Kabarett in Deutschland – Gerichtsverhandlung ohne Richter???
(Leipzig/Staseve, 1.03.2012)
“AG” Luckenwalde…. Info: http://www.derweisseknopf.de nur Richter nach Art.101. GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.
- Nach § 201 StGB: Aufnahmen(Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. Dies ist nun ohne Zweifel der Fall.
- Hinzu kommt das die Herrschaften im ÖFFENTLICHEN Dienst sind.
* (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,wer unbefugt o 1. das !!!!! nichtöffentlich !!!!!! gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder……!!!!! nichtöffentlich !!!!!! …was gemerkt. - Kommt hinzu, um den § 201 StGB anwenden zu können, bräuchten sie einen gesetzlichen Richter nach Art.101 GG und staatliche Gerichte was ohne § 15 GVG ein Kunstwerk wäre. § 15 GVG lautete “Alle Gerichte sind Staats Gerichte”. Dieser ist weggefallen.