Die Unternehmen Amts- und Landesgericht Fulda im Fokus der „Volksaufklärung“
(A. Berg, Fulda, 21.03.2013) Die Arbeits- und Interessengemeinschaft „Volksaufklärung“, Außenstelle Fulda sucht mit zehn Menschen den stellvertretenden Geschäftführer des Amtsgericht auf, um die Rechtmäßigkeit von fünf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen zu prüfen, da die Ausfertigungen handschriftlich nur mit „gez.“ + Nachname versehen sind.
Im Original kann man eine „Unterschrift“ sehen, diese hat jedoch mit der „gez. Unterschrift“ nichts gemein.
Justizbedienstete erhalten die Order, alle Personen des Hauses zu verweisen, da man sonst die „Polizei“ holen werde und man stellt weitere zwei Bedienstete auf dem internen Weg zum Landgericht als Begleitung zur Seite, um vom verantwortlichen Richter die entsprechenden Unterschriften einzufordern.
Dort wird das bestehende Hausverbot des Amtsgerichtes auf das Landesgericht erweitert und der Volksaufklärung wird die Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung des verantwortlichen Richters verweigert. Die Geschäftsleitungen der beiden Unternehmen lassen verlautbaren, dass das Gebäude verlassen werden soll.
Dies alles geschieht in einem öffentlichen Gebäude und vor den Augen der Menschen, die sich ein Bild über die tatsächlichen Zustände machen wollten.
Eine persönliche Vorsprache zu einem laufenden Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Fulda wurde bereits vor der Sicherheitsschleuse mit dem Hinweis der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft in der Form beendet, dass diese Anfrage schriftlich zu erfolgen habe.