Interessante Nachricht: “Jawohl, Sie haben Recht, aber es ist nicht opportun.”
(Alexander E. Schröpfer, 25.05.2012)
Eine interessante Nachricht: Soeben erfahren: In einem bayrischen Finanzamt wurde auf der Ebene von Ihnen, Herr Schröpfer argumentiert. Die Sachgebietsleiterin Vollstreckung, Frau Jung, erklärte daraufhin, jawohl, wir erhalten viele dieser Vorträge, wir sind der Überzeugung, daß das auch stimmt, aber wir haben die “Anweisung von oben”, daß wir die Sache nicht beachten sollen. Deswegen unterschreiben wir auch tunlich unsere Verfügungen nicht”. Ich habe es zwar vom “Hörensagen”, aber unglaublich, was so von den Deutschen Sachwaltern veranlaßt wird. In Sachen strikter Bindung an die Grundrechte wird ausgeführt, “jawohl, Sie haben Recht, aber es ist nicht opportun.” Damit werden den Bürger schützende Gesetze willkürlich angewandt, je nachdem, wem es nutzt.
Das ist und bleibt eine Straftat, dafür gibt es die Remonstrationspflicht! Jeder entscheidet jeden Tag für sich selbst und muss sich dafür rechtfertigen. § 823 und § 839 BGB (Privathaftung)