Knöllchen und mehr
(v1.1*) Mit diesem Artikel aus der Fuldaer Zeitung lohnt es sich mal zu hinterfragen, wie und durch wen so manche Stadt ihre OWi zu verteilen versucht. Ungeachtet, dass das OWiG mit einem „räumlichen Geltungsbereich“ ausgestattet ist, der mit einem Staatsgebiet nichts zu tun hat und das ganze Getue nur mit den „Mücken“ nur deswegen „funktioniert“, weil die meisten „Zahler“ nach dem Prinzip der Gehorsamsbereitschaft erzogen sind.
So ist es wohl sinnvoll, mal zu recherchieren – nicht nur was die „Zettelverteiler“ in Hessen betrifft.
Was das Einführungsgesetz des OWiG betrifft, ist es sinnvoll, sich einen schönen Abend mit dem Film „Der Fall Collini“ zu machen, der sich mit dem EGOWiG beschäftigt, wo es 1968(!) darum ging, die Täter des Dritten Reichs vor einer Verurteilung wegen Völkermord zu schützen. Näheres ergibt sich aus dem Film.
„Als Verjährungsskandal, auch kalte Verjährung oder kalte Amnestie wird der Eintritt der Verfolgungsverjährung für NS-Verbrechen mit dem Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) vom 24. Mai 1968 bezeichnet.“ Wikipedia
Wenn doch das „Dritte Reich“ zum 08.05.1945 „zu Ende“ gewesen sein soll, warum versuchte man 1968 die sogenannten „Verbrecher“ mit dem Gesetz schützen zu wollen?
Warum werden heute noch Gesetze aus der Zeit des dritten Reichs angewendet, siehe: Ausfertigungsdatum des Einkommensteuergesetzes: 16.10.1934. Hätte der Bundestag nicht in seiner ersten Sitzung über ein neues Einkommensteuergesetz nachdenken müssen?
Wer war Enno Becker?
Warum sagte Petra Gerster am 03.02.2012, dass die BRD die Rechtsnachfolgerin des Dritten Reichs sei?
Und warum hängt ein Bild von Hans Josef Maria Globke im Bundeskanzleramt?
Und warum blieb es im sogenannten „organisierten Verbrechen“ so ruhig, nachdem sich der Boden als rechtsfreier Raum erwies?