Deine Freunde und Helfer
(v1.1) Zunächst wird gern von „Beamten“ gesprochen. Auch in der Aufklärerszene wird der Begriff gern ganz locker gehandhabt. Es sind jedoch alles keine Beamten, sondern sie haben nur die Eigenschaften von Beamten, siehe: „Kurzweiliges“. Es sind nur Bedienstete – Polizeibedienstete.
Bei der Betrachtung staatlicher Systemstrukturen offenbart sich unaufhaltsam die „Luftnummer“.
Der Grund fehlenden Beamtentums liegt u. a. im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.12.1953, 1 BvR 147/52, Leitsatz 2: „Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.“).
Aus diesem Grunde gibt es nur Dienstausweise. Wenn sich jemand als Beamter ausgibt, macht es Sinn auch freundlich lächelnd nach seinem Amtsausweis zu fragen, wobei so mancher diesem mit dem Dienstausweis verwechselt.
Ein Mitgrund fehlender Beamter ist, dass die „Bundesrepublik Deutschland“ mit der der Streichung des Artikels 23 GG (alte Fassung) zum 17. Juli 1990 rechtlich erloschen) nie als ein echter Rechtsstaat gedacht war, sondern nur als Verwaltungseinheit der Alliierten.
Deshalb heißt es auch „Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht „Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland“.
Das am Grundgesetz herumgefummelt werden kann, liegt wohl einfach daran, dass es nur noch bedrucktes Papier ist. Zudem ist es keine Verfassung, siehe Hinweis: Art. 146 GG.
Dass die Besatzung heute noch vorliegt, findet man zum einen mit der Aufhebung der Aufhebung von Besatzungsrecht im Artikel 4 des 2. BMJBBG.
Die Aufhebung einer Aufhebung ist eine Wiedereinsetzung.
Hierzu Gregor Gysi auf Phönix:
Neben einem Staatsvolk benötigt ein Staat, zwingend nach der Drei-Elemente-Lehre von Jellinek ein Staatsgebiet und die Staatsgewalt.
Fehlt eines davon, ist nix mit Staat. Das Staatsgebiet definiert sich durch seine Grenzen und ist gleichzeitig auch der räumliche Geltungsbereich für seine Gesetze.
Ein Gesetz wiederum benötigt vier Geltungsbereiche: einen räumlichen (auf welchem Territorium gilt es), einen persönlichen (wen betrifft es), einen sachlichen (um was geht es) und einen zeitlichen (von wann bis wann oder ab wann gilt es). Fehlt einer dieser Bereiche, so ist ein Gesetz unbestimmt. Und damit dürfen auch keine Handlungen daraus abgeleitet werden. Gerade das wird nicht so genau genommen. Das liegt einfach daran:
„Herr Berg, Sie müssen wissen… wir haben Familien, wir haben, Häuser und wir haben Schulden, Herr Berg…“ Polizeibediensteter in seinem Büro
„Machen Sie Ihre Show und wir machen unser Ding“, lautete darauf meine Antwort
VStGB §4 Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter
(1) Ein militärischer Befehlshaber oder ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, seinen Untergebenen daran zu hindern, eine Tat nach diesem Gesetz zu begehen, wird wie ein Täter der von dem Untergebenen begangenen Tat bestraft. § 13 Abs. 2 des Strafgesetzbuches findet in diesem Fall keine Anwendung.
(2) Einem militärischen Befehlshaber steht eine Person gleich, die in einer Truppe tatsächliche Befehls- oder Führungsgewalt und Kontrolle ausübt. Einem zivilen Vorgesetzten steht eine Person gleich, die in einer zivilen Organisation oder einem Unternehmen tatsächliche Führungsgewalt und Kontrolle ausübt.
Doch warum sollte eine Krähe der anderen ein Auge aushacken?
Vor einigen Jahren wurde ein Bekannter zur Polizei zitiert, er habe gegen §1 Pflichtversicherungsgesetz verstoßen – ungeachtet, dass es selbst keinen räumlichen Geltungsbereich darin gibt:
„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“
Dazu passend §2 des Pflichtversicherungsgesetzes:
„§ 1 gilt nicht für 1. die Bundesrepublik Deutschland, 2. die Länder, 3. die Gemeinden mit mehr als einhunderttausend Einwohnern…“
Der Begriff „gilt“ verweist grundsätzlich auf das Vorliegen einer Rechtsfiktion zum Zwecke der Annahme, dass es so sei – also ein Glaubensprinzip.
Fehlt zum Beispiel der räumliche Geltungsbereich, was in nahezu allen Gesetzen der Fall ist, so kann es nur in einem Punkt gelten, der wiederum auch nur eine Erfindung des Menschen ist und ohne Ausdehnung, um das was er mit den Augen wahrnimmt, begreifen zu wollen – ein philosophischer Aspekt.
„Das ist kein Hammer, das ist lediglich die Idee eines Hammers.“
Die Aussage „im Geltungsbereich dieses Gesetzes“ im Gesetz selbst, ist in diesem Fall diese punktuelle Ausdehnung. Die Fangfrage lautet also: In welchem Staat gilt das Gesetz? Und immer alles schriftlich.
Das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) bildet eine Ausnahme, was den räumlichen Geltungsbereich betrifft, siehe sein §5:
„Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“
Wer langsam und vor allem laut liest wird erkennen, dass auch hier kein eindeutiges Staatsgebiet genannt wird. Luftnummer. Dazu ganz kurz, weil es die eigene Umprogrammierung betrifft:
„Die Theorie besagt, dass die Sprache, die man spricht, das Denken prägt.“ Arrival, 2016
Land (politisch) ist ebenso nur eine Fiktion, geschaffen durch künstliche Grenzen durch Überlagerung von Boden. Bestenfalls gibt es Kontinente.
„Wohnen Sie noch in einem Land oder leben Sie bereits auf der Erde?“
Es reicht auch nicht aus, jene nur nach den geltenden Handlungsgrundlagen zu fragen, wie das neulich an einer Fuldaer Behörde getestet wurde und aus einer isolierten Betrachtung heraus, diese gezeigt wurden, während jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung geprüft wurde. Die Mentalität stellt sich auf diese Art und Weise recht nett dar:
„Nehmen Sie einmal den Fall eines Völkermordes. Da beschließt ein eiskalter Diktator fünf sechs Millionen Männer, Frauen und Kinder umbringen zu lassen. Dafür braucht er doch mindestens eine Millionen Komplizen. Mörder und Henker. Wie macht er das, dass man ihm gehorcht?“
„Indem er die Verantwortung auf viele Leute verteilt. Ein Diktator braucht einen funktionierenden Staatsapparat. Das heißt, er braucht Millionen von kleinen Funktionären, von denen jeder eine anscheinend eine unbedeutende Aufgabe wahrzunehmen hat. Und jeder von ihnen wird diese Aufgabe ausführen – mit Kompetenz – und ohne Bedenken. Und niemand wird sich klarmachen, dass er der millionste Teil eines grausamen Verbrechens ist.
Die einen werden die Opfer verhaften. Sie haben nur den Befehl ausgeführt, jemanden festzunehmen. Andere verantworten den Transport in die Lager. Und dabei haben sie nur ihren Beruf als Lokomotivführer ausgeführt. Und der Lagerkommandant, der die Pforte hinter den Opfern zuschlägt, tut seine Pflicht wie ein gewöhnlicher Gefängnisdirektor. Natürlich werden die Mörder und Henker am Ende der Kette besonders ausgesucht. Aber den einzelnen Gliedern der Kette macht man den Gehorsam so einfach wie möglich.“ „I wie Ikarus“, 1979
„Wir glauben daran, Herr Berg.“ Polizeibediensteter in 2012
„Mein Vorgesetzter trägt für mein Handeln die volle Verantwortung“, Polizeibediensteter in Bamberg
„Ich bin nur der Erfüllungsgehilfe meines Dienstherrn.“ Filialleiter einer Sparkasse in Künzell
Ganz deutlich, dass es hier nur um Machtstrukturen in einer Verkleidung geht, dazu der §15 des Gerichtsverfassungsgesetzes vor 1950: „Alle Gerichte sind Staatsgerichte. Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben…“ Nach 1950 steht drin: „Aufgehoben“.
Dazu §16 GVG: „Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ Sowie Art. 101 GG: (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
Alleine die beim Lesen entstehende Verwirrung bei der Nennung, brachte mich dazu, das System grundsätzlich in Frage zu stellen, statt mich weiter mit seinen Inhalten als Verteidigungsmechanismen zu beschäftigen.
Ein Staatsvolk, was sich durch seine Grenzen von anderen Staatsvölkern abgrenzt, tut dies auf Basis seiner mehrheitlichen Konditionierung: der Abgrenzung gegen die eigene Veränderung. Die sogenannte Staatsgewalt selbst ist hierbei nur der Regelmechanismus, die Auswirkungen der jeweils gesellschaftlich tolerierten Unvernunft symptomartig innerstaatlich „behandeln“ zu wollen.
Aus diesem Grund existiert die Polizei – dies bestätigt in einem Dialog mit einem Polizeibediensteten.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Besser: „Alle Staatsgewalt geht von den Konditionierungen des Volkes aus.“ Da es stets die Verantwortung bei den Wahlen abgibt, sorgt es im Kern nur für „frische“ Betreuer.
„Ich bin hier, weil ich den Bürger vor dem Staat schütze.“ Polizeibediensteter in 2014
Selbst der Richter in seiner Funktion ist lediglich die nach außen verfrachtete Darstellung eines individuell-gesellschaftlichen Vorstellung von Gerechtigkeit, die im Einzelnen selbst durch die Entwicklung der Vernunft erst(!) zu entfalten ist, siehe Artikel 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“
Was die zu enttarnende Nummer betrifft, darüber schreibt Blaise Pascal:
„Das Recht ist fragwürdig, die Macht ist unverkennbar und fraglos. So konnte man die Macht nicht mit dem Recht verleihen, weil die Macht dem Recht widersprach und behauptete, es sei ungerecht und sie wäre es, die das Recht sei. Und da man nicht machen konnte, daß das, was recht ist, mächtig sei, macht man das, was mächtig ist, zum Recht.“ (Blaise Pascal, 1623-1662, Fragment Nr.298) Zitat aus „Der verborgene Pascal“ von Theophil Spoerri, Seite 132)
„Es ist gefährlich dem Volke zu sagen, daß die Gesetze nicht gerecht sind, denn es gehorcht ihnen nur, weil es glaubt, daß sie gerecht sind. Deshalb muß man ihm gleichzeitig sagen, daß man ihm gehorchen muß, weil sie Gesetze sind, wie man den Vorgesetzten gehorchen muß, nicht weil sie gerechte Leute, sondern weil sie Vorgesetzte sind. Wenn es gelingt, dies verständlich zu machen und daß hierin die eigentliche Definition der Gerechtigkeit besteht, dann ist man jeder Auflehnung zuvorgekommen.“ (Blaise Pascal, 1623-1662, Fragment Nr.326) Zitat aus „Der verborgene Pascal“ von Theophil Spoerri, Seite 133)
Abschließend sei das 1. BMJBBG genannt, das im Wesentlichen der Strafprozessordnung, dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Zivilprozessordnung in ihren jeweiligen Einführungsgesetzen den räumlichen Geltungsbereich genommen hat, der da war: Deutsches Reich.
Man sieht hier den Abwicklungsprozess ganz deutlich. Abgerundet wird das Ganze nett durch diese beiden, wirklich gelungenen und kurzen Videos:
sowie
Das ganze Gebilde zeugt nur von reinem Glauben, in der Regel weil dieser belohnt wird oder umgekehrt, weil jemandem etwas genommen werden soll oder genommen wird, wenn er kein Gläubiger mehr ist.
Wer jetzt noch über die Wiedererweckung des Vorgestern nachzudenken versucht, vertut eindeutig seine Zeit.
Addendum: die fehlenden Unterschriften brachten mich darauf, dass niemand Verantwortung für das trägt, was er tut und somit auch eine Gesellschaft, die keinen Verantwortung trägt, warum sollte sie also Gerechtigkeit erfahren? Das wiederum brachte mich auf den Gedanken, zunehmend über das System nachzudenken, was sich der Mensch schuf, worin die Schuldzuweisung und Feindbildprojektionen nur ein Mittel ist sich selbst aus dem Entwicklungsprozess und der kollektiven Beteiligung stattfindender Unsäglichkeiten herausrechnen zu wollen.
Zeit zum Umdenken. Zeit auf überpositives Recht hinzuarbeiten.