Die Familiengerichte in Deutschland – Executive Summary

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(Staseve, 24. März 2012) Der britischer Militaerrichter a. D – Peter Briody’s hat in einer Beschwerde an die Europäische Union und die UN-Stellen ÜBER DIE ANERKENNUNG DER URTEILE, DER DEUTSCHEN FAMILIENGERICHTE IN EG Verordnung 2201/2003 die rechtliche Ungültigkeit festgestellt.“Die Familiengerichte in Deutschland, die mit ihrer Version von Sachverständigengutachten etwas Regeln, sind ein verderblichen System, das weit offen für Missbrauch ist, so Briody`s. Und weiter ” Die befreundeten Listen, die in Gebrauch sind, sind eine offene Einladung an schlampige Verarbeitung und Korruption in einem System, das selbst sehr sehr anfällig für korrupte Praktiken ist. Es gibt keine “checks and balance”s, die die notwendige Qualität der Gutachten und Beweise sicherstellen würde.

Er hat insbesondere die Familiengerichtsbarkeit als nicht-rechtsstaatlich kritisiert.

Die Bundesrepublik Deutschland hat einseitig die Europäische Menschenrechtskonvention abgeschafft. In einem Urteil des BVG v. 14.10.2004, 2 BvR 1481/04 [9], entschied dieses, dass die Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes deutsche Gerichte nicht binden. Das ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention und damit Europarecht.

Da Völkerrecht Vorrang vor Deutschem Recht hat, was sowohl im Grundgesetz Artikel 25,

“Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes”, als auch in der völkerrechtlich gültigen Weimarer Verfassung, Artikel 4 steht, stellt die Negierung von deutschen Recht unter Nichbeachtung des Völkerrechts einen Bruch desselbigen dar.

Executive Summary
zu L5/0118/650
vom 29.03.2010

Der Zweck
Der Zweck dieses Berichtes ist es, die formalen Mängel der deutschen Familiengerichte
analysierend aufzulisten und die Konsequenzen für EC Regulation 2201/2003 zu
identifizieren.

Die formalen Mängel
Um unendliche Fachdebatten mit Juristen zu vermeiden, werden hier ausschließlich die
formalen Mängel behandelt. Im Hauptbericht werden vornehmlich relevante britische und
amerikanische Vorschriften herangezogen, lediglich um die in deutschen Familiengerichten
fehlende aber notwendige Sorgfalt hervorzuheben. Die Liste folgt:

i. Keine ausreichend geregelte Beauftragung von Experten.
ii. Es fehlt eine Vorschrift, die Beweise vom Hörensagen regelt.
iii. Politische Aktivitäten deutscher Richter werden in unbegrenztem Umfang zugelassen.
iv. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden seit
dem 14.10.2004 nicht anerkannt.
v. Es gibt kein „habeas corpus“-Gesetz.
vi. Es gibt in Deutschland kein voll implementiertes Infomationsfreiheitsgesetz

Die Konsequenzen der formalen Mängel
i. Experte werden jeweils beauftragt nach persönlicher Bekanntschaft des Auftraggebers,
normalerweise eines Familienrichters, mit dem Experten (die sog. „Kumpel-Listen“).
Darüber hinaus fehlt jegliche brauchbare gesetzliche Regelung für die Arbeit eines
solchen Experten.
ii. Es fehlt eine Vorschrift für Beweise von Hörensagen. Dies ermöglicht Denunziation,
Anschwärzung sowie Meineid, in unbegrenztem Umfang, gegen Eltern.
iii. Die Jugendhilfe in Deutschland hat ein Geschäftsvolumen von 21 Milliarden Euros.
Hier bedeuten die politischen Aktivitäten der Familienrichter eine Gefahr für den
Rechtsstaat.
iv. Das Bundesverfassungsgericht schaffte 14.10.2004 die Europäische Konvention für
Menschenrechte ab. Es gibt keinen Ersatz in der deutschen Verfassung für die
verloren gegangenen Menschenrechte, weil das Bundesverfassungsgericht begeht, in
86,5% der Fälle, Verweigerung des rechtlichen Gehörs. Der Bürger in Deutschland hat
daher, so gut wie keine Chance seine Menschenrechte einzuklagen. Menschenrechte
sind also in Deutschland zu einem Satz hypothetischer und, in der Praxis,
unerreichbarer Privilegien geworden.
v. Was „habeas corpus“ angeht, die Branche Psychiatrie insbesondere weist einen
dringenden Bedarf für diese zusätzliche Absicherung auf.
vi. Was die Informationsfreiheit angeht, enthüllte eine Umfrage unter Betroffenen eine
mehr als 70 prozentige Verweigerung der Akteneinsicht. Dieser Missstand bedeutet,
dass die Funktionsweise der Familiengerichte bleibt weitestgehend ein
Staatsgeheimnis.

Empfehlung
Die Mentalität, die hinter den Strukturen um Familiengerichte steckt, ist ein historisches
Fossil, das der modernen deutschen Kultur fremd geworden ist. Ein Land dessen
Familiengerichte solch derart formlose Verfahren verwendet, dass sie nur unsichere und
unsolide Beschlüsse aussprechen kann, ist für die europäische Kooperation ungeeignet. Die
Aussperrung von Deutschland, aus der Vereinbarung unter EC Regulation.