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Gelbes Kung Fu

Lesezeit: ca. 10 Minuten

(v1.1) Die Tage erhielt ich von einer lieben Bekannten ein paar Hinweise zum Thema „DSGVO“. Ich muss offen zugeben, ich hatte mich zunächst mehr auf das Video von Rüdiger Hoffman konzentriert, der mehr im Halbdunkeln seine Aufklärung so um die 60 dB abhielt – das Einstiegsthema für weitere Enthüllungen – und nachgelagerte Thema, mit weiteren Enthüllungen – bis der Mensch sich wieder Selbstbewusst ist und das System erkennt, in dem er bisher lebte.

Das System ist allerdings nicht die BRD und man müsse nur lange genug dagegen sein. Sie ist nur eine Institution innerhalb des Systems und es geht darum, das System in Frage zu stellen. Und: Es geht nicht einfach darum, irgendwelche Schuldigen und Verantwortlichen auszumachen, und damit habe sich dann der Fall.

Für alle, die noch in der „Rechtsstaatshülle“ unterwegs sind, die Selbstabschaffung der bisherigen Ordnung  wird weiter offenkundig:

Einwilligung: Unternehmen oder Behörden dürfen persönliche Daten, wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Ausweisnummer grundsätzlich nur erheben, wenn die Betroffenen dem zustimmen. Die Verarbeitung bzw. die Weiterverwendung personenbezogener Daten ohne Zustimmung des Betroffenen ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Dies ist an sich nicht neu. Künftig ist es aber notwendig, die Zwecke der Datenverarbeitung noch genauer zu benennen und verständliche Formulierungen zu verwenden.“ Webseite der Bundesregierung

Recht auf Widerspruch: Personen können grundsätzlich ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit und ohne Begründung widerrufen. Zudem haben sie jederzeit das Recht, der Datenverarbeitung zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen.“ Webseite der Bundesregierung

Zunächst aus der Begriffsbestimmung (Man staune über die Bedeutungsdarlegung von Begriffen. Denn schließlich sollen ja keine Missverständnisse entstehen.) der DSGVO:

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

  1. „Personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;…“

Die natürliche Person ist der Mensch, in der Rolle als Rechtssubjekt. Aha! Der Mensch spielt also eine Rolle.
Diese Rolle, also die Person, wird in einem Staat verwaltet, nicht der Mensch selbst.
Der Mensch selbst bewegt sich außerhalb des Systems, innerhalb der universellen Ordnung und orientiert sich an den Naturgesetzen (überpositives Recht, Vernunftsrecht).

Doch solange der Mensch denkt, er sei diese „Person“ (Das bringt man den unteren Chargen in den Behörden bei), bewegt er sich gedanklich und handelnd innerhalb der alten Ordnung (des Systems) im positiven Recht (von lateinisch ponere „setzen“, Partizip positum „gesetzt“. Positiv ist also nicht einfach was Lustiges.) und somit auch in der damit verbundenen Fremdbestimmung seiner Betreuer.

Das wird ihm in der Regel keiner sagen, da Betreute und Betreuer gerne dieses „Komfortsofa“ zur Rechtfertigung ihrer Handlungsweisen nutzen.

Der unvernünftige Betreute, den man im glauben lässt, er sei „vernünftig“ und die von ihn gewählten Betreuer, welche die unvernünftigen Betreuten „beaufsichtigen“ und „maßregeln“.

Ach so. Alles was unter „personenbezogenen Daten“ verstanden wird, ist letztlich zur „natürlichen Person“ zuzuordnen und letztlich die Person selbst, die geschaffen wurde, damit eine Fiktion „Staat“ sich aus der Summe der „Personen“ erstehen kann. Ich selbst könnte also nie Patriot (der nichtklerikal Staatsgläubige) sein, da ein Staat mit seinen Grenzen nur eine Fiktion ist.

Verwaltet werden also nur Personen und ihre Daten. Dazu gehört z. B. auch die Bankverbindung.

Die DSGVO gilt für Vereine, Verbände, Behörden, Banken, Verwaltungen „staatliche“ Einrichtungen wie auch für Unternehmen &c.
Diese sind bspw.: IHK, Finanzamt, Stadtverwaltung, Banken, Schufa, Meldebehörde, Landkreis, Ministerien, TÜV, Rundfunkbeitragsservice – und was Ihnen noch so einfällt. Denken Sie auch mal weiter an das „Deutsch“ und an Ordnungswidrigkeiten, Grundsteuer usw.

Die Verbraucherzentrale hat da ein hübsches Musterschreiben entworfen, folgend:

Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Auskunft darüber, ob Sie personenbezogene Daten über meine Person gespeichert haben. Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Auskunft darüber,

a) welche personenbezogenen Daten ganz konkret bei Ihnen verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde) sowie

b) zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden.

Darüber hinaus fordere ich Informationen über

c) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,

d) Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden,

e) die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,

f) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Daten oder auf

Einschränkung der Verarbeitung,

g) ein ggf. bestehendes Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO,

h) mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde,

i) die Herkunft der Daten.

j) Sollte eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfinden bitte ich um aussagekräftige Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren.

k) Falls eine Datenübermittlung in Drittländer stattfindet, bitte ich um Informationen, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO vorgesehen sind.

Bitte stellen Sie mir außerdem kostenfrei eine Kopie meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

„Betroffene erhalten ein umfangreiches Auskunftsrecht. Es ist grundsätzlich kostenfrei. Die Antworten haben innerhalb eines Monats in klarer und einfacher Sprache zu erfolgen. Ebenso besteht das Recht, eine unentgeltliche Kopie der verarbeiteten Daten zu erhalten.“ Aus der mir zugegangenen E-Mail

Die Auskunftserteilung an die betroffene Person kann gem. Art. 12 Abs. 1 Sätze 2 und 3 DSGVO je nach Sachverhalt schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Auskunftserteilungen müssen nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb eines Monats.“ Intersoft Consulting

(Anmerkung: Es müsste heißen: Auskunftserteilung an den Inhaber der betroffenen Person kann…)

Zunächst fordern Sie eine Auskunft der personenbezogenen Daten am besten in schriftlicher Form zur Person mit Ihren Namen an.
Und wenn Sie dann die personenbezogenen Daten auf dem Tisch liegen haben, dann folgt das nächste Schreiben:

Widerspruch der weiteren Verarbeitung nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom xxxxxx, was ich mit Freude gelesen habe und bedanke mich für die Zusendung der von Ihnen genutzten, personenbezogenen Daten der Person IHR NAME.

Im Folgenden untersage ich Ihnen als Administrator der Person IHR NAME bis auf Weiteres jegliche Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen Daten der natürlichen Person IHR NAME nach Art. 21 DSGVO.

Sollte Sie eine andere Rechtsauffassung haben, begründen Sie dies bitte schriftlich zu meinen Händen, unter Nennung des jeweiligen Gesetzes und in Verbindung mit der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches, in welchem Staat dieses Gesetz gelten soll.

Des Weiteren fordere ich die sofortige Löschung der personenbezogenen Daten der Person IHR NAME nach Art. 17 DSGVO Absatz 1.

Liebe Grüße
(Unterschrift)

P.S. Denken Sie stets daran: Man wird sich versuchen herauszureden. Recherchieren Sie dazu mal nach dem Thema „DSGVO + Bußgelder“. Es sind mitunter nur „Ordnungswidrigkeiten“ (Das OWiG hat zwar einen räumlichen Geltungsbereich, da steht jedoch kein eindeutiges Staatsgebiet drin), aber die anderen, die ja gerne an Ordnungswidrigkeiten glauben, wenn sie sich dadurch Geldmittel erhoffen oder sogar bereit sind diese sich zu nehmen.

P.P.S Wen Sie anschreiben, macht es natürlich Sinn, über den jeweiligen Inhalt des Schreibens nachzudenken, statt nur die Musterschreiben, ohne die eigenen Gehirnwindungen angestrengt zu haben, einfach nach dem Gießkannen-Prinzip zu verteilen.

Weitere Infos bei Petra K.

„Yellow Jacket“ als PDF zum Herunterladen.

Weitere Hinweise zum gewohnten Recht an sich: „Im Banne der Fiktion“ sowie „Von Positiven und Überpositiven“ und „IRS – oder: Was mir zusteht“