Konrad Adenauer verhindert 1949 sofort die Entnazifizierung in Deutschland
(v1.1, Text über KI aus dem Video. Das Video dazu gibt es am Ende.) Interessantes aus der Deutschen Geschichte.
Tagesschau: 1949 wird die Bundesrepublik gegründet. Gleich in seiner ersten Regierungserklärung macht Bundeskanzler Adenauer klar, dass er die Entnazifizierung durch die Alliierten beenden wird.
Adenauer: „Durch die Denazifizierung ist viel Unglück und viel Unheil angerichtet worden. Aber im Übrigen dürften wir nicht mehr zwei Klassen von Menschen in Deutschland unterscheiden. Die politisch einwandfreien und die nicht einwandfreien. Diese Unterscheidung muss baldigst verschwinden.“
Umgehend bringt seine Regierung ein Gesetz ein, das sogenannte minderschwere Verbrechen aus der Nazi-Zeit amnestiert.
Norbert Frei: „Das war eines der ersten Gesetze des Bundestages überhaupt, sehr schnell auf den Weg gebracht, sehr schnell, kurz vor Silvester 1949, noch durch den Bundestag gebracht….“
Nach dem Willen Adenauers sollen die Akten über tausende NS-Täter unter Verschluss bleiben. Dabei spielt es ihm in die Karten, dass die Amerikaner den Zugang zu diesen Akten strikt kontrollieren.
Der Beginn der 50er Jahre. Das Leben in der frisch gegründeten Bundesrepublik normalisiert sich.
In der Hauptstadt Bonn benötigt man Personal für die zahlreichen neuen Ministerien. Dies stellt die Regierung vor ein Problem. Sie will auf jene erfahrenen Beamten zurückgreifen, die 1945 wegen ihrer Kollaboration mit den Nazis von den Alliierten aus ihren Ämtern entfernt wurden.
Wie aber kann man die Rückkehr teilweise hochbelasteter Beamter in den öffentlichen Dienst arrangieren, ohne dass die Alliierten daran Anstoß nehmen? Wie kann man sogar ehemalige Gestapo-Beamte wieder einstellen? Die Lösung liefert das sogenannte 131er Gesetz.
Norbert Frei: „Da geht es nämlich darum, dass gesagt wird, Gestapo-Beamte sind davon zunächst ausgeschlossen. Es sei denn, sie sind „von Amts wegen“ zur Gestapo beordert worden.“
Der Trick dahinter, fast jeder Gestapo-Beamte wurde „von Amts wegen“ zur Gestapo versetzt. Was klingt wie eine Ausnahme, war in Wirklichkeit der Normalfall.
Allein durch diese Regelung strömen mehr als 50.000 NS-Beamte zurück in den Staatsdienst der jungen Bundesrepublik.
Das 131er Gesetz ermöglicht auch die Übernahme ehemaliger NS-Juristen in das Bundesjustizministerium. Es sind alte Seilschaften, die hierbei helfen.
Christoph Safferling: „Man kannte sich beispielsweise über die Mitarbeit im Reichsjustizministerium. Also da kann man eine gewisse Gruppe an Personen ausmachen, die dann später im Bundesjustizministerium auch wieder auftauchen.
Man kannte sich in der Zunft und man hat sich geholfen.“
Rasch entwickelt sich das Justizministerium zu einer Hochburg ehemaliger Nazis. Die NS-Juristen tun alles, um ihre Karrieren fortzusetzen.
Wenn Vorwürfe laut werden, einzelne Mitarbeiter hätten im Dritten Reich an verbrecherischen Gesetzen mitgewirkt, ordnet das Ministerium pflichtgemäß Überprüfungen an. Dabei aber „macht man den Bock zum Gärtner“.
Christoph Safferling: „Dort wurden dann in der Regel halt auch ehemalige Parteigenossen mit der Begutachtung dieses Verhaltens aufgefordert, sodass das Ergebnis eigentlich klar war, dass das Verhalten zwischen 33 und 45 aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden war. Das ist das wenige Ergebnis. Und bislang haben wir keinen einzigen Fall gefunden, in dem tatsächlich irgendwelche Maßnahmen ergriffen wurden gegen Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums.“
Zu dieser Zeit lebt der ehemalige SS-Obersturmbandführer Friedrich Engel nach wie vor in Hamburg… mit bürgerlicher Fassade.
Immer noch trägt er seinen Tarnnamen und lebt ständig in der Gefahr, entdeckt zu werden. Damit ergeht es Engel wie tausenden anderen NS-Verbrechern auch, die unerkannt in Deutschland leben.
Doch sie werden weder gesucht noch verfolgt, sondern im Jahr 1954 durch ein eigenes Gesetz amnestiert.
Ohne dass dies eine Strafverfolgung nach sich zieht, bietet das Gesetz untergetauchten NS-Verbrechern die Möglichkeit, wieder ihren richtigen Namen anzunehmen. Noch erstaunlicher ist, dass niemand nachfragt, warum sie in der Illegalität gelebt haben.
Nachrichten: „Berlin. Auf einer internationalen Pressekonferenz des Ausschusses für Deutsche Einheit, wies Professor Albert Norten nach, dass 600 Nazi-Juristen im Dienste Adenauers stehen.“
Die DDR legt Dokumente vor, die die Nazi-Vergangenheit zahlreicher Juristen des Westens eindeutig belegen. Man gibt ein sogenanntes „Braunbuch“ heraus, das die NS-belasteten Richter des Westens brandmarkt und eine unmissverständliche Sprache spricht.
Norbert Frei: „Hitlers Justiz ist… jetzt auch Adenauers Justiz. Und mit diesen drastischen Parolen wurde agitiert. Es wurden die Vergangenheiten dokumentiert, dieser Leute.
Dahin zu kam auch noch, dass man die Personalakten der Reichsjustiz in Ostberlin hatte.“
Die DDR geht noch einen Schritt weiter. Sie bietet bundesdeutschen Behörden an, Akten über Todesurteile des NS-Regimes offen zu legen, um belastete Richter zu enttarnen.
Unbekannt: „Die DDR hat ab Ende 1950er Jahre Staatsanwälte zu Staatsanwaltschaften im gesamten Bundesgebiet geschickt, mit Akten im Gepäck, die den Staatsanwaltschaften angeboten hatte, wir haben hier Akten, die bestimmte Personen bei euch belasten. Wollt ihr die haben? Nein, danke, wollen wir nicht, haut ab.“
Die Staatsanwälte, die am Kriminalgericht Moabit den Prozess gegen das Reichssicherheitshauptamt vorbereiten, beschränken ihre Suche auf die Verantwortlichen für den Holocaust. Immerhin, gegen 300 Schreibtischtäter wird tatsächlich ein Verfahren eingeleitet.
Unbekannt: „Es wäre ein Prozess geworden, der an größerem Umfang den Auschwitz-Prozess weit in den Schatten gestellt hätte. Das Material war alles beisammen, das war einklagreich und hätte natürlich die Öffentlichkeit ganz anders noch aufgewühlt, als der Auschwitz-Prozess, weil ich die ganzen Strukturen des Dritten Reichs auch offen gelegt hätte.“
Im Bundesjustizministerium ist man alarmiert. Zu einem Prozess gegen Schreibtischtäter soll es auf keinen Fall kommen. Schließlich sitzen Schreibtischtäter auch im Justizministerium.
Gerade noch rechtzeitig wird ein harmlos klingendes Gesetz durch den Bundestag gepeitscht, bei dem es schwer fällt zu verstehen, worum es eigentlich geht.
„Fehlen besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände, welche die Strafbarkeit des Täters begründen beim Teilnehmer, so ist dessen Strafe nach den Vorschriften über die Bestrafung des Versuchs zu mildern.“
Hinter diesem komplizierten Text verbirgt sich ein Trick. NS-Verbrecher können so nicht mehr wegen Beihilfe zum Mord, sondern nur noch wegen Beihilfe zum Totschlag angeklagt werden. Die aber ist für NS-Taten bereits verjährt. So führt dieses harmlos klingende Gesetz zur Straffreiheit für tausende von NS-Verbrechern.
In den 70er Jahren sinkt die Zahl der Verfahren wegen NS-Verbrechen in Deutschland weiter. Viele Deutsche sind erleichtert. Das „Vergangenheitsproblem“ scheint gelöst.
Da stören die USA den Frieden. Sie bieten an, jene Akten zurückzugeben, die sie bei Kriegsende über das NS-Regime gesammelt haben. Die Bundesregierung lehnt jedoch ab.
Malte Herwig: „Die Deutschen wussten, solange diese Akten in der Hand der Amerikaner sind, kommt niemand ran und holt den „braunen Schmutz“ raus.
Sobald wir sie in Deutschland haben, wird der Druck durch die Öffentlichkeit, die Medien, die Opposition… so groß, dass wir das Archiv öffnen müssen.“
Dass Deutschland die Akten nicht haben will, weckt Misstrauen im Ausland. Die BBC befragt den amerikanischen Direktor des Berlin Document Center, in dem die NS-Akten liegen.
Daniel Simon: „Viele ehemalige Mitglieder der SS und der NSDAP sind noch am Leben. Auch wenn ich nicht genau weiß, wer. Aber mit Sicherheit könnte man ihren Namen mit den damaligen Taten in Verbindung bringen. Das aber wäre dann wohl peinlich für sie und die deutsche Regierung.“ „Und sie sind immer noch am Leben?“ „Offensichtlich. Es geht um 13 Millionen Menschen. Seit 1945 sind die ja nicht alle gestorben.“
Um eine Enttarnung ehemaliger Nazis, vor allem unter westdeutschen Spitzenpolitikern zu verhindern, beginnt die Bundesregierung ein doppeltes Spiel.
Unbekannt: „Ich habe in Washington Akten gefunden und dort heißt es ganz klar: „Wir werden öffentlich von euch fordern, die Bundesregierung, dass die Akten sofort zurückgegeben werden. Wir erwarten allerdings unter der Hand von euch, dass ihr das ablehnt. Und mit diesem Bescheid können wir uns rausreden.“ Das heißt, die Bundesregierung hat das deutsche Parlament belogen.“
Washington spielt das doppelte Spiel mit. So erfährt die deutsche Öffentlichkeit jahrelang nicht, wie viele führende Politiker ehemals Mitglieder der NSDAP waren.
Unbekannt: „Vom Kabinett Konrad Adenauer bis zum Kabinett Helmut Kohls saßen in jeder deutschen Bundesregierung ehemalige NSDAP-Mitglieder am Kabinettstisch.“
Insgesamt sind es 26 Bundesminister und zwei Bundespräsidenten, die Mitglied der NSDAP waren. Unter ihnen Hans-Dietrich Genscher, Friedrich Zimmermann, Karl Carstens, Horst Emke, Richard Stücklen und Walter Scheel.
Quelle: Youtube