Soll und Haben
„Eigentlich ist es gut, dass die Menschen der Nation unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen. Würden sie es nämlich, so hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.” Henry Ford (1863 – 1947), Begründer der Ford Motor Company
Es ist immer wieder das gleiche Thema, was die Welt im Atem hält – das Geld… und die Geldliebe… der Zinseszins.
„Denn eine Wurzel allen Bösen ist die Geldliebe.“, 1. Timotheus 6,10
Leider verstehen auch die meisten “Experten” das Geldsystem nicht, und die doppelte Buchhaltung ist selbst den Buchhaltern zu kompliziert… scheinbar…
SOLL an HABEN ist jedoch den meisten Erdenmenschen bekannt – oft von dem Kontoauszug der eigenen Bank – wenn der Saldo dort im SOLL steht, dann ist es negativ oder mit einem Minuszeichen davor – damit haben wir Schulden, wenn der Saldo im Haben ist, dann freuen wir uns über ein Guthaben auf der Bank.
Jetzt möchte ich anhand des Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland anhand des Artikels 120 das Geldsystem erklären.
Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die inneren und äußeren Kriegsfolgelasten – das ist der erste Satz im Absatz 1.
Der Bund ist nur der Träger der Kosten, nicht der Zahler – der Steuerzahler glaubt zwar, daß er die Aufwendungen übernimmt, doch das Grundgesetz kennt keine Steuerpflicht – das kann man inzwischen auf vielen Internetportalen nachlesen und überprüfen.
Im Absatz 2 des gleichen Artikels des gleichen Bonner Grundgesetztes lesen wir weiterhin.
Sobald der Bund die Ausgaben übernimmt, gehen die Einnahmen auf ihn über.
Zum Beispiel am Beispiel Griechenlands – wenn der Bund die Ausgaben auf der SOLL-Seite übernimmt und an Griechenland von der Bundesbank an die griechische Nationalbank Geld überweist, dann bekommt die Bundesbank von der Europäischen Zentralbank – ebenfalls mit Sitz in Frankfurt am Main – die Ausgaben rückerstattet auf der HABEN-Seite.
Somit ist die Bilanz bei der Bundesbank vollständig ausgegliechen – um genau zu sein beträgt sie nach diesem Buchungssatz 0,00 €.
Natürlich wenn neben den Summen nicht noch zusätzlich Zinsen verlangt werden – denn diese müssen irgendwo her kommen.
Ferner ist in Deutschland seit dem 01.01.1900 der Zinseszins per Gesetz verboten. Seit dem 01.01.2002 mit der Einführung des EURO als gesetzliches Zahlungsmittel sogar für ganz EU!
Hinweisend im BGB von 1896 und aktuell hinweisend darauf im Netz (statt der Grafik):
§ 289 (Zinseszinsverbot) Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten. Das Recht des Gläubigers auf Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens bleibt unberührt.
Oder anders gesagt: Was SOLL das Deutsche Volk dem Grundgesetz nach TUN?
Sich vom “Nationalsozialismus” und “Militarismus” befreien – nicht wahr?
Was HABEN die Deutschen dann davon? – Ich denke, daß dann ein Friedensvertrag für Deutschland auf den Plan B als Bonbon oben drauf machbar wäre…
Damit die Welt endlich zur Ruhe kommt. Übrigens – das Deutsche-Bank-Gebäude in Frankfurt am Main wird umgangsprachlich auch SOLL und HABEN genannt.
Quelle: Peter Smuda