neueversion
neueversion

Neue Version für die lustigen OWi-Kassierer

Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gut angekommen, macht es Sinn, die Dinge locker zu nehmen, auch wenn sie noch so ernst erscheinen mögen. So gibt es nun eine neue Version für OWi-Schreiben für all jene, die bereits aus der „Ich will die Schweine hängen sehen“-Phase herausgewachsen sind.

Ihr Schreiben vom Datum / Nummer

Sehr geehrter Name,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom Datum, was wir gelesen haben und sehr darüber schmunzeln mussten. Wir schreiben Sie auch als Hauptverantwortlichen an.

Die darin genannte Ordnungswidrigkeit schreit ja förmlich nach dem OWiG, was allerdings nicht mehr gültig ist. Schade. Nicht nur dass sich dieses auf Verkehrgeschichten beziehen würde.

Vielmehr betrifft es auch alle von den Verwaltungen (Städte, Gemeinden und Kommunen) erlassenen Satzungen, Gesetze und Verordnungen, um bei nicht gezahlten Geldern ein „rechtliches“ Druckmittel zur Hand haben zu wollen.

Bisher davon betroffen: alles rund um Verkehrswidrigkeiten (einschl. Rauchen im Auto, ab 01.05.16), Zweitwohnungssteuern (OWiG u. MRRG), Äußerungen zu Sachverhalten, bez. auf StPO, Zulassung von Fahrzeugen, Meldeangelegenheiten, Jobcenterverstöße, Personalausweis, Abfallentsorgung, BVA wegen Nutzung des „BRD-Adlers“, Schulpflicht, Bafin wegen Implementierung eines Geldsystems…

Also gibt’s hier kein Geld. Ganz nett erkennbar, dass am Ende nur die Plünderung übrig bleibt, was wiederum etwas für das Internet ist.

Hinzukommt, dass durch die Involvierung eines Gerichtes, durch einen „Antrag auf gerichtliche Entscheidung“, eine Zahlung erwirken zu wollen, dies zum Stillstand oder zur Einstellung des Verfahrens führt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst mit diesen Gedanken für Ihr weiteres Handeln behilflich sein.

Word-Dokument zum Herunterladen