„Ach du dickes Ei – und Weihnachten steht vor der Tür“
(Anita Buhl Hanke, Erlangen) Nachdem ich meinen Sohn Timo am 3.11.13 durch einen ungeklärten Zugunfall verloren habe, wusste ich bis dahin nicht, was noch so alles auf mich zukommen wird.
Der schmerzliche tragische Tod riss mich je aus meinem alten Leben und vielleicht denke ich mal darüber nach, ob diese folgenden Ereignisse mich dazu bewegen werden, mich komplett aus dem „System“ zu verabschieden. Keine Sorge – ich bin gerade dabei, mich von der „System-Sklaverei“ zu befreien, was die BRD-GmbH und deren „gesetzlichen“ Machenschaften betreffen.
Als mir mein Arbeitgeber – die Polizei Mittelfranken – dann gekündigt hat, weil ich „belastend“ für sie geworden bin und sie ein weiteres Dienstverhältnis als störend ansahen (der Tod von meinem Sohn und ihre eigene Unfähigkeit, den „Unfall“ zu untersuchen, waren im Kündigungsschreiben nicht ersichtlich), zeigte sich mir eindeutig, klar und verständlich, WIE das System dann mit Trauernden und arbeitslosen, verwaisten Müttern umgeht.
Keine Kraft mehr gehabt, um dieses unwürdige Kündigungsschreiben durch meinen Rechtsanwalt anzufechten, da mich noch die Lokführer um ein „Taschengeld“ baten, versuchte ich mich irgendwie wieder zu stärken und am normalen Alltag teilzunehmen.
Nach vielen erfolglosen Bewerbungen und Absagen marschierte ich beim Job-Center ein. Diese Sachbearbeiterin forderte das Kündigungsschreiben meines ehemaligen Arbeitgebers (was sie „rechtlich“ laut meinem Rechtsanwalt darf), las den Inhalt und die Begründung der Kündigung.
Nach einigen hörbaren lauten Atemzügen sah sie zu mir auf und meinte: „Wie soll ich Sie an die Menschheit loslassen, wenn Sie überhaupt nicht für mehr für die Berufswelt zur Verfügung stehen können?“ Mit meiner bereits selbst erdachten Lösung einer Umschulung, ein Platz in der Schule und Praktikumsstelle, wollte sie sich gar nicht anfreunden und forderte mich auf, mich einem Gutachter zu stellen, der mich in einem einstündigen Gespräch bewerten kann, ob ich noch „arbeitstauglich“ bin. Kopfschüttelnd verließ ich ohne weitere Worte das Zimmer. Ihre Rufe „Sie können doch nicht einfach jetzt so gehen!“ verschallten im Wartegang.
Dann endlich einen Arbeitgeber gefunden, der eine Stelle als „Haushaltshilfe“ anbot, erfreute mich sehr. Ich ging ein Arbeitsverhältnis ein, nicht wissend, dass dieser Job ein reiner Putzjob werden wird, der mir aufgrund des mangelhaften Zeitmanagement dieses Arbeitgebers pro Woche fünf Überstunden bescherte, einen steifen schmerzenden Rücken und viele Fragen bezüglich der Definition von Haushaltshilfe unbeantwortet ließen.
Die Homepage las sich gut und interessant, von Kinder abholen, mit ihnen spielen, einkaufen gehen und kochen, Spaziergänge etc. etc. ….das Putzen stand am Rande. Der Stundenlohn von knapp 9 Euro netto! ließen mich wahrlich keine hohen Sprünge machen – wie denn auch, ich robbte ja an Fußböden und in Bädern rum, um zu schrubben…
Bei dieser Erfahrung und Kündigung meinerseits in Folge, durfte ich erneut eine interessante Feststellung machen. Bei der Anmeldung an das Finanzamt Erlangen muss der potentielle neue Arbeitgeber festgestellt haben, dass meine angegebene Steuerklasse 2 nicht in Ordnung war, denn ich wurde vom FA in der Klasse 1 geführt, was mich sehr verwunderte, da ich den Status „allein erziehend“ seit 15 Jahren mit der Klasse 2 bekleidete.
Ein höflicher Anruf beim FA Erlangen und ich bekam eine Antwort, die mich (erneut) kopfschüttelnd erst einmal eine Tasse Kaffee schlürfen ließen, um darüber nachzudenken. Das Finanzamt und das System haben im Oktober 2012 mich bereits – ohne ein Info-Schreiben an mich – „automatisch“ auf die Steuerklasse 1 gesetzt, weil mein Sohn Timo damals 18 Jahre alt wurde und somit als mein LEBENSPARTNER angesehen wird.
Ich musste lachen, denn das war für mich eine Spaßnummer, die jedoch von der Sachbearbeiterin sehr ernst genommen wurde. Klammheimlich setzten sie meine Steuerklasse um, benachrichtigten meinen damaligen Arbeitgeber aber nicht mich. Eine gute Frage wirft sich auf, warum ich das auf meinen Lohnbescheinigungen nicht bemerkt habe, die sich hiermit befriedigend beantworten lässt, da bei meinem alten Arbeitgeber Blatt Papier gespart wird, wenn sich der Lohn nicht ändert, man keine Abrechnung bekommt. Und diese Veränderung könnte auch mit dem Weihnachtsgeld zusammenhängen, was ich natürlich als Abrechnung zugesandt bekam, jedoch nicht bemerkte, dass sich da eine kleine Zahl verändert hat. Übrigens: Mein damaliger Steuerberater dürfte eine Lesebrille benötigen, auch dieser bemerkte diese kleine Zahl, die mir 2.500 Euro zu viel gezahlte Steuer bescherte, nicht.
„§ 1 FGO: Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.“
Ich ließ mir freundlicherweise die Gehaltsabrechnungen 2012 – 2016 nochmal zusenden und errechnete einen überhöhten Steuerabzug von insgesamt 2.500 Euro (ca. Betrag) seitens des Finanzamtes Erlangen. Mit dieser Erkenntnis besuchte ich den Sachbearbeiter, der sich einen „Zuhörer-Zeugen“ mit ins Gespräch holte, der mich dahingehend aufklärte, dass das System das automatisch macht und sie mir leider nicht den überhöhten Betrag auszahlen können. Ich sollte doch von einem Formular wissen, welches ausgefüllt an das FA geschickt werden soll, wenn ein Kind volljährig wird.
Erneut kopfschüttelnd ließ ich mir dieses Formular zeigen. Darauf muss man angeben, wenn sich was Wesentliches geändert hat, das eine Umstellung von der Steuerklasse 2 auf die 1 rechtfertigt. Ich wies darauf hin, dass sich nichts änderte, dass mein Sohn weiterhin Student ist, Kindergeld und Unterhalt bezieht, keine Einnahmen hat. Wieso sie mir das Formular nicht zusandten und ich an diesem Tag von dessen Existenz erstmalig erfuhr, gaben sie mir zur Antwort, das hätte ich wissen müssen. Ein kleiner Lacher entsprang aus meinem Gesicht.
Da ich weiterhin die Steuerklasse 1 seitens dem automatischen System-Knopfdrücker „besitze“ stellte ich eine Frage, die die beiden Sachbearbeiter etwas überfordert eine Schweigeminute erbrachte: „Wieso stellt das automatische System dann nicht wieder auf die Steuerklasse 2 um, wenn der Sohn im Jahre 2013 stirbt, kein Kindergeld und Unterhalt mehr bezieht?“
Eine einstündige Debatte erfolgte, ich nahm das Gespräch übrigens auf, ich bekam ein sehr interessantes Angebot. Ihr Zugeständnis über diesen fehlerhaften Sachverhalt bekam ich nicht, eher boten sie mir an, mich nun für die Jahre 2014 und 2015 zu veranlagen mit Summengeldern, die sie irgendwoher sich aus dem Rechner zogen, da ich mir ja eh keinen Steuerberater leisten kann.
Sie würden mir da entgegen kommen, was sie bereits schon im Vorfeld erledigten ohne meines Wissens. Sie präsentierten mir eine Veranlagung, von der ich weder Kenntnis hatte noch dafür unterschrieben habe, dass ich doch noch knapp über 1.000 Euro bekommen würde von der Steuer.
Tja, ich sah die beiden an und wiederholte das bereits erfolgte Gespräch in kurzen Worten: „Sie nehmen mir 2.500 Euro zu viel gezahlte/entnommene Steuer weg, die ich nicht mehr zurückfordern kann, gleichzeitig veranlagen Sie mich mit aus der Luft gegriffenen Zahlen und bieten mir 1.000 Euro an?“ Beide nickten freudestrahlend mir entgegen.
Eine gewisse Denk-Minute des Schweigens erfüllte den Raum. Mit einer doch sehr interessanten Mimik des Mitgefühls meiner Trauer bekam ich zur Antwort: „Da haben wir aber noch einen Wehmutstropfen für Sie, wir können Ihnen auch das Geld nicht geben!“. Ein erneutes Lachen entsprang aus meinem Gesicht, da ich es mittlerweile als Spaß-Show ansah, was mein gerecht-denkendes Bewusstsein überforderte.
Die Erklärung kam natürlich sofort und präzise zu mir, für mich nicht nachvollziehbar aber für die beiden Herren eine wundervolle Lösung.
Da ein „Aufrechnungsersuchen“ seitens der Landesjustizkasse besteht, wird das zuständige FA Schwabach dieses Summe gleich mit uns verrechnen. Kurz und schmerzlos mit einem automatischen System-Knopfdruck wandert ihr zustehendes Steuergeld ca. 80 km südlich von Erlangen Richtung Schwabach. Welch eine wundervoller Lösungsansatz, dem ich nicht entrinnen oder stoppen konnte.
Dank meiner ehemaligen Rechtsanwältin, die bei einem Prozess die Beantragung meiner PKH-Kosten vor Gericht (Prozesskostenhilfe) verpennte, blieb ich auf Gerichtskosten hängen oder sitzen, die sich in diesem Summenbereich bewegten.
Jetzt kommt die Spitze des Eisberges: Da ich aufgrund von drei Haftbefehlen im Jahre 2014, die nicht vom Richter unterzeichnet waren, gebeten worden bin, eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher zu tätigen, stellte man fest, dass ich nicht pfändbar bin. Ich richtete vorsorglich auch ein Pfändungskonto ein.
Dies berührt jedoch diesen automatischen-System-Vorgangs-Transfer des Steuergeldes überhaupt nicht. Das fließt hinter dem Rücken meines Gerichtsvollziehers vorbei. Denn wenn ein Gläubiger beispielsweise von mir Geld fordert, muss dieser per Gericht ein Vollstreckungsverfahren einleiten, welches der GV dann erhält und erfolgreich für mich abwendet. Ein guter Freund mittlerweile 😉
Das passiert aber in meinem Fall nicht und ich bin nun in augenzwinkernder Erwartung, was die Dame beim FA Schwabach, die mir eine Aufrechnungsliste sandte und sich über das großzügige Weihnachtsgeschenk erfreute, sich für Antworten einfallen lässt. Ich habe weder eine richterliche Verfügung noch irgendwas annäherndes zu Gesicht bekommen, was diesen Geld-Transfer betrifft und „recht“-fertigt.
Ein frohes Weihnachtsfest all den Menschen, die sich über das System nicht mehr aufregen, den „sie wissen wohl, was sie tun“….Sie räubern, plündern und erfreuen sich ihres warmen Stuhles am Schreibtisch am Arbeitsplatz.
Und ich gehe weiterhin auf Suche nach einem Arbeitgeber, der bei meiner Bewerbung nicht hinterfragen wird, ob ich „goldene Löffel“ geklaut habe, wenn ich von einem Arbeitgeber spreche, der mir noch 14 Jahre einen sicheren Arbeitsplatz hätte bieten können.
Nur dumm ist gelaufen, dass ich meinen Sohn am 3.11.13 verlor, keine Untersuchungen von der Kripo – meinen Ex-Kollegen – stattfanden und ich zudem noch isoliert wurde. Wie soll man das einen neuen Arbeitgeber erklären, dass aufgrund dieses schrecklichen Verlustes mein ganzes Leben neu sortiert werden muss?
Doch dieses Thema findet sich in einem Buch wieder, welches ich hoffe, dass es demnächst auf dem Büchermarkt erscheint.
Frohes Fest euch allen.