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Geld verdienen soll ganz einfach sein

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Gestern erhielt ich aus Witten eine Kopie eines Knöllchens mit Wittener Logo (haben die kein Stadtwappen, sowas gab es doch früher mal):

Sie können Ihr Einverständnis mit der Verwarnung damit erklären, dass Sie innerhalb einer Woche das Verwarngeld unter Angabe des Aktenzeichens auf das angegebene Konto einzahlen.“

Bei solch einer Formulierung gibt man natürlich nicht sein Einverständnis.

Erklärung:
„Eine Verwarnung ist eine Ahndung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach §§ 56 ff. des deutschen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Sie kann mit oder ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes verbunden sein (§ 56 OWiG). Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen.“ Wikipedia

An dieser Stelle tritt es zum zweiten Mal klar hervor: Wir haben es mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz – OWiG – zu tun.

Geht man davon aus, dass sich sowohl der reuige Zahler wie auch der freudige Zahlungsempfänger an die Gesetze halten, dann mag hiermit der Hinweis ausgesprochen sein, dass ein Gesetz auch über einen räumlichen Geltungsbereich, neben einer sachlichen, zeitlichen und einer persönlichen Geltung verfügen muss. Da Länder künstliche Unterteilungskonstrukte der Erde sind, gelten Gesetze auch nur innerhalb dieser jeweiligen künstlichen Grenzen.

„Ja, aber das OWiG hat doch einen räumlichen Geltungsbereich.“ „Das stimmt.“

Lesen wir diesen mal genau durch:

§5 Räumliche Geltung
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Schaut man nur flüchtig darüber, dann könnte man der Meinung sein, dass mit „Bundesrepublik Deutschland“ das Thema zu Ende gedacht wäre.

Es macht jedoch Sinn, den Satz in seiner Gänze zu lesen.

Und danach kann man sich vor Lachen nicht mehr halten. Also wird nichts bezahlt, ohne gültige(!) Rechtsgrundlagen. Denn wer ist schon mal auf einem Schiff oder einem Luftfahrzeug zu schnell gefahren oder hat dort jeweils falsch geparkt?

Aber die Nummer ist noch nicht vorbei. Geht man auf oben benannte Webseite, so findet sich dieses Impressum:

Hosting und Datenbanken
IKS Saarbrücken
Nell-Breuning Allee 8
66115 Saarbrücken
e-Mail: iks@saarbruecken.de

Design und technische Umsetzung
Schelhorn OWiG Software GmbH
Schillerstr. 21
78628 Rottweil
e-Mail: info@owig.de

und sonst keine weiteren Angaben einer öffentlichen Institution oder einer Arbeitsgemeinschaft.

Das sieht doch alles sehr nach Betrug aus, da auch „laut Gesetz“ im Impressum eindeutige Mindestangaben  (z.B. einer verantwortlichen Person) gemacht werden müssen.

Ob das mit dem weggefallenen Länderfinanzausgleich zu tun hat?

NRW ist – neben einigen anderen „Bundesländern“ – ja pleite. Ob das mit dem weggefallenen Länderfinanzausgleich zu tun hat?

Hinweis: Zahlen Sie erst mal nicht, sondern fragen Sie dort schriftlich nach den gültigen(!) Rechtsgrundlagen.

P.S. Jetzt mag man denken, dass das OWiG ja nur bei solchen Sachverhalten gerne mal „erwähnt“ wird. Dem ist jedoch nciht so, wie man hier nachlesen kann. Das Wegfallen des OWiG ist für die Gemeinden und Städte von tiefgreifender Natur und offenbart den eigentlichen Charakter unter denen sie sich hervortun: die Macht.

P.P.S. Das reuige Opfer wird natürlich immer bezahlen, denn es unterwirft sich damit der Obrigkeit, die sich über ihn kaputtlacht.