beschluss
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Weil ich immer wieder dazu befragt werde…

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(v2.0, 11.04.2022) Nein, ich weiß nicht, warum ich kein „deutsch“ mehr innehabe. Gerade die Tage fragte man mich mal wieder, wie ich denn dazu gekommen sei.

Ich verbinde diesen Sachverhalt mit einen Aufruf, dass sich all jene bitte melden mögen, die den gleichen „Status“ haben, ob da irgendwelche Ähnlich- und Gemeinsamkeiten vorliegen.

Nachtrag 11.04.2022: Die Vermutung liegt nahe, dass mein Fax an die UN, mit a) Darstellungen über die BRD, deren Streichen aus dem Verzeichnis der NGOs sowie b) eine längere Vorstellung des Modells von Karl Heinz Schubäus, als Lösungsmuster für eine weltweit funktionierende Wirtschaft dafür ausschlaggebend waren, da es den üblichen Rahmen einer einseitigen und an Vorteilen orientierten, nationalen Lösung überwindet.

„Ein Staatenloser ist gemäß dem Staatenlosenübereinkommen der Vereinten Nationen vom 28. September 1954 „eine Person**, die kein Staat auf Grund seiner Gesetzgebung als seinen Angehörigen betrachtet.“
Einfacher ausgedrückt ist ein Staatenloser eine Person* ohne Staatsbürgerschaft, die von keinem Staat geschützt wird.
Im völkerrechtlichen Sinn gilt Staatenlosigkeit – ebenso wie mehrfache Staatsangehörigkeit – als Anomalie.
Staatenlosigkeit ist jedoch nicht völkerrechtswidrig, da es keinerlei Abkommen gibt, das Staatenlosigkeit verbietet.
Die genaue Anzahl der Staatenlosen kann nicht angegeben werden, UNHCR spricht von weltweit einigen Millionen.“ Wikipedia, „Staatenloser“