Feindstaubklausel
Als „Feind“ kann man klassisch jeden bezeichnen, der einer „gewohnten“ Meinung (und wenn es nur die eigene ist) oder verbreiteter Vorstellungen, Ansichten, Ideologien und Weltanschauungen und damit verbundener „Gepflogenheiten“ nicht mit zum Ausdruck bringt und auch der damit verbundenen „Ordnung“ diametral gegenüber steht.
Aus Sicht noch bestehender Hierarchien, als die „gewohnte“ Organisationsform, ist es dabei vollkommen gleich, wie wir bspw. eine Ideologie „betiteln“. Sie ist letztlich nur ein anderes Etikett für denselben Wein, solange man die Verantwortung abgibt und nach der Vorstellung lebt: „Du bist nur dann gut, wenn es mir gefällt.“
Auf der anderen Seite: Solange man in der Vorstellung lebt, dass man anderen nicht trauen kann/will/darf/soll, weil sie unvernünftig sind und so nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, behält man das Alte bei.
Und im stattfindenden Wandel wird dies dann als persönlich zunehmender Lebensdruck wahrgenommen.
Denn in Wahrheit traut man sich selbst nicht und projiziert dies unter dem Begriff „Misstrauen“ ins Außen. Und schon hat man die Welt, wie sie einem nicht gefällt.
Einfacher ausgedrückt: Das Ganze ist ein zeitlich und räumlich begrenzter und „fortlaufender Versuch einer Betreuungsanstalt“ – bei immer kleiner werdenden Wirkradius, der sich auf den eigenen Denk- und Verhaltensmustern austobt.
Eine Betreuungsanstalt, die man jedoch „verlassen“ kann, jedoch nicht mit den gewohnten Mitteln, Methoden und Werkzeugen der alten Weltordnung selbst und damit des Beharrens auf „Bisherigem“.
Jene „Mitteln, Methoden und Werkzeugen“ sind in der Tat nur als Hinweise und Signale zum Um- und Weiterdenken gedacht und nicht als Mittel gewohnter Gegenwehr und Demonstrations- und Klageorgie.
„Wir wollen, dass es anders wird, sich aber bei uns nichts ändert – und dafür kämpfen wir – notfalls bis zuletzt.“ „Viel Spaß.“
Mag man das Ganze mal von einer anderen Warte betrachten. Dazu ist nachfolgende Annahme hilfreich, dass wir als deutschsprechende Menschen die Aufgabe haben, diesen Ausgang zu finden, um das „System“ (alte Weltordnung, Matrix, Betreuungsanstalt) zu „verlassen“.
Und sich so mancher noch in der Denkweise der alten Ordnung „auf seine Weise“ übt, ist es nicht verwunderlich, wenn man die Bude mit Menschenmaterial gefüllt bekommt, bis jemand endlich wach genug ist und weiterdenkt, statt nur dagegen zu sein.
Man erkennt unsere eigentliche Aufgabe, wenn man sich einfach mal den Text des Artikels 53 der UN-Charta durchliest.
Denn „Feind“ bedeutet aus einer anderen Betrachtungsebene, dass wir der alten Ordnung als einzige „offen“ gegenüberstehen und diese im Sinne aller überwinden – vereinfacht ausgedrückt.
Man erkennt das auch daran, dass im deutschsprachigen Raum viele system-neuzeitliche Entwicklungen stattfinden bzw. bereits vorliegen.
Andererseits gibt es genauso viele, die sich an der alten „Big Brother-Ordnung“ festzuhalten gedenken (die eigentlich eine „Big Mother-Ordnung“ ist, 😀 ) und sich noch standhaft im Ignorieren unkonventioneller Lösungswege und -modelle üben.
Wer sich also weiterhin am dagegen sein festzuhalten glaubt, wird alsbald eines Besseren belehrt werden, denn je mehr er sich wehrt, umso mehr Druck kann er erwarten.
„Wer sich nicht anpasst, wird angepasst.“
Das konditionierte Festhalten liegt an der Tatsache, dass man sich mit 99% Schein und Gegenwehr bewegt, während die 1% Sinn des Wahrgenommenen übersehen werden, die den Betrachter aus der Situation führt. Der Ausgang ist von seiner Größe ähnlich wie ein Nadelöhr.
Und das gilt sowohl für die eine „Kampfgruppe“ wie auch für ihre „Gegner“.
Artikel 53
(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch.
Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.
P.S. Und kommt mir bitte nicht mit Friedensvertrag und so. Es geht um mehr… viel mehr. Bereit für die eigentliche Herausforderung? 😀