Deutsches Lehrgut
Heute Morgen erhielt ich eine E-Mail mit einer Tabelle, deren Inhalt Handelsrecht und Staatsrecht gegenüberstellt, darunter die Aussage: Juristische Anwendung beider Rechtskreise nicht kombinierbar!
So mag der gewohnte Betrachter wieder einmal zwischen zwei Optionen wählen können, wobei die Tabelle im eigentlichen Sinne keine Wahl lässt: Also zurück zum Alten?
Wenn man sich jedoch den geschichtlichen Ablauf beider betrachtet, so ist da ein struktureller Auflösungsprozess grundsätzlicher Art erkennbar, der von staatlichen (nicht wertschöpfenden Strukturen), hin zur Notwendigkeit von Wertschöpfung angekommen ist.
Wie bekannt, sind die staatlichen Strukturen und Staaten an sich in unternehmensartige Gebilde umgewandelt worden.
Hinzukommt, hat man erkannt, dass die staatliche „Kompetenz“ fehlt – und ich erinnere mich sehr gut daran – fängt auch der Widerstand an, entsprechend geforderte Gelder nicht mehr oder nicht mehr freiwillig zahlen zu wollen, da man mit dem Argument agiert, es seien ja nur Angebote und das auch kein von beiden Seiten unterschriebener Vertrag vorliegt.
Staatliche und im Grund genommen alle Verwaltungsstrukturen (sind wertschöpfungsfrei und nähren sich den Ergebnissen der wertschöpfenden Gesellschaft Ökonomie, ohne selbst daran aktiv teilzunehmen. Sie verschaffen sich durch selbstgeschaffene Gesetze mehr Beschäftigung und üben damit unter dem Mantel der Obrigkeitshörig- und Gläubigkeit entsprechenden Einfluss aus.). Diese Strukturen wurden durch „Umwandlung zu Unternehmen“ mit in den Tiegel geworfen und hier kommt der „Kunde“ plötzlich und sagt: „Danke, für das freundliche Vertragsangebot, was ich dankend ablehne.
Nicht wertschöpfende Strukturen haben in einem klassischen Markt der Unternehmen keine Überlebenschance.
Dazu die Frage: Warum sollte es also wieder Staaten in klassischer Form geben?
Beide in der Tabelle aufgezeigten Optionen unterscheiden sich zwar optisch durch das Recht, doch ist dass, worauf es wirklich ankommt, ist die Hierarchie, die sich hinter dem ganzen weiter etablieren würde. Mich wundert, warum zwar auf der einen Seite von Souveränität (für einen Staat) gesprochen wird, jedoch die Souveränität des Menschen dabei außen vor bleibt.
Wer glaubt, es genüge die alte Nummer mit dem souveränen Staat spielen zu wollen, während sich die Form der Organisation innerhalb wieder durch verwaltende Obrigkeiten, Vorgesetzte, Entscheider und staats(hörige) Untergebene gar nicht geändert hat, täuscht sich nur selbst und damit auch seine gläubigen Anhänger.
Wenn von „souveränen Volk“ gesprochen wird, dann beginnt das beim Individuum – und dies mit Sicherheit nicht, indem es die Verantwortung bei der nächsten Gelegenheit wieder an andere abgibt.
Ein souveräner Staat, bildet sich aus souveränen Individuen. Diese tragen jederzeit für ihr Handeln die Verantwortung, wie auch jetzt jeder für das, was er erlebt, die Verantwortung trägt – egal wie beschissen es ihm geht. Wer jedoch wählt, gibt die Verantwortung ab, er gibt seine Stimme ab und hat fortan nichts mehr zu sagen.
Denn mit der Souveränität des Individuums steht auch die Erkenntnis, dass es keine anderen Schuldigen gibt. Ein Souverän agiert auch nicht unter den vom Menschen künstlich geschaffenen Gesetzen.
Es macht Sinn, die vollständige Bedeutung der Souveränität zu erkennen und danach auf das Bisherige zu blicken. Denn erst so wird klar, dass das Alte insgesamt überhaupt keinen Sinn mehr macht. Zudem wird dann erkennbar, dass man sich bisher auf begriffliche Worthülsen und Schönrederei gestützt hat.
Es geht darum, prinzipiell sich auf etwas Neues einzustellen, statt nur den alten Wein in neuen Schläuchen zu kaufen.
Geschichte beispielsweise wiederholt sich auch nur, weil die verursachenden Denk- und Verhaltensmuster ihrer Besitzer über Generationen weitergegeben, die gleichen geblieben sind. Es geht also darum Muster zu erkennen sowie deren verursachende Gesetzmäßigkeiten.
Der Grund, warum die Gesellschaft verfällt beruht darauf, dass diese Gesetzmäßigkeiten, auf denen sich die Gesellschaft bisher entwickelte, im Wandel ihre Wirksamkeit verlieren, bzw. bereits verloren haben.
Es sind die selben Prinzipien, die sich in nahezu allen vom Menschen geschaffenen Strukturen wiederfinden. Strukturen, die der Mensch erst, wenn er sie als unangenehm empfindet, er sich gegen sie auflehnen lässt.
Dies, weil bei allem grundsätzlich übersehen wurde, dass die Gemeinschaft gewohnt nach dem Belohnungs- und Bestrafungsprinzip und damit verbundenen „gerechten Vorgesetzten“ verwaltet wird.
Und dies nur aus einem einzigen Grund: Weil die Vorgesetzen oder sich vorgesetzt fühlenden weiterhin die nicht ausgebildete Vernunft (die Unvernunft (klassisches Ego) erstanden aus der fortgeführten Fremdbestimmung des Individuums in der Familie) als wesentliches Argument zur Beibehaltung von Verwaltungsstrukturen und deren Akteuren anführt.
In diesem Zusammenhang schon einmal darüber nachgedacht, dass auch die mehrheitlich gelernte Art zu lernen der Hinterfragung bedarf?
Jemand sagte einmal: „Sie hatten alles gelernt, nur nicht das, was wichtig ist.“