Angekommen – Mitten ins Schwarze
Seit einiger Zeit wird von einer Sparkasse aus Franken eine Zwangsversteigerung angestrebt, obwohl erkennbar ist, dass die auf einer eingetragenen Grundschuld (100.000 DM) erhaltenen Darlehen längstens beglichen sind. Jene Sparkasse (SK) wurde bis zum heutigen Tage mehrmals aufgefordert, einen Einblick in die originalen Vertragsunterlagen bzw. Finanzierungsdokumentationen uns vorzulegen. Vergeblich.
Um den Sachverhalt kurz zu darzulegen, wurden Mitte der 90er Jahre zwei Verträge mit der SK abgeschlossen (70.000 DM und 30.000 DM) in den Verträgen sind Zinsen und Tilgen in einem Betrag, der jährlich zu zahlen sei. Summa summarum jährlich 8720,04 DM. Bis 2013 wurden diese Beiträge lückenlos bezahlt, was einer Summe von insgesamt 165.680,76 DM entspricht.
Aus den Verträgen heraus ist im Nachhinein nicht ersichtlich, wie sich der Betrag aus Tilgung und Zinsen anteilig zusammensetzt, um so rein rechnerisch auf ein Ende der Laufzeit der Verträge rückschließen zu können.
Parallel wurde in 2010 ein Darlehn über 25.000 Euro bei der SK aufgenommen, um eine Selbstständigkeit zu finanzieren. Bei Vertragsunterzeichnung wurde explizit darauf hingewiesen, dass durch die derweil stattfindende Trennung zwischen mir und meinem Mann eine Kreditausfallsversicherung notwendig sei und dass mein Mann, aufgrund seiner Depression krank geschrieben sei. Hierfür gibt es einen Zeugen.
Es wurden alle Anstrengungen unternommen, um einer Versteigerung entgegen zu wirken, die am 04.07.2016 stattfinden soll.
Jener, der sich bisher darum kümmerte, hat selbst zwei Schlaganfälle erlitten und ist seit diesem Zeitpunkt ausgefallen. Es wird sich gerade darum gekümmert, dass eine entsprechende Vollstreckungsgegenklage eingereicht wird, da bisher auch keine Prüfung auf Rechtmäßigkeit der Forderung durch das Gericht stattgefunden hat und das Gericht nahezu alle Schreiben negiert oder ignoriert hat.
Selbst das dem Gericht vorliegende Gutachten widerspricht nicht den Tatsachen.