„Wo es Narren gibt, gibt es auch Ganoven.“
Kommentar zum HB-Artikel „Wo jetzt das Schwarzgeld landet„, 10.08.2012, (hier zusätzlich ergänzt).
„Wenn ich mir die AO 1977 anschaue, fallen mir drei Sachen auf:
– Sie verstößt zum einen gegen das Zitiergebot Art. 19 GG.
– Sie hat keinen klar definierten räumlichen Geltungsbereich und verstößt somit gegen die Rechtssicherheit: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)“
– Schaut man sich den § 415 AO an, so steht bein Inkrafttreten: Nichts.
(http://dejure.org/gesetze/AO/415.html)
Das nennt man Rechtstäuschung, Betrug und, weil die Gesetze nicht gültig sind, Landes- und Hochverrat.
Bitte alles selbst prüfen.
Ganz vergessen. Einfach mal nach den drei Bundesbereinigungsgesetzen (2006, 2007 und 2010) schauen. Es ist noch viel schlimmer (besser). Kommt zu der ganzen Wahlgesetzgeschichte noch hinzu. Hier wird es richtig spannend.
Ihnen ein schönes Wochenende.“
Ihr Alexander Berg
P.S. (Nachtrag) An die verzweifelten Finanzakteure: Ihr könnt uns nicht schaden, denn Ihr habt keine gültigen Rechtsgrundlagen mehr. Zudem unterliegt das ganze Finanzamt der Gleichgeschaltung nach 116 GG. Man darf keine Zahlungen mehr leisten, sonst macht man sich nach Art. 139 GG strafbar.
Kontosperrungen, Zwangsenteignungen sind illegal, weil die Rechtsgrundlagen fehlen. Auch werden von den Gerichten keine rechtswirksamen Beschlüsse und Urteile oder sonstig „amtliche“ Dokumente verfasst, weil es seit 1982 keine Staatshaftung mehr gibt. Jeder ist nach §839 und §823 BGB persönlich haftbar. Aktive Rechtstäuschung wird jeden Tag von der Judikative und der Legislative betrieben und dem vermeintlichen „Bürger“ die wahre Rechtslage verschleiert.