Leipziger Justiz-Vollzug ignoriert und verletzt Grund- und Menschenrechte

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(Leipzig, ADN, 02.08.2012) “Streng, aber gerecht”. So wird Peter Tornack in der Dienstag-Ausgabe der “Leipziger Volkszeitung” beschrieben, der seit 40 Jahren in sächsischen Gefängnissen für seine “Schützlinge” sorgt. Er sei Justizbeamter mit Leib und Seele, gehe jeden Tag heiter und lächelnd an seinen Arbeitsplatz. Das Porträt des 59jährigen, der zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die Wachhunde im Justizapparat betreute, erntet umfassendes Lob.

Dass die Autorin des Beitrags nur die Sicht der Justizvollzugsanstalt (JVA) ausbreitet, lässt sich schnell erkennen. Zitiert werden nur der Anstaltsleiter, seine Pressesprecherin und eben jener verdienstvolle Wachmann, dessen angepriesene Väterlichkeit auf dem angefügten Foto überzeugend wiedergegeben wird. Gefangene, also die Betreuten, kommen nicht zu Wort. Ihre Meinung bleibt unbekannt. Die einseitige Schilderung entpuppt sich als Schönwetterbericht aus einem Bereich, der ohnehin in den Medien sehr stiefmütterlich behandelt oder ganz verschwiegen wird.

Ein 60jähriger Häftling, der fast eine Woche in Tornacks Wirkungsstätte eingesessen hat und unmittelbar vor der Veröffentlichung des Beitrags entlassen wurde, staunte nicht schlecht über die peinliche und unkritische Lobhudelei. Justament war er nämlich auch mit Peter Tornack vor Ort konfrontiert. Allerdings hat er auch dessen andere, dunkle Seiten kennengelernt. Tornack verwehrte es dem Gefangenen beispielsweise, Angehörige oder Freunde über seine zwangsweise Abwesenheit zu benachrichtigen. Diese wiederum machten sich ernsthafte Sorgen über das tagelange Verschwundensein des Familienmitglied. Sie sahen sich genötigt von Berlin nach Leipzig zu fahren, um sich Gewissheit über dessen Schicksal zu verschaffen. Ihre Furcht bestand darin, dass der Vermisste hilflos, krank, bewusstlos oder gar tot in seiner Leipziger Wohnung liegt. Sie erwogen, die Tür aufzubrechen. Durch Zufall erfuhren sie von Hausbewohnern, dass der spurlos Verschwundene von der Polizei mit unbekanntem Ziel vor Tagen mitgenommen worden ist. Erst auf einem Polizeirevier informierte man sie von seinem Aufenthalt im Gefängnis. Dort fuhren sie hin, jedoch wurde ihnen von den Justiz-Mitarbeitern der Kontakt zu dem Mann hinter Gittern untersagt. Der Betroffene selbst erfuhr auch nicht, dass seine Verwandten vor dem Gefängnistor standen. Auch nähere Umstände wie der Haftgrund, die Illegalität der Verhaftung und den fehlenden richterlichen Haftbefehl wurde ihnen vorenthalten.

Der Gefangene, der seine Bewacher mehrfach anhand vorgelegter Dokumente über die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens informierte, wurde nicht angehört und seine Argumente einfach iognoriert. Sogar für die Artikel des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), mit denen die Willkür und Illegalität an Ort und Stelle nachgewiesen, wurde, interessierten sich weder die Polizisten noch die Justizangestellten.

Angesichts dessen ist dem Menschrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, dringend zu empfehlen, anstatt im Ausland umherzureisen und dort Verletzungen der Menschenwürde wie jüngst in Jordanien, Mali oder Äthiopien anzuprangern, seine Dienstreisen im Inland zu bestreiten und sich über die desaströsen Zustände im eigenen Land zu überzeugen. ++ mr/mgn/31.07.12 – 219)