Südhessische Waldgeschichten
Sicher ist es nicht der einzige Vorfall, von dem ich nun berichten werde. Es geht um eine Zwangsversteigerung in Südhessen.
Zunächst der Sachverhalt. Ein Ehepaar nahm Mitte der 90er Jahren zwei Kredite bei der Sparkasse auf. Der monatliche Abtrag war für beide damals keine Belastung. Es ging um ca. 100.000 DM. Zur Sicherheit diente der Bank eine Schuldeintragung im Grundbuch über die entsprechende Höhe.
Das Paar hatte die Vorstellung, mit fünfzig gemeinsam dann in der Sonne liegend, den verdienten Urlaub genießen zu können. Mehr als verständlich.
So gingen die Jahre ins Land und in 2009 entschied man sich nochmals einen Kredit wegen eines privaten Vorhabens zu nehmen und in 2010 einen weiteren, um in ein Café investieren zu wollen und nahm – mittlerweile in Euro – einen Kredit über 25.000 Euro auf. Mittlerweile lebten beide in Trennung.
In diesem Fall entschloss man sich – im Beisein eines Zeugen und auf den Sachverhalt der Trennung hinweisend, zusätzlich eine Kreditausfallversicherung abschließen zu wollen. Diese wurde allerdings von der Frau von der Sparkasse wegargumentiert, „man habe ja noch die Eintragung der Schuld als Sicherung“. Später ging das mit dem Café in die Hose. Doch man zahlte weiter die Raten.
In 2014 trennte sich das Ehepaar endgültig, die Zahlungen konnten nicht mehr geleistet werden. Die Sparkasse stellte die verbliebene Summe von nahezu „50.000 Euro“ fällig.
Irgendwann stellte die Sparkasse beim Amtsgericht Antrag auf Zwangsvollstreckung.
So machte sich die Frau auf die Suche nach einem Experten im Thema „Zwangsversteigerung“ und kam auch mit dem üblichen Thema „Recht und BRD“ in Kontakt.
Es gingen eineinhalb Jahre mit vielen Schreiben ins Land, von denen eines nach dem anderen vom Amtsgericht zurückgewiesen wurde und zweimal wurde von der Sparkasse die Herausgabe der originalen Unterlagen verweigert, „denn das ginge ja nur mit einem Anwalt“. Vor etwa 12 Wochen fiel der Experte wegen zwei Herzinfarkten aus.
So machte sich die Frau alsdann an die eigene Recherche und schrieb das Gericht auf eigene Faust an, was allerdings zu keinem brauchbaren Ergebnis führte, außer dass sie sich durch ihre Argumentationen beim Gericht entsprechend „geoutet“ hatte.
Ein paar Wochen später kam ich ins Spiel und was ich vorfand, war ein heilloses Durcheinander an Schreiben, Beschlüssen usw.
So blieb als einziger klarer Handlungsschritt, zunächst die Sparkasse anzuschreiben und den Fall in „der gewohnten Weise“ mal aufs Brot zu schmieren – dabei auch das Amtsgericht „entsprechend“ informierend.
Mit der Beschäftigung der Unterlagen und aus den Informationen der Frau, kamen nicht nur Verfahrensfehler zum Vorschein.
Nach einigem Hin und Her wurde ein Verein für Kreditgeschädigte involviert und die vorhandenen Kontoauszüge zeigten bereits rein rechnerisch, dass keine Forderung mehr bestand und sogar in der Gesamtsumme aller Kredite, bereits eine Überzahlung stattgefunden hatte.
Im Juli fand dann die erste Sitzung mit Zwangsversteigerung statt, wo wir mit dreien als Beobachter zugegen waren. Zunächst übergab die Frau ein Schreiben des Vereins an den Rechtspfleger, welches bereits am Wochenende bereits per Fax an die Sparkasse gegangen war und darüber aufklärte, dass eine Überzahlung der Verträge erkennbar ist und keine Forderung mehr besteht.
Alsdann wurde erst die Feststellung der Personalien der Beteiligten durch den Rechtspfleger vorgenommen und die Frau wies sich mit einem Staatsangehörigkeitsausweis aus. Der Rechtspfleger reagierte darauf mit: „Es ist eine vermutliche, sogenannte Frau „Soundso“ erscheinen. Sodann las der Rechtspfleger einen Beschluss des Gerichts laut vor, dass die Frau sichtlich die Gerichtsbarkeit ablehnt und nicht an die BRD glaubt.
Danach las er die Eintragungen im Grundbuch vor, die sich auf wundersame Weise, ohne das Wissen der Frau von selbst vermehrt hatten – denn sogar ihre Gemeinde hatte sich einige „Euronen“ eintragen lassen. Anmerkung: Wenn es doch auch ums Geld geht, hätte das gar nicht sein brauchen dürfen, da die dort genannten Kosten aktuell von jemand anderem getragen werden – was also geregelt ist.
Als die Frau nach der Lesung einen Antrag stellen wollte, sagte der Rechtspfleger: „Sie haben hier überhaupt keine Anträge zu stellen.“ Als dann die Bieterstunde kam, wurde erst zum Ende hin ein Angebot abgegeben, welches unter der 5/10 Grenze lag. Interessanter Weise wurde dies von einem Banker, der sich jedoch „privat“ auswies abgegeben.
Zu diesem Banker muss allerdings gesagt werden, dass man seinen Namen im Zusammenhang mit der verantwortlichen Sparkasse im Internet in Verbindung mit einem oder mehreren Korruptionsvorfällen finden kann. Vielleicht hilft ja das hier.
So nebenbei kam auch heraus, dass die Veranstaltung im Internet kurz vorher abgesagt worden war, berichtete ein Kollege, der die entsprechende Seite im Internet besucht hatte. Wir selbst wussten zunächst nichts davon. Es ging wohl darum zu verhindern, dass die mit „Reichsbürger“ titulierten wohl das Amtsgericht fluten.
Wir selbst durften nur ohne Handy an der Sitzung teilnehmen. Eine andere ZV, einige Wochen später in einem ähnlichen Sachverhalt – ohne „Reichsoption“ – verlief vollkommen normal mit Handies usw. Es wurde sogar von einem freien Journalisten gesprochen.
Wohl scheint die „Nummer“ eine größere zu sein.