGB, Verhinderung Friedensverträge= Vorschub Weltkrieg usw.  auf Ihre privaten als auch dienstlichen Kosten erwirken. Dazu erfolgt als erstes die Dienstaufsichtsbeschwerde.

Ich werde dienstlich als auch gerichtlich einen Befangenheits- und Entlassungsantrag Ihrer Person aus dem öffentlichen Dienst wegen o. g. Tatverdachte stellen.

Weiterhin erfolgt dann Strafantrag bei allen zuständigen Staatsanwaltschaften, alliierten Militärstaatsanwaltschaften/ Verwaltungen als auch internationalen Strafgerichtshof in Den Haag  wegen Verletzung der Menschen – Völkerrechte und Missachtung der HLKO. Der Vorgang ist im öffentlichen Interesse und wird bei Recht beugender Verweigerung sofort weltweit über alle Netzwerke veröffentlicht.

Außerdem belehre ich Sie über ihre dienstliche als auch privat in diesen Fall unverjährbare Haftbarkeit in der BRD – Verwaltungsorganisation. (Völkerrecht und Ihre Remonstrationspflicht)