Völkerrecht und etwas mehr
(v2.15, 16.01.2022) Vor ca. eineinhalb Wochen hatte ich mit einem Beitrag über das Völkerrecht begonnen. Mir fehlten zunächst die Zusammenhänge und das war mir alles zu dünn, zum damaligen Zeitpunkt etwas schreiben zu wollen. Jetzt mag es passen.
Am Ende werden viele Fragezeichen im Kopf sein: die allseits bekannte Infragestellung nach der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit und einigen Denkanstößen.
Da sich innerhalb der alten Ordnung alles zunächst als solides Gebilde darstellt, hatte ich bei dem Thema „Völkerrecht“ einen eher faden Geschmack im Mund.
Vor allem, weil es so einige gibt, die sich als Menschen sehen, jedoch von der Notwendigkeit von Staaten sprechen, welche in der Regel als Einrichtungen ohne vollwertschöpfende Eigenschaften gesehen werden können. Ich glaube, so ist es treffend formuliert: Wertschöpfer werden verwaltet.
Bei jenen herrscht noch immer das Bestreben, sich an künstlichen Regelwerken festklammern zu wollen, was wiederum ein Verhalten eines „Ichs“ ist, was versucht, letztlich seine „gewohnte Ordnung“ aufrechterhalten, um sich zum gegebenen Zeitpunkt an eine „ersonnene Position“ wieder setzen zu wollen – ein Zeichen, dass nicht weit genug gedacht wird.
„Neue Zeit“ bedeutet: Infragestellung aller vom Menschen und seinen Konditionierungen jemals geschaffenen geistigen Werke, die den Anschein des Gewohnten in sich tragen.
Bei der Recherche ist mir dann auch der Fall „LaGrand“ über den Weg gelaufen, wo zwei deutsche Staatsangehörige vor einem amerikanischen Gericht zum Tode verurteilt und später exekutiert wurden.
Obwohl der IGH angerufen wurde, wurde dessen einstweilige Verfügung von den amerikanischen Behörden unbeachtet gelassen. Hier der Hinweis, dass der IGH über keine Exekutive verfügt, verbunden mit den beiden Zitaten von Blaise Pascal. Schlussfolgerung?
Doch war es der Begriff des „Völkerrechtssubjekts“, der mich anfangs dazu bewogen hat, mir die Sache mit dem Völkerrecht mit meinem Verständnis mal näher zu anzuschauen.
Unter einem Völkerrechtssubjekt versteht man: Staaten, das internationale Komitee vom Roten Kreuz, den Heiligen Stuhl und der souveräne Malteser-Ritterorden (Wurde dessen Souveränität nicht neulich vom Papst aufgehoben?).
Staaten sind abstrakte, fiktive Gebilde, in denen ihre jeweiligen Gesetze gelten (sollen) und ihnen – den Gesetzen – so den räumlichen Geltungsbereich verleihen. Daneben benötigen Gesetze auch einen zeitlichen, einen sachlichen und einen persönlichen Geltungsbereich. Gesetze sind für Personen gemacht und Personen sind Fiktionen. Schlussfolgerung?
Staatsgrenzen sind wiederum damit einhergehende, künstliche Phänomene der Abgrenzung, deren Ursache sich aus dem Produkt des sich abgrenzenden „Ichs“ (Meta-Ichs, (Staaten voneinander abgrenzend)) eines sich unterordnenden Volkes. Abgrenzen ist dabei das Verhalten und/oder Ergebnis eines „Ichs“ – im Kern gegen Veränderungen.
Denn bei allem, was sich der Mensch mit seinen Konditionierungen ausdenkt, überlagern diese Konditionierungen jegliches Wahrnehmen, Denken und Handeln. Solange er nicht darüber nachdenkt und sich (besser: sein „Ich“) selbst in Frage stellt, erzeugt er immer wieder das gleiche System, was er durch mangelnde Selbstreflektion im Außen vermutet.
Lebt er in der inneren Trennung (was er mehrheitlich tut), so schafft er Trennung auch im Außen. Lebt er in einer inneren Leere, so schafft er nur Hüllen, siehe: „Worthülsen“ wie Demokratie, Liebe, Freiheit, Gerechtigkeit usw., die er „überall fordert“, ohne bei sich selbst beginnen zu wollen.
„Die selbstgeschaffene Entwicklungsarmut sorgt dafür, dass sich der Mensch in seinem eigenen Kopfknast bewegt.“
Die Trennung wird dadurch erzeugt, dass sich das „Ich“ des Individuums gegen den natürlichen Entwicklungsprozess des Lebens stellt, während das Individuum glaubt, es sei das „Ich“. So wie der Mensch eine Person hat (wenn er einem Staat angehört), hat er auch ein „Ich“. Das „Ich“ ist der Behälter der Konditionierungen des Menschen.
Aus diesem Grunde „wiederholt“ sich auch die Geschichte, weil die wesentlichen Programmierungen über die Jahrtausende, die gleichen geblieben sind. Der Mensch funktioniert nach angelegten, inneren Regelwerken, die er gleichzeitig zu erhalten versucht. Dies mit der Vorstellung, für die ganzen „Unsäglichkeiten in der Welt“ nichts zu können, als Verhalten des „Ichs“, nicht um- und weiterdenken meinen zu müssen. Und wer nicht weiterdenkt, wird betreut.
Das Blöken beherrscht er ja ganz gut in Form des Klagens, Jammerns, Greinens, sich Beschwerens und sich Ausheulens über wahrgenommene Unsäglichkeiten.
Dann gibt es noch jene, die im Privaten eine Meinung haben, die sie jedoch im offenen Raum unterlassen und je nachdem, wie es opportun erscheint, sich entsprechend ausrichten, was weder etwas mit Souveränität, noch mit Authentizität zu tun hat.
„Wer sich beschwert, erleichtert sich nicht.“
Die berühmte „Objektivität“ ist dabei eine Erfindung des „Ichs“, um sich aus dem Weltgeschehen herausrechnen zu wollen und ein Artefakt einer gesellschafts-kindlichen Vorstellung, dass der „Vorgesetzte“ ja irgendwie immer die „Verantwortung“ tragen würde.
„Der Mensch macht sich durch Verschiebung der Verantwortung selbst zum Sklaven und schafft sich so seine Herren, die ihm sagen, was er zu tun hat.“
Wahrgenommene „Unsäglichkeiten“ sind unkonventionell gesehen jedoch nur Phänomene, die konventionell verurteilt und symptomartig behandelt werden.
Denn das „System“ ist im eigentlichen Sinne etwas ganz anders und das Völkerrecht davon auch nur ein weiterer künstlicher Abkömmling, in der Hoffnung auf Gerechtigkeit.
Das was mit „System“ zu bezeichnen ist, sind die Kernverhalten und -konditionierungen des Menschen, aus denen sich das Rechts -und das Geldsystem, die gesellschaftlichen Gewohnheiten und Konventionen, Staatsaufbau und -mechanismen und was es noch so alles gibt, davon ableiten.
Und wenn man weit genug „zurückgeht“, nimmt das „System“ beim Einzelnen seinen Anfang. „Teilen und Herrschen“ beginnt im Menschen selbst, er ist der Untertan seiner eigenen „Ich-Programmierungen“ (zumindest, was die mehrheitlich aktuelle „Betriebssystemversion“ betrifft, mit der er herumläuft.). Zeit für das eigene Update.
Ganz nebenbei kann man diese Programmierung auch als „künstliche Intelligenz“ bezeichnen, weil sie eine künstliche Welt schafft, die sich durch ihr Prinzip, sich gegen den natürlichen Entwicklungs- und Lebensprozess (der Schöpfung) und damit verbundenen Prinzipien stellt.
Mensch und Person
Gesetze gelten für Personen, die ein Staat verwaltet. Gesetze sind Regelwerke, um symptomartig gegen die Auswirkungen des Systemwesenskerns vorzugehen: die gesellschaftlich tolerierte Unvernunft (nahezu einseitig vorhandenes Empfangen), die als „Vernunft“ gehandhabt wird. Willkommen in der Betreuung und Selbsttäuschung, wo Gierige eine „Re-Gierung“ in der Tat benötigen.
„Wer nimmt, dem sei genommen.“
„Wer gibt, dem sei gegeben.“
Der Mensch orientiert sich in seiner Entwicklungsaufgabe jedoch an den Prinzipien der Schöpfung, mit der maßgeblichen Ausrichtung, die anfänglich noch natürliche und später geistig auferlegt beibehaltene Unvernunft und Ungewissen, später in sich selbst zu entfalten.
Dies mit folgenden Nebenwirkungen: Selbstbewusstsein, Selbstliebe, Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen und Selbstbestimmung und dem wesentlichen Mechanismus: seiner Vernunft und seinem Gewissen.
Hinweis: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“ Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
„Begabt“ ist dabei der richtungweisende Begriff, die Vernunft dabei der intuitiv getriggerte Prozess zwischen bedingungslosem Geben und bedingungslosem Empfangen. Das Gewissen zu entwickeln und zu fühlen, was rechtens ist.
Die Natur der Gerechtigkeit: im Inneren des Menschen selbst und nicht irgendwo vor einem Gericht. Vernunft und Gewissen kann man auch nicht „fordern“, sondern nur selbst in sich entwickeln.
Neben einem Staatsgebilde sind Personen (natürlich und/oder juristisch) ebenfalls abstrakte und fiktive Gebilde und unterstehen den Gesetzen des jeweiligen Staates, dem sie angehören. Also ein virtuelles Konstrukt, dem der Mensch solange angehört solange glaubt, er sei seine natürliche Person und in der Unvernunft und damit verbundenen Betreuung verweilen mag. Wie gesagt: „Gierige brauchen eine Re-Gierung.“
„Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“ §1 BGB
Tatsächlich kann er sich entscheiden, in welchem Rechtsrahmen das stattfindet, ob innerhalb des positiven oder innerhalb des überpositiven Rechts.
Davon wird ihm „natürlich“ nichts erzählt, er soll ja ein gläubiger und höriger Anwärter der Betreuung und der Betreuer werden. Das nennt man dann auch aus der Gewohnheit heraus handeln. StaatsangeHÖRIGKEIT.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ „Im Alten ist die Würde des Menschen sein Besitz, Hab und Gut, was man ihm jederzeit wegnehmen kann.“
„Würde bedarf jedoch der Verantwortung.“ Gerard Menuhin
„Wenn die Würde unantastbar ist, warum muss sie dann beschützt werden?“
Das System ist so aufgebaut, dass er über die vordringliche Außenorientierung (die sich aus der Fremdbestimmung in der Familie heraus entwickelt hat), sich entsprechend in einer für den Staat selbst(!) existenziell notwendigen Abhängigkeit bewegt.
„Staat“ beginnt im Einzelnen (Das „Ich“ herrscht über den Menschen), geht über Familie und Gemeinschaft, bis das was man mit Volk bezeichnet, hinaus und mündet unter der mehrheitlichen Kernkonditionierung letztlich in der Zivilisation – aus diesem Grunde der stattfindende Paradigmenwechsel.
„Ich, Meta-Ich. System, Staat. Hierarchie.“
„Du bist solange gut, solange mir das gefällt.“
Die Existenz eines Staates und seine „öffentliche Ordnung“ sind abhängig von den Konditionierungen des Einzelnen in einer gleichgeschalteten Anhängerschaft. Damit das sichergestellt ist, wurde die dem Menschen abhanden gekommene Selbstreflektion durch die Psychologie als eine ärztlich beherrschte Domain in form der Fremdreflektion und Fremdbewertung ersetzt.
Wer bei „Staat“ argumentativ gern zwischen Diktatur, Demokratie, Monarchie oder sonst was zu differenzieren versucht, schaue sich einen verallgemeinerten Staatsaufbau einfach mal an. Dieser zeigt sich in seiner gewohnten Form: der Hierarchie.
Was das „Völkerrecht“ betrifft, so stolperte ich zunächst über den Artikel 35, Abs.1: „Der Zugang zum Gerichtshof steht den Staaten offen, die Vertragsparteien dieses Statuts sind.“ (Statut des Internationalen Gerichtshofs – Kapitel II: Zuständigkeit des Gerichtshofs)
Das bedeutet, dass ein Einzelner (Person) nicht vor den IGH, dem Internationalen Gerichtshof ziehen kann, sondern nur sein Staat, dem er angehört. Wann sollte dies mal der Fall sein? Es sollte also wohl eher „Staatsrecht“ heißen.
Hat der Einzelne vor, seinen Staat selbst zu verklagen, so führt das zu einem Zustand, wo sich das Konstrukt selbst ad absurdum führt. Wie dies innerhalb der Rechtsaufklärerszene mehr als genug bekannt ist.
Aus Systemsicht darf das System nicht in die Situation gelangen, sich selbst in Frage stellen zu müssen (Thema „Selbstreflektion“) und das ist genau der Ansatz, dessen Systemverhalten (Mechanismen) aufzuzeigen und damit auch seine eigenen. Es geht über die gewohnte Suche Schuldigen und „anderen Verantwortlichen“ hinaus.
Klar erkennbar, dass die Staaten nach außen gegeneinander vorgehen könn(t)en, jedoch „Vergehen“ im eigenen Lande zum Scheitern verurteilt sind, siehe Kindesherausnahmen aus Familien, um diese in eigene, innerstaatliche Geschäftsmodelle zu packen, was völkerrechtlich ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Die Lösung ist die Offenbarung systemischen Vorgehens und der Ursachen. „System“ heißt „mit System vorgehen“, also seine wiederkehren Handlungsmuster zu offenbaren. Am Tun kann man es erkennen.
Staaten? So, so!
Wer sich an das Youtube-Video von Helmut Schmidt erinnern kann, wird ab Minute 1:20 den Satz hören, dass die Nationen mittlerweile alles Unternehmen sind. Selbst die USA sind seit 1871 ein Unternehmen und die Bundeskanzlerin nur eine Geschäftsführerin einer Nichtregierungsorganisation in Deutschland, siehe Sigmar Gabriel.
Zwar regen sich jene, die das erkannt haben, darüber auf und man verweist bei Gebühren, Abgaben und so weiter darauf, keinen Vertrag zu haben. Das ist nur eine(!) Seite der Medaille.
Das „verunternehmen“ von ehemals staatlichen Strukturen erzeugt in Kombination mit ökonomischen Strukturen eine brisante Konstellation.
Früher waren staatliche Strukturen nicht dem innerstaatlichen ökonomischen Wettbewerb ausgesetzt und sozusagen nur das wachende Auge, profitierten von Steuereinnahmen und Abgaben, verteilten Allmosen, um gläubige Wähler zu erlangen und waren unabhängig von der Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Handelns und struktureller Wirksamkeit (Suffizienz).
Was passiert jedoch mit Strukturen, die in einem wertschöpfenden Umfeld (Ökonomie) ohne Wertschöpfung tätig sind, jedoch von wertschöpfenden Strukturen ihr eigenes Überleben bestreiten? Schlussfolgerung?
Zurück zum Völkerrecht. Nehme ich mir das Völkerrechtstrafgesetzbuch mit der beispielhaften Absicht einer „Klage gegen den Staat“ zur Hand, lese sich unter anderem:
VStGB §1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für Taten nach den §§ 6 bis 12 auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist. Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet.
Nimmt man das Recht als Basis, war die Bundesrepublik Deutschland ein abstraktes Gebilde, was formal-juritisch seit 1990 zu existieren aufgehört hat und heute nur noch der Gewohnheit halber von seinen belohnten Anhängern am Leben gehalten wird, was wiederum durch die vordringliche Außenorientierung eine Manipulation seiner Träger möglich wird – dies mit mittlerweile sichtbaren Verfallserscheinungen.
Die BRD ist jedoch nicht das System selbst, sondern nur ein Ableger, wie alle andere Staaten – mit hierarchischen Ordnungen. Also macht ein darüber hinausdenken noch mehr Sinn, als das Gewohnte inhaltlich nur gegen was anderes „Gewohntes“ austauschen zu wollen.
VStGB §3 Handeln auf Befehl oder Anordnung
Ohne Schuld handelt, wer eine Tat nach den §§ 8 bis 15 in Ausführung eines militärischen Befehls oder einer Anordnung von vergleichbarer tatsächlicher Bindungswirkung begeht, sofern der Täter nicht erkennt, dass der Befehl oder die Anordnung rechtswidrig ist und deren Rechtswidrigkeit auch nicht offensichtlich ist.
„Ich bin nur der Erfüllungsgehilfe meines Dienstherren.“ Filialleiter einer Sparkasse
Ein Dienstverhältnis hat eine solche Bindswirkung. Auch dann, wenn man „Krieg“ so definieren mag: Mit fremden Ressourcen und Wertschöpfungsfähigkeit, die eigenen Strukturen (Verwaltungen, „staatliche“ Einrichtungen) erhalten und verteidigen und mögliches Andersdenken bekämpfen, bestrafen, unterdrücken oder zu vernichten (gesellschaftlich, wirtschaftlich, finanziell) zu wollen.
„Hinter dieser Maske ist nicht nur Fleisch, hinter dieser Maske steckt eine Idee! Und Ideen, Mister Creedy, sind kugelsicher!“ V wie Vendetta
Krieg als Handlungsmittel der Selbsterhaltung (des Ichs) durch Projektion eines Feindbildes. Wie gesagt alles „innerhalb“ des Systems – in Form gesellschaftlich mehrheitlich „gewohnter“ Kondtionierungen – bei kollektivem Abwenden gegen den natürlichen Lebens- und Entwicklungsprozess selbst.
„Feind ist im einfachsten Fall jemand, der anders denkt.“
Wortwahl
Deutsch ist eine sehr exakte Sprache: „Mitglied der Vereinten Nationen können alle sonstigen friedliebenden Staaten werden, welche die Verpflichtungen aus dieser Charta übernehmen und nach dem Urteil der Organisation fähig und willens sind, diese Verpflichtungen zu erfüllen.“ Artikel 4, Abs. 1, UN-Charta.
Da steht „friedliebend“ und nicht „in Frieden lebend“. Alle lieben den Frieden, doch die Wenigsten kennen ihn, da Frieden eine Erscheinung im Menschen selbst ist und die Abwesenheit jeglicher Bedingungen sein eigen nennt – was auch anders ausgedrückt, einen irreversiblen Umprogrammierungsprozess des „Ichs“ unweigerlich zur Folge hat und der Grund, warum das Telefon hier „lautlos“ am Klingeln ist.
Verantwortlichkeiten
VStGB §4 Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter
(1) Ein militärischer Befehlshaber oder ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, seinen Untergebenen daran zu hindern, eine Tat nach diesem Gesetz zu begehen, wird wie ein Täter der von dem Untergebenen begangenen Tat bestraft. § 13 Abs. 2 des Strafgesetzbuches findet in diesem Fall keine Anwendung.
(2) Einem militärischen Befehlshaber steht eine Person gleich, die in einer Truppe tatsächliche Befehls- oder Führungsgewalt und Kontrolle ausübt. Einem zivilen Vorgesetzten steht eine Person gleich, die in einer zivilen Organisation oder einem Unternehmen tatsächliche Führungsgewalt und Kontrolle ausübt.
Da sich das Recht (erfunden vom Menschen) und seine Vertreter nicht gegen sich selbst richtet, ist hier der Punkt der Absurdität erreicht und es offenbart sich die eigentliche Struktur: Das „Ich“, das „Meta-Ich“, die „Hierarchie“, Satan (biblisch), der „Große Bruder“ (1984). Gegen alles gerichtet, nur nicht gegen sich selbst, siehe mangelnde Selbstreflektion. Schlussfolgerung?
„Macht so, wie ich es euch sage, doch nicht so, wie ich es tue.“
„Der Zweck der Macht, ist die Macht selbst.“
„Das „Ich“ erhält sich um des „Ichs“ willen und erzeugt so das System, was es gleichzeitig ablehnt, weil es sich nicht an den Lebensprozess anpassen mag und durch seine Ablehnung sich selbst bestätigt.“
An dieser Stelle spiegelt sich die mangelnde Selbstreflektion des Systems und seiner Teilnehmer wider – mit der Maßgabe, der Selbsterhaltung seiner eigenen Denk- und Verhaltensmuster durch Täuschung und Selbsttäuschung.
Im Sinne des Wandels macht eine Abschaffung des Pivaten auf einmal mehr Sinn, was man auch als den „Weg erzwungener Authentizität“ bezeichnen kann.
„Wer sich nicht anpasst, wird angepasst.“
Doch wie gut, dass der Mensch eine Fähigkeit mitbringt, die er meist unterschätzt, häufig auch gerne außen vorlässt: sich entwickeln und weiterdenken können und den Willen zur Veränderung gegen sich selbst zu richten.
Absichtserklärungen und Willensbekundungen reichen jedenfalls nicht aus.
P.S. Belohnung und Bestrafung sind ebenfalls zwei Methoden, die man zusammen mit der alten Ordnung ad acta legen wird, beruhen diese auf: „Du bist solange gut, solange mir das gefällt.“