Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundespolizei

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vom Kulturstudio

Ja Sie lesen richtig! Die Bundespolizei hat Allgemeine Geschäftsbedingungen.


www.bundespolizei.de/DE/Service/AGB/agb_node.html

Auszug aus den AGB’s der Bundespolizei:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundespolizei

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Kauf-, Werk-, und Dienstleistungsverträge der Dienststellen der Bundespolizei. Für Miet- und Leasingverträge gelten diese AGB entsprechend.

(2) Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrags. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als zusätzliche Vertragsbedingungen im Sinne des § 1 Nr. 2 Buchst. d) VOL/B. Im Übrigen bestimmen sich Art und Umfang der gegenseitigen Leistungen nach den in § 1 Nr. 2 VOL/B genannten Vertragsbestandteilen in der dort aufgeführten Reihenfolge.

(3) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.

§ 2 Auftraggeber

Auftraggeberin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Innern, dieser vertreten durch den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums. Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums kann durch den Leiter einer dem Präsidium nachgeordneten Dienststelle vertreten werden.

§ 3 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der vom Auftraggeber bestimmte Ort. Ist kein Ort zur Erfüllung der Leistung bestimmt, gilt im Zweifelsfall der Ort der Dienststelle des Auftraggebers als Erfüllungsort.

§ 4 Leistungszeit

Die Leistung ist zu dem im Vertrag vereinbarten Termin zu erbringen. Ist kein Termin vereinbart, ist die Leistung spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss zu erbringen. Warenanlieferungen mit Lastkraftwagen müssen in der Zeit Montag – Donnerstag 8.00 Uhr – 14.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr – 11.00 Uhr erfolgen. Mit Zustimmung des Auftraggebers kann die Leistung in Teilen erbracht werden. Ein Anspruch auf Teilleistung besteht seitens des Auftragnehmers nicht.

Was sind AGB’s? Schauen wir was Wikipedia sagt:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.

Gesetzliche Regelung in Europa
Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden als Richtlinie 93/13/EWG weitgehend ins europäische Gemeinschaftsrecht übernommen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen, die die Verbraucher vor missbräuchlichen AGB-Klauseln schützen. In allen EU-Ländern darf man daher als Verbraucher damit rechnen, dass für Unternehmer als Verwender von AGB im Grundsatz ähnliche (wenn auch keineswegs identische!) Beschränkungen bestehen wie in Deutschland. Eine neue EU-Regelung, die zu einer vollständigen Vereinheitlichung des AGB-Rechtes führen soll (sog. Maximalharmonisierung), wird derzeit vorbereitet.

Die Schweiz hat am 17. Juni 2011 nach jahrzehntelangem Streit in Rechtslehre und Politik eine im Grundsatz mit der europäischen Regelung vergleichbare Lösung beschlossen. Artikel 8 der Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG wurde entsprechend revidiert.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen

Auch hier hilft die UPIK© Datenbank über Unternehmen weiter:

UPIK® Datensatz – L

L Eingetragener Firmenname Bundespolizei
W Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil Bundespolizeipräsidium Potsdam
L D-U-N-S® Nummer 341034235
L Geschäftssitz Heinrich-Mann-Allee 103
L Postleitzahl 14473
L Postalische Stadt POTSDAM
Land Germany
W Länder-Code 276
Postfachnummer
Postfach Stadt
L Telefon Nummer 0331979970
W Fax Nummer 0331979971010
W Name Hauptverantwortlicher Matthias Seeger
W Tätigkeit (SIC) 7381

Also aufgepasst bei “Haustürgeschäften” !!!  XD

Original und Kommentare unter:

http://kulturstudio.wordpress.com/2013/05/23/allgemeine-geschaftsbedingungen-der-bundespolizei/