Von Verträgen
Ein Vertrag zwischen zwei Parteien darf Dritte nicht berühren (z.B. Rundfunkgebühr). Ich habe darüber einen weiteren Gedanken. Denn auch der ungeschriebene Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien: Den Verantwortungsverschiebern und ihren Herren. Dritte sind dabei jene, die sich ver Verantwortung bewusst sind und ihre Bedeutung kennen. Jedoch wird weiter der Versuch unternommen, diese „Dritten“ im Zaume halten zu wollen. Und dies ist auch der Ausweg: Über die Verantwortung des Einzelnen, hin zur Gemeinschaft, hin zum souveränen Volk.