BRBG 2010, nicht geltende Gesetze, die nazifizierte „Staatsangehörigkeit: Deutsch“
(RFD, Fulda, 14. Juli 2012) Die beiden Gesetze für Straffreiheit von 1968 und 1970 sind mit dem 3. Bereinigungsgesetz des Bundes aufgehoben worden. dies gilt für alle Aktionen, die mit Gewalt verbunden, gegen die Bürger des Landes gehen.
„Staatsakteure“ sind seit 1982 mit dem Wegfallen der Staatshaftung nach §§ 839 und 823 BGB voll privat haftbar.
Die Anwendung nicht mehr geltender Gesetze (AO, FGO, FamFG, OWiG, ZPO, StPO, GVG) ist bewiesen Betrug, Rechtstäuschung, Landes- und Hochverrat etc.
Die Anwendung wird sofort zur Strafanzeige gebracht und im Internet umfänglich veröffentlicht.
Im Weiteren wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass durch die Gleichschaltungsgesetze von AH im Jahre 1933, die Begriffe „Staatsangehörigkeit: Deutsch“ sowie „Deutsche Staatsangehörigkeit“ eingeführt wurden. Dieser Status wird bis zum heutigen Tage weitergeführt. Der Artikel 116 GGverstößt somit dem Art. 139 GG.
Artikel 116 Grundgesetz
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“
Artikel 139 Grundgesetz
„Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Hinzukommt, dass durch die Gleichschaltung die Statusträger, unmündig, recht- und heimatlos in ihrem eigenen Lande sind.
Die Bundesrepublik in Deutschland hat 22. Juli 2010 das StAG – Gesetz von 1934 mit dem RuStAG von 1913 gleichgeschaltet. Die Reichsangehörigkeit wurde bereinigt (gelöscht), siehe dazu Bundesgesetzblatt III vom 01. August 1959. Auf dem BRD- Personalausweis steht die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ nach Staatsangehörigkeitsgesetz (Gleichschaltungsgesetz) vom 06. Februar 1934 (siehe RgBL Teil I Seite 85).
An dieser Stelle wende ich meinen Appell an unsere eingebürgerten Mitmenschen, die ihre ausländische Souveränität gegen eine nazifizierte Recht- und Heimatlosigkeit eingetauscht haben oder dies noch vorhaben.