Aus der Fiktion: Wer erinnert sich noch an die fehlgelaufene Bundestagswahl in Berlin?

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(v1.5, hatte dieses Wort ausgelassen ->) Eine Neuwahl hat bis jetzt auch noch nicht stattgefunden. Doch mal ungeachtet, dass das Bundeswahlgesetz am 25.07.2012* rückwirkend bis 1956 für unheilbar verfassungswidrig erklärt wurde (Anmerkung: Bitte Fragen Sie ausnahmsweise nicht welche Verfassung das sein soll.), sieht das mit „Wahlambitionen“ in Berlin ja grundsätzlich anders aus, als man dies der Bevölkerung zu verkaufen versucht, bzw. ihr erlaubt was auch immer darüber zu denken.

Das wiederum wirft die Frage auf: Erlangte eine Wahl, die ohne die vollständige Teilnahme einer Bevölkerung in „ganz Deutschland“ stattfindet –  den oben beschriebenen, rechtlichen Fauxpas mal außen vorgelassen – überhaupt eine rechtliche Bedeutung und davon abgeleitet, auch ein Bundestag sowie eine sich daraus ergebende Regierung mit der Fähigkeit geltende** Gesetze zu verabschieden?

Vielleicht hilft dieser Gedanke dazu etwas weiter: Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1068, Jahrgang 1990,

Bekanntmachung
des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat

Vom 12. Juni 1990

Die Botschafter der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika haben mit Schreiben vom 8. Juni 1990, das der Botschafter Frankreichs mit gleichem Datum dem Bundeskanzler übersandt hat, ihre Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat aufgehoben.

Das Schreiben wird nachstehend veröffentlicht.

Bonn, den 12. Juni 1990

Der Bundesminister des Inneren
In Vertretung
Neusel

(Übersetzung)
Bonn, den 8. Juni 1990

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wir möchten Ihnen mitteilen, daß die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben.

Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit aufgehoben.

Die Haltung der Alliierten, „daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“, bleibt unverändert.

Wir bitten Sie, Herr Bundeskanzler, die Versicherung unserer ausgezeichnetsten Hochachtung zu genehmigen.

Für die Regierung der Französischen Republik Serge Boidevaix

Für die Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland Sir Christopher Mallaby

Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Vernon A. Walters

Seiner Exzellenz Dr. Helmut Kohl
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

Hierzu der Link zum PDF.

Erläuterung: Es geht darum die Märchenstunde als solche infrage zu stellen, was den Akt des Verlustes der Bedeutungshoheit des Systems an sich mit einschließt, nicht zu vergessen, dass der Staatzugehörigkeitsschlüssel für „Deutschland“ „000“ ist, was demnach kein Staat sein kann.

* siehe ebenfalls: Neues aus der Anstalt vom 09.10.2012

**„Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen.
Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.
Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht.
Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Fiktion(Recht), Wikipedia

Eine kurze Info zu mir: Ich bin seit dem 10.04.2012 offiziell kein Inhaber der sogenannten Staatsangehörigkeit „Deutsch“ mehr, habe auch nicht vor, eine andere anzunehmen, falls es jemanden juckt, in die berühmte „Reichsbürger-Wundertüte“ greifen zu wollen.

Nachtrag zur „Rechtsfiktion“: Eine Rechtsfiktion kann man in der Weise widerlegen, indem man das System, auf der sie sich errichtet, infrage stellt.