UN Charta – Sommers Sonntag 10

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(RFD, Leipzig, 06.08.2012). Nachfolgender Beitrag ist sehr gut gemacht – deshalb wird er auch empfohlen.

Einziger sachlicher Fehler, es wird darauf verwiesen, dass der neue Staat mit dem Deutschen Reich/Deutschland das seit dem 23.05.1945 handlungsunfähig gestellt ist direkt in Verbindung gebracht und das ist sachlich gerade nicht der Fall.

Der neue Staat Republik Freies Deutschland ist als neuer Staat auf dem 1990 im Rahmen eines Postliminiums im Artikel 7 Abs. 2 des 2plus4-Vertrages durch die Alliierten freigegebenen Deutschen Boden der UN angezeigt. Der Staat hat die UN-Charta akzeptiert und aus diesem Grund die eigene Aufnahme beantragt und eine eigene Länderkennung in die UN-Ländercharta vornehmen lassen. Die Bundesrepublik sitzt als noch bestehende Verwaltungseinheit im Auftrag der Alliierten auf der Länderkennung des handlungsunfähig gestellten Staates.

D.h. juristisch ist die Republik Freies Deutschland kein Feindstaat, obwohl auf dem Boden des freien Gebietes ohne Friedensvertrag in Deutschland liegend.

Wenn genügend Bewohner der Bundesrepublik (Art. 25 GG) mit Ihrem Grund und Boden gewechselt sind und Bürger der Republik Freies Deutschland geworden sind, dann ist es an der Zeit den Friedensvertrag zu fordern und dadurch den schlafenden Staat (Deutschland/Deutsches Reich ohne Bürger) aufzuwecken und juristisch das Ganze völkerrechtlich in ein sauberes Fundament zu überführen.

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