Guckst Du… :-D
Ordnungswidriges Parken, Behinderung und Gefährdung des Straßenverkehrs, Privathaftung, Sachbeschädigung, Beschädigung von beschlagnahmtem Eigentum nach SHAEF Nr. 52, Zerstörung „öffentlichen Eigentums“, Fahrerflucht, Umweltverschmutzung und unsachgemäßes Anleinen von Werksfahrzeugen.