Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundespolizei
vom Kulturstudio
Ja Sie lesen richtig! Die Bundespolizei hat Allgemeine Geschäftsbedingungen.
www.bundespolizei.de/DE/Service/AGB/agb_node.html
Auszug aus den AGB’s der Bundespolizei:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundespolizei
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Kauf-, Werk-, und Dienstleistungsverträge der Dienststellen der Bundespolizei. Für Miet- und Leasingverträge gelten diese AGB entsprechend.
(2) Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrags. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als zusätzliche Vertragsbedingungen im Sinne des § 1 Nr. 2 Buchst. d) VOL/B. Im Übrigen bestimmen sich Art und Umfang der gegenseitigen Leistungen nach den in § 1 Nr. 2 VOL/B genannten Vertragsbestandteilen in der dort aufgeführten Reihenfolge.
(3) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.
§ 2 Auftraggeber
Auftraggeberin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Innern, dieser vertreten durch den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums. Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums kann durch den Leiter einer dem Präsidium nachgeordneten Dienststelle vertreten werden.
§ 3 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der vom Auftraggeber bestimmte Ort. Ist kein Ort zur Erfüllung der Leistung bestimmt, gilt im Zweifelsfall der Ort der Dienststelle des Auftraggebers als Erfüllungsort.
§ 4 Leistungszeit
Die Leistung ist zu dem im Vertrag vereinbarten Termin zu erbringen. Ist kein Termin vereinbart, ist die Leistung spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss zu erbringen. Warenanlieferungen mit Lastkraftwagen müssen in der Zeit Montag – Donnerstag 8.00 Uhr – 14.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr – 11.00 Uhr erfolgen. Mit Zustimmung des Auftraggebers kann die Leistung in Teilen erbracht werden. Ein Anspruch auf Teilleistung besteht seitens des Auftragnehmers nicht.
Was sind AGB’s? Schauen wir was Wikipedia sagt:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesetzliche Regelung in Europa
Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden als Richtlinie 93/13/EWG weitgehend ins europäische Gemeinschaftsrecht übernommen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen, die die Verbraucher vor missbräuchlichen AGB-Klauseln schützen. In allen EU-Ländern darf man daher als Verbraucher damit rechnen, dass für Unternehmer als Verwender von AGB im Grundsatz ähnliche (wenn auch keineswegs identische!) Beschränkungen bestehen wie in Deutschland. Eine neue EU-Regelung, die zu einer vollständigen Vereinheitlichung des AGB-Rechtes führen soll (sog. Maximalharmonisierung), wird derzeit vorbereitet.
Die Schweiz hat am 17. Juni 2011 nach jahrzehntelangem Streit in Rechtslehre und Politik eine im Grundsatz mit der europäischen Regelung vergleichbare Lösung beschlossen. Artikel 8 der Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG wurde entsprechend revidiert.
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen
Auch hier hilft die UPIK© Datenbank über Unternehmen weiter:
UPIK® Datensatz – L
L | Eingetragener Firmenname | Bundespolizei |
W | Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil | Bundespolizeipräsidium Potsdam |
L | D-U-N-S® Nummer | 341034235 |
L | Geschäftssitz | Heinrich-Mann-Allee 103 |
L | Postleitzahl | 14473 |
L | Postalische Stadt | POTSDAM |
Land | Germany | |
W | Länder-Code | 276 |
Postfachnummer | ||
Postfach Stadt | ||
L | Telefon Nummer | 0331979970 |
W | Fax Nummer | 0331979971010 |
W | Name Hauptverantwortlicher | Matthias Seeger |
W | Tätigkeit (SIC) | 7381 |
Also aufgepasst bei “Haustürgeschäften” !!! XD
Original und Kommentare unter:
http://kulturstudio.wordpress.com/2013/05/23/allgemeine-geschaftsbedingungen-der-bundespolizei/