Das eine oder andere nebenbei: Natriumferrocyanid
(v1.1) Haben Sie schon einmal darauf geachtet, was in so manchem Nahrungsmittel drin ist? Ich hatte mir vor geraumer Zeit eine neue Packung „Tafelsalz“ besorgt.
Die Tage stand die Packung auf dem Tisch, als ich an einem Beitrag arbeitete, nebenbei einen Blick darauf warf und etwas von „Natriumferrocyanid“ (Anmerkung: auch „E535“ genannt) las.
Natriumferrocyanid kommt als Trennmittel/Rieselhilfe bei Kochsalz zum Einsatz und gilt als unbedenklich bei einer Höchstmenge von 20mg/kg Salz.
Die Webseite „Lebensmittellexikon“ schreibt in einem ausführlichen Beitrag darüber:
„Bislang ist nichts über eine schädliche Wirkung von Natriumferrocyanid bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bekannt. Diese chemische Substanz wird Lebensmitteln nur in geringer Menge zugesetzt und gilt* daher als unbedenklich. Als Reinsubstanz sind Ferrocyanide jedoch extrem giftig und es gilt daher ein ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) für diesen Zusatzstoff. “
Und im Weiteren:
„In Tierversuchen und bei höheren Dosen beim Menschen hat sich gezeigt, dass sich Natriumferrocyanid in den Nieren anreichern und diese schädigen kann. Man geht davon aus, dass weder Magensäure noch Essigsäure in Lebensmitteln in der Lage sind, das Cyanid (Blausäure) aus dem Natriumferrocyanid zu lösen und die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff unbedenklich ist. Hohe Konzentrationen gilt es dennoch zu vermeiden.“
Warum ich darüber schreibe, wo ich doch sonst in anderen Themen unterwegs bin, liegt daran: „Man geht davon aus, dass weder Magensäure noch Essigsäure in Lebensmitteln in der Lage sind,…“
Kann man genauso davon ausgehen, dass es der Magensäure oder einer Essigsäure, oder bspw. Ascorbinsäure, Acetylsalicylsäure, Zitronensäure usw. gelingen könnte…?
Das ist vom Prinzip her das gleiche, wie der erste Leitsatz des BVerfG zum Urteil über den Rundfunkbeitrag in 2018:
„Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr – potentiell – einen Nutzen haben. Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.“
Und wenn etwas „gilt“, kann auch anderes gelten:
* „Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen.
Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.
Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht.
Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Fiktion(Recht), Wikipedia
Vielleicht werfen Sie selbst mal einen Blick auf die Kochsalzpackung.
Nachtrag: Eine Welt der Möglichkeiten.