Iss‘ mir doch (l)egal!
Wenn man das Rechtskontinuum schrittweise betrachtet und auf Wirksamkeit prüft, erkennt man mehr und mehr, dass das Rechtssystem lediglich Hinweise zur Neuorientierung liefert, jedoch selbst keine Basis darstellt, um mit denselben prinzipiellen Grundlagen eine Zukunft gestalten zu wollen.
Denn führt Selbes stets zu Selbem und der stattfindende, alles überlagernde Paradigmenwechsel, stellt alles in Frage und damit auch die Befürworter klassischer Systemmechanismen und Methoden. Es sei denn, man mag im alten System aus Macht- und Führungselementen bleiben.
Da sind zunächst die SHAEF-Gesetze. Zwar kennt man sie, und es tauchen mittlerweile Auszüge (SHAEF No.52) auf öffentlichen Behördenseiten auf (Bayrisches Landesamt für Finanzen), jedoch reagieren die „Gesetzgeber“ selbst nicht darauf. Eine Anfrage bei den dort Beschäftigten zeigt, dass diese selbst nicht informiert wurden. Als weiteres Beispiel sei hier ebenfalls die ausdrückliche Legitimation aller Richter und Anwälte genannt. Genanntes ohne (Aus)wirkung.
Da sind die vier (fünf) Botschaften, die BRD bisher als souveränen Staat bezeichnet haben. Wobei die Frage im Raum steht, wie Souveränität definiert wird. Denn dann stimmt es, wenn der Rest des Volkes unbewusst, betreuungswürdig und nicht selten sich selbst in sklavischem Duckmäusertum dem Gelde und seiner Auftraggeber und Betreuer hingibt. Man sieht, wo Souveränität eigentlich beginnt – jedenfalls nicht „von oben“. Auch hat es nichts mit lauthalsem sich Gebären oder „Fordern von anderen“ zu tun.
Im Weiteren der Wiedervereinigungsvertrag, der vom BVerfG selbst als Verfassungswidrig deklariert wurde, ein Gericht, was das Wahlgesetz rückwirkend seit den 50er Jahren aufgehoben hat und auch sich dabei gleich selbst und alle Regierungen und davon abgeleitet, alle Posten und Verträge.
„Und warum hören die dann nicht auf?“, ist dann gern die passende, jedoch saublöde Frage. „Ganz einfach, weil das Geldsystem das Rechtssystem überlagert. Es ist das System der Kaufleute. Die alte Weltordnung ist ein System aus Kaufleuten, Handlangern und Wertschöpfern. Das geld der Vertrag fürs Artigsein.“
Da sind das 1. und 2. BMJBBG (2006 und 2007) sowie das BRBG 2010, die jegliche Handlungsgrundlagen weiter aufgehöhlt haben wie: OWiG, StPO, ZPO, Zwangsversteigerungen, Saarlands Zugehörigkeit zum sogenannten „Bundesgebiet“ usw., sind lediglich einige wenige Beispiele, welche die volksbeauftragten Weitermacher zu scheinbaren kriminellen Akteuren deklassiert.
Das Thema fehlender Unterschriften, stellt den besten Hinweis auf den Wesenskern des alten Systems dar: Niemand trägt Verantwortung.
Da ist die Streichung der dort namentlich genannten Bundesgebiete im Artikel 23 GG in 1990 und somit die rechtliche Auflösung der BRD. Denn ein Gesetz bedarf eines klar definierten persönlichen, sachlichen, zeitlichen und räumlichen Geltungsbereichs. Die Aussage „im Geltungsbereich dieses Gesetzes“ stellt lediglich eine raffinierte Formulierung eines im Kopf geltenden Glaubendprinzips dar. „Herr Berg, wir glauben daran“, sagte einmal ein Polizist zu mir.
Auch gilt es den Unternehmensstatus „staatlicher Organe“ neutral zu hinterfragen, da sie klassisch-rechtliche Systematiken aushebeln, die Teilnehmer sich gewohnt auf nicht mehr geltendes Recht stützen, wie auch mögliches geltendes Handelsrecht gleichzeitig nicht akzeptieren. Es bedarf also stets zwei oder mehr Parteien, um sich zu einigen. Auch hier funktioniert die Kommunikation nicht.
Somit kann man auch das Handelsrecht getrost ins Regal stellen. Mit dem Hinweis, dass „Staat“ lediglich ein Begriff für die Art und Weise ist, wie sich Menschen zueinander organisieren. Mehr nicht.
Parteien sind mittlerweile kriminelle Organisation und das dementsprechend durch Aufhebung des Straffreiheitsgesetzes mit „Hinweis“ auf das BVerfG Urteil vom 25.07.2012 und StGB § 129.
Ungeachtet, dass es seit 08. Mai 1945 (BVerfG-Urteil vom 17.12.1953) keine Beamten mehr gibt, sondern es nur Bedienstete mit „Eigenschaften als Beamten“ gibt (siehe Dienstausweise, statt Amtsausweise).
Da sind die Gerichtsvollzieher, die seit 01.08.2012 eigenverantwortlich unternehmerisch unterwegs und mit fehlendem §1 GVO kein Beamten „mehr“ sind, wobei sie nie echte waren.
Da ist die Polizei, als privates Unternehmen und namentlich eingetragen als Warenzeichen.
Da sind die Menschen- und Völkerrechte, die man zwar kennt, jedoch auch nur Hinweise zum Umdenken darstellen – auch für die Verfechter.
Selbiges geht auch für irgendwelche „Scheine“, kombiniert mit dem gebetsmühlenartigen Refrain: „Aber die anderen brauchen doch…“
Was übrig bleibt, sind lediglich Hinweise, dass man weiterdenkt, und es vermeidet, sich auf vorzeitliche Rechtszustände zurückbesinnen zu wollen, um das Morgen zu gestalten.
Also dorthin schaut: „Wo noch nie ein Mensch zuvor gewesen ist.“
Denn solange es einer schriftlichen Grundlage bedarf und jene, die sie zu kennen hat, bewegt man sich nur in der Beschäftigung und nährt lediglich längst überholte Denkstrukturen. Das gilt vorallem dann, wenn man sich nur mit Symptomen beschäftigt, statt mit den eigentlichen Ursachen.
Als Tipp zum Umdenken: „Verhalten ändern sich nie, sie sterben einfach nur aus.“
Der Mensch hat an dieser einen entscheidenden Vorteil. Er kann umdenken, wenn er sich dazu entscheidet. Bisheriges geht jedoch nicht weit genug. Und die einstigen Rechtsakteure sind irgendwo in der „Neutralen Zone“ verschwunden oder beschäftigen sich nur noch mit ihren verfallenden Strukturen.
Was dies alles bedeutet, mit welchen eigentlichen Ursachen wir es zu tun haben, wie was miteinander zusammenhängt und welche fundamentalen Auswirkungen das alles auf die Gesellschaft und ihre Strukturen sowie die Natur hat, darüber können wir gerne sprechen.
Denn der Kreisverkehr heißt „alte Weltordnung“ und nicht „BRD“ oder „Deutsches Reich“. Und wer mag schon ein „Ewiggestriger“ sein?