Redaktion von Nachrichtenagentur verhaftet – Schwerer Eingriff in die Pressefreiheit
Leipzig, 26. Juli 2012 (ADN). Behörden der Bundesrepublik Deutschland (BRD) sowie Angestellte des Landes Sachsen und der Stadt Leipzig haben unter Missachtung der Grund-, Bürger- und Menschenrechte die journalistische Arbeit der Nachrichtenagentur ADN abrupt abgebrochen und über mehrere Tage hinweg unterbunden. Die Redaktion wurde von der Polizei zu Unrecht verhaftet, in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig gebracht und dort mehrere Tage festgehalten. Stichhaltige Gründe für die Festnahme, die bei Weigerung mit Gewalt – unter Anlegen von “Handfesseln” – sprich Handschellen – vorgenommen worden wäre, konnten die involvierten Polizeikommissare Bernd Herrmann und Michael Müller nicht nennen. Es fehlte sogar an einem schriftlichen und rechtswirksamen richterlichen Haftbefehl.
Opfer der ungwöhnlichen Repressalien war nicht nur die Presse- und Meinungsfreiheit. Damit wurden sogar die Gesetze der BRD, die diese sich selbst verordnet hat, gebrochen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig griff damit willkürlich und brutal in ein laufendes bislang nicht abgeschlossenes juristisches Bußgeldverfahren um die Zahlung von 100 Euro ein, das derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig ist und in dem die Rückäußerung einer beteiligten Partei bis in die erste August-Dekade dieses Jahres im 2. BGH-Strafsenat erwartet wird.
Damit diese skandalösen Vorgänge nicht an die Öffentlichkeit gelangen, haben die sächsischen Sicherheitsorgane de facto eine Informationssperre verhängt. Sogar enge Angehörige eines betroffenen Journalisten wussten tagelang nichts über dessen Schicksal. Er konnte bei der Verhaftung und während des Gefängnisaufenthalts weder mit seinen Verwandten telefonieren noch einen Rechtsanwalt informieren, damit dieser dem Willkürakt entgegentreten konnte. Selbst die sofortige Konfrontation mit Dokumenten, mit der die Unrechtmäßigkeit der Aktion zu belegen war, ließ bei den Polizisten, Justizangestellten und anderen beteiligten Personen, keinen Sinneswandel eintreten. Sie argumentierten, lediglich die ihnen obliegenden, eng begrenzten Aufgaben zu erfüllen und verweigerten jeden Blick in die Unterlagen. Dazu gehörten neben den Papieren, die den konkreten Fall betrafen, auch der Wortlaut des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen direkt vor Ort die Illegalität des Geschehens nachweisbar war. Der menschenverachtende und pressefeindliche Spuk endete vor zwei Tagen mit Ablauf der in einem Schreiben der Leipziger Staatsanwaltschaft genannten Frist. Eine unvollständige Kopie des Schriftstücks wurde dem Gefangenen erst rund zwei Tage nach der Inhaftierung ausgehändigt. Mit dem Willkürakt wurde bei der Agentur eine Nachrichtenblockade von fast zwei Wochen verursacht. ++ (pf/mgn/26.07.12 – 214)
Quelle: Nachrichtenagentur ADN vom 26.07.2012