Bundeskanzlerin und Kabinett der Bundesrepublik völkerrechtlich juristisch nicht mehr im Amt

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RFD, Leipzig. Pressemitteilung Nr. 5) Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik hat das Wahlrecht in allen Bereichen des Verhältniswahlrechts ab dem 07.05.1956 für verfassungswidrig angesehen.

Wer die 30 Seiten der Aktenzeichen 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11 und 2 BvE 9/11 des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik in Ruhe mit den Paragraphen durcharbeitet stellt fest, dass juristisch gesehen sämtliche Gesetzesentscheidungen seit dem 07.05.1956 wegen fehlerhafter Zusammensetzung der Abgeordneten im deutschen Bundestag fehlerhaft zustandegekommen sind. Konsequenz diese sind verfassungsmäßig nichtig und haben keinen rechtlichen Bestand.

Da seit 2008 der Bundestag absolut fehlerhaft zusammengesetzt gewählt wurde, sind auch sämtliche völkerrechtlichen Verträge rechtsunwirksam und die Wahl der Bundeskanzlerin nichtig.

Fazit: Die Regierung der Bundesrepublik ist somit rechtswidrig im Amt.

Die Regierung der Republik Freies Deutschland stellt diese Sachverhalte in der Bundesrepublik mit erstaunen fest und hofft den rechtlosen Zustand der Bewohner in Deutschland, die von der Bundesrepublik verwaltet werden, als bald in eine völkerrechtliche saubere Rechtslage bringen zu können.