SPexit – Die Bank zahlt alles
Ganz nett verlief das Versteigerungsprozedere, in der sich jeder bemühte, möglichst keine Fehler an den Tag zu legen.
Zuvor schien man sich insgesamt gegen mögliche video- oder audiotechnische Aufzeichnungen absichern zu wollen: Handys also im Auto lassen. (Interessant, wenn ich dabei an meine erst Aufnahme im Gericht in 2012 denke, wie sich das „entwickelt“ hat… :-D)
Die Riege der Sparkassler wurde von einem hünenhaften Hauptverantwortlichen angeführt, begleitet von einer Sachbearbeiterin und drei bänkischen Jungpionieren. Der sich „Rechtspfleger“ schimpfende Vorsitzende schien sichtlich nervös, zeigte sich dies in seinem Zittern in Hand und Stimme.
Die ZV-Betroffene legte der Sparkassensachbearbeiterin sowie dem „Rechtspfleger“ jeweils ein Schreiben vor, was von beiden wortlos angenommen wurde. Das nennt man auch konkludentes Verhalten.
Als sich die Verfahrensbeteiligten anschließend vor dem Vorsitzenden ausweisen sollten und die ZV-Betroffene dies mit einem „gelben Schein“ zu tun beabsichtigte – der ja das einzige Dokument ist, was die „deutsche Staatsanghörigkeit“ bestätigt, im Gegensatz zum sogenannten Personalausweis, der nur eine Vermutung dieser darstellt – wurde die ZV-Betroffene vom Vorsitzenden unter „mutmaßlich erschienen“ verbucht und war trotz ihrer körperlichen Anwesenheit von der Teilnahme stimmenmäßig ausgeschlossen.
Man hätte jetzt hier viel Tamtam an den Tag legen können. Dies war jedoch in keiner Weise notwendig, wie sich später zeigte.
Zunächst fuhr man mit lautem Vorlesen des Sachverhaltes fort und folgend leisem Lesen, der durch die ZV-Betroffene nachgereichten Dokumente – diese bereits am WE als Faxe gesendet.
Da ich den Wortlaut kenne, kann darin belegt werden, dass die Sparkasse bereits zuviel an Zahlungen erhalten hat und nachweislich überhaupt keine Forderung mehr besteht, was jedoch keinen Einfluss auf den Ablauf zur Folge hatte.
Als der sich dann eher zäh entwickelnde, 30minütige Bietzeitraum einläutete, füllte tiefes Schweigen den Raum, was nur noch vom rheumatisch anmutenden Däumchendrehen und Pläuschchen unter den Bediensteten übertönt werden konnte.
Zwei Minuten vor Ende rappelte sich der Sparkassen-Hüne auf und bot als Privatperson! einen Betrag, der jedoch unterhalb des 50% Mindestgebotes lag und so der Vorsitzende „Rechtspfleger“ auch dieses eine ablehnen musste. Wie ich später erfuhr, hätte dieses Angebot auch nicht genommen werden dürfen, egal ob als Banker oder als Privatperson.
Was bis jetzt so ans Tageslicht gekommen ist, dass in Kreditverträgen monatlich zu zahlende Tilgungen und Zinsen in einer Summe genannt werden, so dass für den Kreditnehmer nicht ersichtlich ist, wie lange die Laufzeit insgesamt ist.
Denn teilt man die Gesamtkreditsumme durch die monatliche Tilgungsrate (wenn diese mal ersichtlich wäre), so erhält man die Anzahl der Laufzeit in Monaten – wann also die Chose zu Ende ist. Wie im obrigen Fall, verweigern die Kreditgeber den Kreditnehmern einen Einblick in die Dokumentation der Bank. Warum wohl?
Dass Zinseszinsen verboten sind, macht derartige Geschäfte nicht gerade sittenfreundlicher, zumal die Bank in der Regel einen Wissensvorteil bei derartigen Geschäften genießt, der sich dann als Nachteil für den Kreditnehmer herausstellt.
Da der Kreditbetrag (später mit „Sichteinlage“ bezeichnet) aus dem Nichts geschaffen wird (ob regulär oder als Bilanzverlängerung*), die anfallenden Zinsen dabei nicht mitgeschaffen werden, hat sich der Kreditnehmer „selbst verpflichtet“ diese durch Mehrarbeit erwirtschaften zu wollen. Gelingt dies dem Kreditnehmer nicht mehr, so bemächtigt sich die Bank in der Regel der real geschaffenen Werte durch Zwangsversteigerung &c.
Zum darauf Herumdenken: Der Akt der Geldschöpfung aus dem Nichts selbst erfolgt durch eine gering wertschöpfende Handlung. Die Stückkosten für einen 20 Euroschein belaufen sich auf lediglich 0,18 Euro.
Da der Banker ja nicht von der Rückzahlung der Tilgung lebt, sondern von den Zinsen selbst – in der Betriebswirtschaft nennt man diese „Kosten des Geldverkehrs“ – wird über das eigentliche Innenverhältnis zwischen Kreditnehmer und Banker hinweggetäuscht.
Denn besteht zwischen ihnen ein vertraglich vereinbartes, sklavisches Verhältnis: der Kreditnehmer arbeitet für den Lebensunterhalt des Bankers – und so genügt der einfache Hinweis auf Artikel 4 EMRK, §§138, 248 und 289 BGB und sicher gibt es noch mehr.
Des Weiteren mag ein kurzer Blick auf die Börsen geworfen werden: Investitionen in Unternehmen und Ressourcen mit „Gewinnabsichten“. Na, klingt es, was „Gewinn“ ist? Bei Unternehmenskrediten werden Tilgung und Zinsen lediglich auf alle Tätigen verteilt.
Dass die Finanzstruktur und ihre Verfechter ein „Eigenleben“ führen, sieht man auch ganz prima an den Lehrgrundlagen der engagierten Finanzbehörden, siehe „Hinweise zur Abgabenordnung“.
Wer sich hier in der Vorstellung einer gewohnten Gegenoffensive bewegt, um von dort aus „rechtens“ Handeln zu wollen, befindet sich mit im Reigen seiner selbst ernannten Gegner.
Jakobinische Szenarien.
Muddu weiterdenken.
Am Rande notiert: Ein Bekannter fragte bei seiner Sparkasse den dortigen Banker, ob er sich bereits nach einem neuen Job umschauen würde, weil ja die Banken vermehrt zugemacht werden. Dieser lachte nur. Ein paar Wochen später stand dann in der größten Tageszeitung, dass unter anderem diese Sparkasse geschlossen werden würde.
*Regulär ist das Bankensystem ebenfalls hierarchisch aufgebaut und Kreditanfragen werden weitergereicht bis zur Zentralbank und wieder zurück zum Kreditnehmer.
Durch eine Bilanzverlängerung jedoch gelingt es der Hausbank des Kreditnehmers, diese „Abhängigkeit nach oben“ zu umgehen und so seine eigenes Geld zu erzeugen und sowohl auf der Haben- und gleichzeitig auf der Soll-Seite seiner Buchhaltung zu verbuchen.
Auf diese Weise schafft die Bank sich ihre eigenen „Zinsunterworfenen“ und durch die Teilhabe der Kontobesitzer am Zins ist gewährleistet, dass sich jeder an der Ausbeutung mitbeteiligt.