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Jura – de jure in Ruhe

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Heute Morgen aufwachend, kam der spontane Gedanke, etwas über die Juristerei an sich zu schreiben.

Betrachtet man sich das Thema, so ist einer zunächst als „Ehrwürdigkeit für die gerechte Sache“ bezeichneten Einstellung nichts entgegen zu setzen.

Geht man jedoch mit dem „Rechtssystem“ näher auf „Tuchfühlung“, erkennt wie es funktioniert, auf welchen Prinzipien es beuhrt und erkennt die tatsächlichen Rechtssachverhalte, so ist das ganze beschreibbar, als eine reine Beschäftigungstherapie in einer kollektiv geschaffenen und anerkannten Illusion. Erkennbar darin die Zeichen des Wandels, besser: inquisitioneller Betrachtung des Rechtssystems an sich.

Eine Illusion, die solange funktioniert, weil man für die Beschäftigung damit (gut) entlohnt wird und weil es genug Menschen gibt, die durch ihr Unwissen einen Bedarf nach „gerechter Verteidigung“ vorhalten, nicht selten aus ihrer Unbewusstheit selbst erschaffen.

An dieser Stelle kommt der Sachverhalt kollektiv konditionierter Unmündigkeit (Betreuung der vereinbarten und beibehaltenen Unvernunft) aus der Familie (engl. familiar = gewohnt) heraus zum Tragen, der geradezu jede Form „rechtlicher Situationsentstehung“ in den unterschiedlichsten Auswirkungen zu erzeugen weiß. Ein Beschäftigungsfeld ist geboren – mit endlicher Ausdehnung.

Und jeder denkt, es müsste so sein, weil es ja schon immer so war. Davon sind sowohl jene überzeug, die sie erzeugen, weil sie sich ihre Verhaltensmuster nicht bewusst sind, wie auch jene, die sich engagiert und entlohnt in die Bresche zur Kaschierung zu werfen wissen.

Und wer sich gar nicht mehr der gewohnten – also konventionell-traditionellen Denk- und Verhaltensstrukturen des Systems unterwerfen mag, findet sich schnell in den Mühlen der Justiz wieder und wieder und wieder… einfachsten Falls reicht die Stigmatisierung und Ausgrenzung der Hinterfrager.

Das Rechtssystem ist – wie die meisten vom Menschen künstlich geschaffenen „Richtlinien“ – ein reines Glaubensystem, in dem sich der Mensch über einen anderen erhebt oder unterwirft – freiwillig oder unfreiwillig.
Jene „Richtlinien“, die sich jedoch gegensätzlich zu natürlichen „Richtlinien“, nur symptomhaft mit systemischen Auswirkungen beschäftigen. Ein Verhalten, wie wir es bspw. auch aus der Medizin her kennen.

Das System erhält sich dadurch selbst, indem es nur die Behandlung seiner Phänomene (sicht- und spürbare Probleme, jedoch nur Symptome) zulässt. An dieser Stelle finden wir das Kernprinzip der Erhaltung und daran erkennt man auch die Systemverfechter.
Denn: Das „System“ ist nicht die BRD (Betreuungsanstalt für ReichsDeutsche). Das ist nicht weit genug gedacht. Die gewohnte Feindbild-Thematik gehört ebenfalls zum Systemdenken.

In einem Gespräch mit einer Anwältin meiner damaligen Frau, legte sie dar, was sie alles „tun“ könnten. So schaute ich sie nur an und sagte, dass die Gesetze alle gar nicht gültig sind. „Ich weiß, dass sie nicht gültig sind, aber trotzdem werden sie angewendet.“ Mit damaligem Wissensstand entgegnete ich: „Du weiß, dass das Hochverrat ist.“

Heute ist mir klar, dass Gesetze nach keinem anderen Prinzip arbeiten, als die Auswirkungen konventionell vereinbarter Unvernunft des Einzelnen durch äußere Einflüsse auf ihn (Belohnung und Bestrafung) „behandeln“ zu wollen. Das nennt man auch Beschäftigung – ablenkend davon, worum es eigentlich! bei dem ganzen Tamtam auf diesem Planeten geht.

An dieser Stelle kann man wieder erkennen, wem es wirklich um eine Lösung geht oder wieder nur um eine symptomhafte Behandlung. Der Kreis der Systemaussteiger wird plötzlich immer kleiner.

Der Grund, warum sich kaum jemand mit den eigentlichen Ursachen beschäftigt, liegt an der Tatsache, dass man bei sich selbst erkennen würde, dass man sich innerhalb dieses Denkens und einem „Geschäftsmodell“ wie alle anderen bewegt, worauf die eigene Exitenz beruht.

Mitmachen, ohne zu hinterfragen ist das kollektive Dogma – „der geistige §130 StGB“.

Erst gestern hatte ich ein Gespräch, wo derjenige selbst das Gefühl zum Ausdruck brachte, wenn er alles „durchdenkt“ er seine eigene Bedeutung und sein Tun in Frage stellen würde, also lieber irgendeinen Blödsinn weitermachen,  statt… tja, was…

Meine Erfahrung hat gezeigt, dass mit der Beschäftigung systemischer Ursachen und gesellschaftlicher Vereinbarungen (Konventionen und Traditionen, Werkzeuge und Methoden) und Hinterfragung (Infragestellung = Inquisition) mein eigenes Tun eine andere Bedeutung erhalten hat.

Und an dieser Stelle ist erkennbar, warum man immer sein eigenes Ding machen muss und zu machen hat.

Wenn man sich – zurückkehrend zum „Recht“ – mit dem Sachverhalt der „Kantinenwirtschaft“ beschäftigt, den ein Kollege aus Bamberg am „Nachbartisch“ real miterlebt hat, wo sich Staatsanwalt, Richter und Rechtsanwalt miteinander vereinbarten, den Klienten des Anwalts des Vorteiles willen „über den Jordan gehen“ zu lassen.
Hier zeigt sich mehr als sonst wo, das paradoxe Verhalten des Rechts mit seinen erkorenen Vertretern. Und das letzlich kein Mensch über einen anderen zu befinden hat und das Ganze nur existiert, weil Unvernunft gesellschaftlich vereinbart gelehrt, gelernt und als „vollkommen normal“ angesehen wird, damit die Betreuer (in jeglicher Form und Geschlecht) weiter fleißig zu tun haben soll.

Betrachtet man jedoch die aktuelle Rechtssituation, so nutzt es wenig, nach noch mehr „Recht“ vom Selben streben und das Völkerrecht und sonstige Rechte anrufen zu wollen, wenn man erkennt, dass auch das höchste Gericht nur unter den gewohnten künstlichen Prinzipien zu entscheiden sucht – nach den Prinzipien der alten Ordnung.

Vielmehr macht es Sinn – doch das mag auch jeder selbst für sich entscheiden – die tatsächliche! Rechtsebene zu prüfen, auf der wir uns mittlerweile bewegen, wenn man das Nichtfunktionieren des Rechts in unsäglich vielen Fällen ins Auge fasst, wo Anstrengungen unternommen werden Gesetze mit in Argumentationen bringen zu wollen, die schlichtweg ignoriert werden und je nach Gutdünken „interpretiert“ und zurecht gebogen werden.

Es ging nie ums Recht, sondern ums Weiterdenken und Überwinden der alten Ordnung. Das ist die eigentliche Herausforderung.

„Ja, aber du kannst doch alleine nichts erreichen.“ „Stimmt. Dann mach‘ doch mit.“

Und schon wird es ganz, ganz still. Und wer sich hier wieder nur herausnimmt „durchgreifen“ zu wollen, bewegt sich bereits in jener Ordnung, die seinem Posaunen nach Freiheit und „Gerechtigkeit“ zur Gänze widerspricht.

All jene, die „Gerechtigkeit“ in ihrem „Sinne“ fordern, tun gut daran, ihre Wunschvorstellungen also zu überdenken.

Denn auch die gelernte Vorstellung von „Gerechtigkeit“ ist lediglich eine künstliche und die Befürworter schieben das Recht nur vor, um Rache üben zu wollen. Natürliche „Gerechtigkeit“ ergibt sich aus dem Erkennen, dass Unvernunft das System nährt.
So kehren wir wieder zurück zum Anfang: dem Individuum und seine Bereitschaft, sich selbst entwickeln zu entscheiden er hat.

Um nicht wieder ihrer eigenen Unmündigkeit und anerkannten Machtlosigkeit durch das Vorschicken ihrer Hetzer und Henker Ausdruck zu verleihen. An dieser Stelle bewegen sie sich auf der gleichen Ebene, wie jene „Widersacher“, die sie glauben bekämpfen zu müssen.

„Die gesellschaftliche Täuschung beruht auf einer vereinbarten und tolerierten Selbsttäuschung.“

Was mittlerweile übrig geblieben ist, ist die Macht der vergehenden alten Ordnung als „Gegenspieler“ der natürlichen Ordnung. Und dazwischen der Mensch, der sich wieder einmal zu entscheiden hat.

„Natürliche Selbstregelmechanismen vs. Fremdbestimmung und Henkertum.“

„Operation: Jericho.“