Rundfunkbeitrag – oder: Hinweise zum Weiterdenken
(v1.1) Habe nur so am Rande mitbekommen, dass der Rundfunkbeitrag „im Wesentlichen verfassungsgemäß“ sein soll. Bei näherer Betrachtung geht es jedoch „nur“ um die Klage von Sixt – einem Unternehmen.
Zunächst ist zu sagen, dass etwas „geltend“ oder „nicht geltend“ ist. Es gibt kein „bisschen schwanger“. Der Leser wird mit „im Wesentlichen“ weiter in der Unsicherheit gehalten. Zum Thema „etwas gilt“:
„Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen. Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht. Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Wikipedia
Es wird mit der Klage im Kern der Anschein erweckt, dass ein „großer Gegner“ zu Felde zog, um eine „große Schlacht“ gegen den Rundfunkbeitrag zu schlagen und wohl verlor. So hoffte wohl die eine oder andere „arme“ Seele, jetzt wird endlich „Recht“ gesprochen.
„Hoffnung ist jene Haltung, darauf zu warten, dass andere einem die ‚Kohlen aus dem Feuer holen‘.“
Das Unternehmen ist jedoch Bestandteil des Systems, wo es darum geht „Geschäft“ zu machen. Es geht im Kern auch nicht darum, was jenes Unternehmen an sogenanntem „Rundfunkbeitrag“ bezahlt, da Unternehmensausgaben in der Regel vom Kunden getragen werden. Selbst wenn der Kunde selbst ein Unternehmen sein sollte, so bezahlen dessen Kunden stets die Rechnung.
Somit wurde lediglich eine inszenierte Scheinschlacht ausgefochten.
Der Wertschöpfer bezahlt solange, wie er selbst den Sermon mitmacht. Dabei hilft (ihm) das ankonditionierte Opferverhalten: „Man“ kann ja sowieso nichts machen.
„Das Argument der Kläger, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handele, für die der Bund zuständig sei und nicht die Länder, wurde abgewiesen.“ FAZ
Wortspiele und Haarspaltereien, welche das bisher erkannte der Nichtzahler und Aufklärer im Internet nicht mindert: „Nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“, als Hinweis einer außerhalb(!) des Rechtssystems agierenden Einrichtung – ganz nebenbei auch ein netter Hinweis auf das überpositive Recht, also das Vernunftsrecht und somit auch das Gewohnheitsrecht.
„Ja, aber sie nehmen sich doch einfach das Geld„, sagt das Opfer, ohne zu wissen, dass es als eines erzogen wurde, mit der Ausrichtung bedingt überlassener „Werte“, die es solange sein „Eigen“ nennt, wie es an seine auf Obrigkeit getrimmten Verhaltensmuster festhält und sich der Autorität durch artiges Verhalten unterwirft. Somit ist es weiter in Fremdsteuerung und von seinem eigentlichen Entwicklungsprozess abgelenkt. Und genau darum geht es.
Ich finde es interessant, dass die meisten Blogs gar nicht daran interessiert sind, dass sich „wirklich“ etwas ändert, sondern es ihnen genügt, sich mit den ihnen vor die Füße geworfenen „Themen“ weiter fleißig auseinandersetzen, während das Wesentliche vor lauter Beschäftigung mit Unsäglichkeiten nicht nur außer Acht gelassen wird. Es macht den Anschein, als seien so manche bereits satt und es genügt ihnen die übliche „Scheiße“ zu schlucken.
Die dann oft präsentierte Frage: „Ja, was willst DU denn DAGEGEN tun?“, beinhaltet bereits jenes System, mit dessen äußeren Erscheinungsformen wahrgenommener Unsäglichkeiten sich fortwährend kämpferisch und widerständlich auseinandergesetzt wird.
„Man bekommt immer das, was man sich nimmt.“
Damit sind dann alle gut beschäftigt oder haben bereits aufgegeben.
Die Frage lautet: Wie kann man „gegen“ etwas klagen, was sich nicht innerhalb der Rechtsnormen (nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung) bewegt? Gar nicht.
Um dem ganzen nun die Krone aufsetzend „das Wahlgesetz ist rückwirkend seit 1956 ungültig“ (siehe 25.07.2012), was dazu führt, dass überhaupt keine Verträge gemacht werden konnten und nur auf dem ungeschriebenen Gewohnheitsrecht basieren. Also bedeutet das…
„Das Argument der Kläger, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handele, für die der Bund zuständig sei und nicht die Länder, wurde abgewiesen. Die Länder sind demnach zu Recht für die Beitragserhebung zuständig.“ So die FAZ.
Nichts Neues, da hier lediglich der altbekannte Verursacher benannt wird.
Es macht insgesamt den Eindruck, dass die falschen „Anträge“ gestellt wurden, auf die dann natürlich entsprechend auch systemgerecht „geantwortet“ wurde.
„Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio.“ FAZ
Das Ganze war lediglich ein hübsch inszeniertes Schauspiel.
Wem es noch nicht aufgefallen ist: Es ist alles nur ein Schauspiel und je „einfacher“ man gestrickt ist oder gestrickt sein mag, läuft die Nummer.
„Ich muss ja ‚Geld verdienen‘.“
Die Manipulation hört auch nicht dadurch auf, dass man die Manipulateure nur gewohnt(!) zu verdrängen versucht, sondern sein eigene Denk- und Verhaltensmuster in Frage stellt und so über das „System“, was ein rein mentales Gebilde ist, hinauswächst. An dieser Stelle und es ist der einzige Weg, zeigt sich, wer wirklich bereit ist oder ob er nur im Pulk der Masse sich in die Neue Zeit zu stehlen versucht.
P.S. Dachte jemand gerade, dass es einfach sei? Um es so auszudrücken: Es ist die wahre, die eigentliche, die wesentliche Herausforderung des Menschen.
Es geht nicht darum irgendetwas aus dem Alten in seiner bisherigen Bedeutung mit ins Neue zu nehmen, sondern es geht darum es in Frage zu stellen.
„In Frage zu stellen, nicht mit Fragen zustellen. Weiterdenken, statt nur weiter denken.“
Hinweis: Das Sammeln von immer mehr Informationen (nach dem Prinzip: vom mehr des Selben) hat in der Regel das Ziel, irgendwann genug Information um das Ganze verstehen zu wollen. In der Schule wurde dem Gewohnten nicht jenes Denken vermittelt, was ihm wirklich hilft.
„Na? Noch etwas „Black Obst“ von der Firma „Depp State“ gefällig?“