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Inselstaat stoppt Reichsbürger-Post – Malta beendet die Malta-Masche

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Wer bewusst vortäuscht, er habe eine Forderung gegen jemanden, der macht sich auch in Malta wegen Betrugs strafbar. Wer dies auch noch mit einem Eid bekräftigt, wie in Malta üblich, ist zusätzlich wegen Meineids dran. Bei der Masche der „Reichsbürger“ ging es eher um Einschüchterung als um ernstgemeinte Forderungen.

Mithilfe eines juristischen Tricks fordern „Reichsbürger“ von deutschen Richtern horrende Summen, zum Teil Millionenbeträge. Die Justiz der Inselrepublik spielte dabei lange mit, doch jetzt ist Schluss.

Sogenannte Reichsbürger antworten auf Bußgelder oder Steuerforderungen gelegentlich mit horrenden Gegenforderungen. In deutsche Amtsstuben flattern dann Drohschreiben, angehängt ein Katalog von „Vertragsstrafen“, die dem Richter oder der Justizangestellten angeblich drohen: Mal 25.000 Euro, mal 500.000, „der Rekordhalter hat einmal 500 Billionen Dollar gefordert“, sagt Reinhard Neubauer, der Justitiar des Landskreises Potsdam-Mittelmark. Man könnte darüber den Kopf schütteln oder lächeln, wenn solche Forderungen nicht inzwischen auch auf hochoffiziellem Papier daherkommen würden, als vollstreckbarer Mahnbescheid mit Briefkopf der Inselrepublik Malta, des kleinsten EU-Mitglieds.

Die Bundesregierung hat nun offenbar Maltas Justiz überzeugt, dieser sogenannten Malta-Masche von „Reichsbürgern“ einen Riegel vorzuschieben – mit den Mitteln des maltesischen Strafrechts. In einem Schreiben, das vom Auswärtigen Amt an die Justizministerien aller 16 deutschen Bundesländer hinausgegangen ist, heißt es nach Informationen von „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR: In Zukunft solle jeder Versuch eines „Reichsbürgers“, auf diese Weise das maltesische Mahnverfahren zu missbrauchen, direkt an das Auswärtige Amt gemeldet werden. Dort werde man den Fall mit Maltas Generalstaatsanwalt „aufnehmen“, das heißt: die Malteser an ihr Versprechen erinnern, fortan jeden dieser Trickser-Versuche strafrechtlich zu verfolgen.

Die Malta-Masche ist ein juristischer Kniff, der in der „Reichsbürger“-Szene etwa seit Anfang 2014 erprobt wird. Dafür werden Gesetzeslücken ausgenutzt. In einem ersten Schritt tragen „Reichsbürger“ ihre Fantasieforderungen gegen deutsche Richter oder Justizangestellte in das Online-Handelsregister Uniform Commercial Code (UCC) des US-Bundesstaats Washington ein. Das ist einfach, auf das Register kann jeder zugreifen, Einträge werden nicht gefiltert. In einem zweiten Schritt wird diese Forderung an ein offenbar von „Reichsbürgern“ selbst gegründetes Inkasso-Unternehmen in der Inselrepublik Malta abgetreten, die Pegasus International Incasso Limited. In Malta gilt, europaweit einmalig, die Besonderheit, dass man bestimmten Forderungen innerhalb von 30 Tagen persönlich vor Gericht widersprechen muss. Sonst werden sie rechtskräftig. Das bedeutet: Sie können EU-weit eingetrieben werden.

Der Erfolg ist der Psychoterror
So weit kommt es zwar nie. Letztlich habe die Malta-Masche noch nie funktioniert, beschwichtigte die Bundesregierung kürzlich auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Denn deutsche Amtsgerichte stellen nicht blind alles zu, was sie aus dem Ausland zugeschickt bekommen. Deshalb hatte auch die maltesische Justiz bisher nie einen Handlungsbedarf gesehen. Die Masche sei eh nur Theater, hieß es, das habe vor Gericht keinen Bestand.

Andererseits: Wenn es „Reichsbürgern“ gelingt, den Betroffenen wochenlang Schrecken einzujagen mit Millionenforderungen, mit denen sie sich herumschlagen müssen, dann scheinen viele „Reichsbürger“ dies nicht als Niederlage zu empfinden, sondern bereits als einen Plan, der funktioniert. Der Psychoterror glückt. Die Fallzahlen steigen.

Schon seit dem vergangenen Jahr gab es deshalb Appelle an die Bundesregierung, das rechtlich zu unterbinden. Es protestierten der Richterbund, Landesjustizminister und Kommunalverbände. Erst jetzt hat man sich in Berlin offenbar intensiver über das maltesische Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessgesetz gebeugt und Möglichkeiten entdeckt, Maltas Justiz zum Handeln zu verpflichten. Wer bewusst vortäuscht, er habe eine Forderung gegen jemanden, der macht sich auch in Malta wegen Betrugs strafbar. Wer dies auch noch mit einem Eid bekräftigt, wie in Malta üblich, ist zusätzlich wegen Meineids dran.

Bislang gingen maltesische Strafverfolger offenbar kaum einem dieser Fälle nach, zumal dann nicht, wenn es sich nur um Streit zwischen Ausländern handelte. Dies soll nun anders werden, verspricht der Generalstaatsanwalt des Inselstaats – „nach intensivem Dialog“ mit der Bundesregierung, wie das Auswärtige Amt in diplomatischem Understatement schreibt.

Dazu diese Gedanken – rückwirkend.

Quelle: N-TV