glaskugeln
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Zum Thema „Generationenvertrag“

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„Der Generationenvertrag bezeichnet einen fiktiven „Solidar-Vertrag zwischen jeweils zwei gesellschaftlichen Generationen“ (Wilfrid Schreiber) als theoretisch-institutionelle Grundlage einer im Umlageverfahren finanzierten dynamischen Rente. Ziel ist die Einführung von Zurechnungsregeln für die Verteilung des Arbeitseinkommens Erwerbstätiger mit der Absicht, die individuellen Konsummöglichkeiten angemessen auf die drei Lebensphasen Kindheit und Jugend, Erwerbsphase und Alter aufzuteilen. Der Begriff Generationenvertrag ist nicht juristisch, sondern bildlich zu verstehen, da zwischen den Generationen kein juristisch einklagbarer Vertrag geschlossen werden kann.“ Wikipedia

Bin über diese Aussage „gestolpert“. Im Zusammenhang mit „Wir wollen, dass ihr es mal besser habt“, in Verbindung mit: „Du bist solange gut, wie uns das gefällt“ ist erkennbar, dass es sich lediglich um einen gesellschaftlichen und ungeschriebenen Vertrag handelt, der vorauslaufende Generationen in einer zunehmend überalternden Gesellschaft nur in eine Richtung führt.

Zumal es sich um eine umgedrehte Pyramide (Hierarchie) handelt und das Modell eine grundsätzliche Infragestellung notwendig macht. Denn in der Summe und Grenzen gesellschaftlicher Konventionen konnte es nie besser werden.