Verwaltungsgericht Schwerin steht bzgl. der Enttarnung der BRD-Gleichschaltungstäuschung auf dem Kopf!
Verwaltungsgericht Schwerin steht bzgl. der Enttarnung der BRD- Gleichschaltungstäuschung auf dem Kopf! (Stempel)
SMAD – Befehl zu Mecklenburg, zu Preußen und Artikel 139 Grundgesetz
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Rüdiger Klasen Püttelkow, 26.04.2012
Wittenburger Str.10
19243 Püttelkow
Tel: 038852/58951
An das
Verwaltungsgericht Schwerin
Wismarsche Straße 323a
19055 Schwerin
1. Feststellungsklage zur Klärung u. g. Rechtsgrundlagen mit Dringlichkeitsantrag
2. begleitender Eilantrag auf die Klage mit vorläufiger Regelung bis zur Entscheidung
= zur Abklärung der u. g. Punkte im höchsten allgemeinen öffentlichen Interesse.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Eilantrag auf vorläufige Regelung bis zur Entscheidung:
Begründung der Eil – Notwendigkeit:
Auf dem BRD- Personalausweis steht die Staatsangehörigkeit *DEUTSCH* nach Staatsangehörigkeitsgesetz (Gleichschaltungsgesetz) vom 05.02.1934.
Verlust meiner/der Heimatangehörigkeit:
‚Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD gibt die Staatsangehörigkeit von 1934 wieder. Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD zeigt den Status der Gleichschaltung/ Heimatlosigkeit von 1934 an.
(siehe Kolonieverfassung/ Staatsgrundgesetz Neues Staatsrecht ab 1934, siehe Seite 54, RGBL- Verordnung Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, Ausweisdokumentation mit der StA *Deutsch; Deutscher, Deutsche, Deutschland, Deutsches Reich, deutscher Reichsangehörige(r) * 1934 – bis heute)
Jeder BRD Bewohner hat damit die Auslands – Staatsangehörigkeit (StA) von 1913 = (StA) Staatsangehörigkeit von 1934!
Die BRD hat 2010 das Gesetz vom 05. 02. 1934 mit dem RuStAG von 1913 gleichgeschaltet. Die Reichsangehörigkeit wurde bereinigt. (gelöscht)
Jeder Einwohner hat daher offenkundig nur den Status der Kolonieangehörigkeit.
Der Statusdeutsche ist somit komplett heimatlos, hat nur noch die Auslandsangehörigkeit, ist damit vollkommen entmachtet und entrechtet!
Deshalb sind auch die Menschenrechte für uns offenkundig nicht in Funktion.
Auf unserem BRD- Personalausweis steht die Staatsangehörigkeit *DEUTSCH* nach Staatsangehörigkeitsgesetz (Gleichschaltungsgesetz) vom 05.02.1934.
Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD *DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGE (R)* wird im
– A U S L Ä N D E R A M T-
beantragt.
Verweis Grundgesetz Artikel 116 der BRD Statusdeutscher = Heimatloser!
Artikel 116 GG:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html
Der Artikel 116 GG verstößt gegen Artikel 139 GG für die BRD!
Der neue Personalausweis der BRD dokumentiert, dass die BRD immer noch an der Staatsangehörigkeit *DEUTSCH* festhält.
Die BRD hat mir dazu den (NaZi- Staatsangehörigkeit) Personalausweis *DEUTSCH* ohne die notwendige juristische Hintergrundinformation/ Aufklärung ausgestellt!
Bei Verweigerung des neuen Personal – Ausweises *Deutsch* droht allgemein ein empfindliches Ordnungsgeld.
Seit 1934 hat sich also nichts verändert!
Die Heimatangehörigkeit/ Staatsangehörigkeit unserer Großeltern war vor 1934 die jeweilige Landesstaatsangehörigkeit.
Der Staatsangehörige *DEUTSCH* *deutsche Staatsangehörigkeit* gilt für die Heimatländer als verloren, wenn der Verlust der Heimatangehörigkeit nicht anzeigt wird.
Das Eigentum an der deutschen Heimat ist mit der Heimatangehörigkeit verknüpft und nicht mit der gleichgeschalteten Staatsangehörigkeit von 1934 *DEUTSCH*/ *deutsche Staatsangehörigkeit*.
Der Statusdeutsche ist nach dem Artikel 139 GG für die BRD verpflichtet jeden Einwohner sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien! Der den Status *DEUTSCH* erkannt hat, muß sich als mündiger Bürger im vorauseilenden Gehorsam von den Gleichschaltungsgesetzen befreien.
Quellverweis: gg146.de
Dem Internetveröffentlichungen zufolge haben Sie die Broschüre *Heimat ist Paradies* erhalten und wurden so über die Staatsangehörigkeitsproblematik in Kenntnis gesetzt.
Europäische Union:
Da wir heute wiederum über die Gleichschaltungsgesetze /Gleichschaltungspraxis völlig heimatlos, entmachtet = ungefragt in die private Wirtschaft und Handelsunion EU verarbeitet werden, ist ebenfalls höchste Dringlichkeit und damit die Eilbedürftigkeit geboten.
Hiermit beantrage ich die umgehende dezidierte Klärung folgender Punkte:
1. Ist der Artikel 139 aus dem Grundgesetz für die BRD und/ oder gültig/ ungültig?
Artikel 139:
„Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
1.1 Ist es zutreffend, dass der Artikel 139 GG mit allen nachfolgenden Bestimmungen und Gesetzen zur Abhilfe/ Verbot von NaZi-Gesetzen die Entnazifizierung jedes Deutschen gesetzlich verpflichtet?
1.2 Haben wir laut Artikel 139 GG ableitend eine gesetzliche Pflicht zur Bekämpfung von NaZi – Weiterbetätigung/ NaZi – Wiederbetätigung/ NaZi- Unrecht?
1.3 Haben die alliierten SHAEF- und SMAD Bestimmungen / Gesetze in der BRD noch volle Gültigkeit?
2. Hat das Kontrollratsgesetz Nr. 46 für die Neuen Bundesländer in der ehemaligen DDR noch Gültigkeit?
„Kontrollratsgesetz Nr. 46
Auflösung des Staates Preußen
vom 25. Februar 1947
in Kraft getreten am 25. Februar 1947
für die DDR außer Kraft gesetzt durch
Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955…“
2.1 Inwieweit ist der Beschluß vom 20. September 1955 heute nochzutreffend/rechtsgültig?
3. Klärung Staatsangehörigkeit *DEUTSCH/ deutsche Staatsangehöriger* laut Neuen Staatsrecht von 1934:
3.1 Ist es zutreffend, dass die Bürger der BRD die Staatsangehörigkeit *DEUTSCH / deutsche Staatsanghörigkeit* auf der Grundlage der UN – Charta Menschenrechtskonvention Artikel 15 besitzen?
3.2 Hat die BRD die StA – Gleichschaltung von 1934 im Jahre 2005 und am 08.12.2010 auf die RuStAG von 1913 heruntergeschaltet?
Wenn nein:
Zu welchem Datum erfolgte die Gleichschaltung? Verweis dazu auf das Bundesgesetzblatt BGBl. III *Bereinigung* von 1959!
4. Russischer SMAD – Befehl zu Mecklenburg.
Mecklenburg hat nur Mecklenburg zu heißen: = Die Bezeichnung Mecklenburg – Vorpommern ist untersagt. Wer genau hat den Länderbegriff Mecklenburg – Vorpommern kreiert?
4.1 Wer hat den Länderbegriff Mecklenburg – Vorpommern beschlossen?
5. Stehen wir heute immer noch unter (alliierter) Fremdverwaltung und Fremdbestimmung?
Ich beantrage zweifelsfreie Klarstellung im allgemein öffentlichen Interesse: Allein 16 Millionen Menschen in der russischen Besatzungszone der ehemaligen DDR warten auf eine dezidiert fach – sachgerechte Klärung.
Begleitender Eilantrag auf die Klage mit vorläufiger Regelung bis zur Entscheidung. Ich beantrage hiermit gerichtliche korrekt dezidierte, Sach– und fachgerechte, rechtsverbindliche Klärung zu jeden der einzelnen der o. g. Fragen/ Punkte. Die Kosten des Verfahrens hat im höchsten öffentlich allgemeinen Interesse und unumgängliche Notwendigkeit die öffentliche Hand/ Landeskasse zu tragen.
Ich beantrage die Ermittlungen nach allen Seiten komplex dezidiert aufzunehmen. Sollten Sie ev. zu einzelnen Punkten nicht zuständig sein, bitte um die Weiterleitung auf dem Dienstwege mit Bearbeitungsverweis an die zuständigen Dienststellen/ Ermittlungsbehörden!
Es geht ausschließlich nur um offenkundige Rechtstatsachen. Ich bitte um umgehende, korrekte gerichtliche Eingangsbestätigung und angesichts des gesellschaftlichen Notzustandes um sofortige Bearbeitung des Dringlichkeitsantrages: begleitender Eilantrag auf die Klage mit vorläufiger Regelung bis zur Entscheidung / Feststellungsklage. Ev. Ergänzungen, Korrekturen bleiben meinerseits stets vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Klasen
Anlagen:
Zwei russische SMAD BEFEHLE zur o. g. Thematik
Auszug Bundesgesetzblatt BGbl. III *Bereinigung* von 1959
CD rom mit Beweisführung Verweis auf Webseite: www.gg146.de
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