Kabarett in Deutschland – Gerichtsverhandlung ohne Richter???

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(Leipzig/Staseve, 1.03.2012)

“AG” Luckenwalde…. Info: http://www.derweisseknopf.de nur Richter nach Art.101. GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.

  1. Nach § 201 StGB: Aufnahmen(Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. Dies ist nun ohne Zweifel der Fall.
  2. Hinzu kommt das die Herrschaften im ÖFFENTLICHEN Dienst sind.
    * (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,wer unbefugt o 1. das !!!!! nichtöffentlich !!!!!! gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder……!!!!! nichtöffentlich !!!!!! …was gemerkt.
  3. Kommt hinzu, um den § 201 StGB anwenden zu können, bräuchten sie einen gesetzlichen Richter nach Art.101 GG und staatliche Gerichte was ohne § 15 GVG ein Kunstwerk wäre. § 15 GVG lautete “Alle Gerichte sind Staats Gerichte”. Dieser ist weggefallen.