SCHENKUNGSRECHT ist das Haftungsrecht der Steuerverwaltung der Bundesrepublik in Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Rechtes
(Leipzig, 2012, Klaus Müller, aktualisiert am 03.04.2024). Was der Name Steuererklärung schon besagt. Jemand erklärt als Ministrator der Juristischen Person eine Spende im Auftrag der natürlichen Person an die „Staatssimulation“ der Treuhandverwaltungstochter der Bundesrepublik – Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH.
Steuer-Er-klär(t)-ung
Da es nach der Haager Landkriegsordnung keine Steuererhebung gibt, der Staat Deutschland seit dem 23. Mai 1945 handlungsunfähig erklärt ist bis zu einem Friedensvertrag, wurde ein Simulierendes Steuerrecht geschaffen.
Nachfolgend zwei beleuchtende Artikel die auf dem Portal www.aktion-kehrwoche.com am 06.03.2012 und 07.03.2012 veröffentlicht wurden.
Dienstag, 6. März 2012, Autor: Klaus Müller
Mit was haftet die Steuerverwaltung gegenüber dem Bürger?
Dann schaut mal im ELSTER Steuerprogramm unter Lizenzbedingungen § 6 Absatz 2 nach.
Ihr werdet es nicht glauben, nach dem Schenkungsrecht. Also was sind folglich Steuerzahlungen? Schenkungen!!!
Oder anders ausgedrückt. Steuern sind erpresste Schenkungen.
Schenkungen basieren doch auf Freiwilligkeit.
Da die Seite derzeit nicht direkt abrufbar ist und gut versteckt ist, gebt in der Suchmaschine ELSTER und Schenkungsrecht ein. Dann kommt Ihr direkt auf die Seite. Viel Spaß.
Ich zumindest werde nun meine Steuerzahlungen einstellen und meine gezahlten Steuern zurückfordern. Der Betrug und die Täuschung ist ab meiner jetzigen Erkenntnis mehr als offensichtlich.
Internetquelle: https://www.elster.de/elfo_upd2_lizenz.php?who=20082009
§ 6 Haftung
(1) Die Haftung für die Verletzung von Amtspflichten (§ 839 BGB, Artikel 34 GG) wird durch diesen Vertrag und insbesondere § 6 nicht beschränkt. Unbeschränkt haftet die Steuerverwaltung in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Im Übrigen haftet die Steuerverwaltung nach den gesetzlichen Vorschriften des Schenkungsrechts.
Nun, nachdem ich mich von meinem Schrei- und Lachkrampf erholt hab bitte ich Euch. Macht einen Handzettel aus diesem Artikel und verteilt das an alle Griechenland- und Lehmann Geschädigten, also praktisch an jeden, den Ihr kennt.
Deutschland, das Land, das nach UN Angaben eine englischsprechende NGO ohne Staatsgebiet und ohne Adresse ist, läßt sich von seinen „Bürgern“, die es als Personal hält, alles Geld schenken, das es für die Bezahlung der Bankenreparationen braucht.
Und diese „Bürger“ lächeln, schuften, verzichten, dulden, und BEZAHLEN, genauer sie schenken ohne Rückforderungsanspruch.
Sie sollten uns Flügel anmontieren. Wir Deutschen sind doch wahrlich Engel, für die „notleidenden Banken“ und wen sonst noch, oder?
Dienstag, 7. März 2012, Autor: Klaus Müller
Achtung KORREKTUR zum Schenkungsrecht
Das ist unzutreffend.
Der Artikel 6 INNERHALB der Lizenzbestimmungen zur Elster Software bezieht sich auf Wirkungen, die von der Software ausgehen. Es ist also falsch, die dort getroffenen Aussagen auf das gesamte Handlungsfeld der sogenannten „Steuerverwaltung“ auszudehnen. Da die Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland eine NGO ist ( siehe UN Angaben zu Germany) und kein Staat, ist die Verwendung von Begriffen, die auf das Wirken eines Staates hindeuten meiner Meinung nach arglistige Täuschung.
Die Bestellung und Verwendung der Software ist also die konkludente Annahme eines Angebotes, in dem Sie versprechen, in eine vertragliche Verpflichtung einzuwilligen, an deren Ende ein Zahlungsversprechen (promisary note ) Ihrerseits zu erfüllen ist.
Das Versprechen wird bereits durch die Bestellung der Software ausgelöst, indem Sie sich konkludent zum „Steuer“ pflichtigen erklären.
Es bleibt also wie bisher wahr was wir schon wussten: Die Elster ist ein diebischer Vogel, wer wollte ihn wohl auf seinem Computer haben?
Soweit die Artikel der Aktion-Kehrwoche.com
Das interessante ist, dass man bei der Software ausschließlich die juristische Person im Blick hat und auch nur auf die Zugreifen will und kann. Man schließt das EGBGB aus bei der Elster-Software: Vertragssoftware des sogenannten Bayerischen Landesamtes für Steuern.
§ 12 Deutsches Recht
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des EGBGB anwendbar.
Und warum nicht EGBGB angewendet wird entnehmen wir hier im EGBGB:
Art 3
Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Gemeinschaft und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen
Soweit nicht
1. unmittelbar anwendbare Regelungen der Europäischen Gemeinschaft in ihrer jeweils geltenden Fassung, insbesondere
a) die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) (ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 40),
b) die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6) sowie
c) der Beschluss des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Haager Protokolls vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 331 vom 16.12.2009, S. 17) oder
2. Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind,
maßgeblich sind, bestimmt sich das anzuwendende Recht bei Sachverhalten mit einer Verbindung zu einem ausländischen Staat nach den Vorschriften dieses Kapitels (Internationales Privatrecht).
und weiter im § 10 EGBGB lesen wir:
Art 10
Name
(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
………….
Der Staat wäre Deutsches Reich/Deutschland nicht die Bundesrepublik
Also Zusammenfassend man schließt den Zugriff auf die Natürliche Person aus und verlässt sich allein auf die Freiwillige Erklärung des Ministrators der juristischen Person, die freiwillig sich dem Vertrag und Handelsrecht unterwirft unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
Das heißt man hat ihn im “staatssimulierenden Würgegriff” und gleichzeitig gilt das normale BGB für die Vorgänge nicht! Aber man hat alles im Griff nach Admirality Law, wenn derjenige Mitarbeiter (Bürger der Staatssimulation) der Bundesrepublik über den Personalausweis der Bundesrepublik Treuhandverwaltung und ihren Töchtern zugehörig ist. Internationales Recht ist ausgeschlossen in diesem Fall hat man es ja selbst erklärt!
Eine clevere Inszenierung! Hut ab, wer das Entworfen hat.
Quelle: aktion-kehrwoche.com vom 06. + 07.03.2012 und Eigener Bericht -staseve- vom 10.03.2012
Nachtrag in 2019: Dieser Beitrag hat im Rahmen des auf diesem Blog dokumentierten Entwicklungsprozesses keine Bedeutung mehr! Erklärung siehe den Beitrag: „Im Banne der Fiktion“.
Nachtrag 03.04.2024:
§ 6 Haftung
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(1) Die Haftung ist ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht für
- die Haftung für die Verletzung von Amtspflichten (§ 839 BGB, Art. 34 GG),
- die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht,
- sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Steuerverwaltung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Quelle: Aktueller Lizenzvertrag