Kurzer Sonntagsgedanke
Nochmal zum Aufwachen: Mit dem Urteil 2 BvF 3/11 des BVerfG vom 25.07.2012 ist das Wahlgesetz für ungültig befunden worden. Das bedeutet, dass es keine! gültigen und legitimen Wahlen mehr! geben wird, somit auch keine rechtlich legitimierten „Volksvertreter“.
Um dem Ganzen noch eines draufzulegen, wurden alle politischen Entscheidungen rückwirkend bis 1956 für nichtig erklärt. Das bedeutet, dass alle! jetzigen Akteure in der Legislative, Judikative und Exekutive keine Legitimation mehr haben und seit dem 25.07.2012 arbeitslos sind.
Wenn also für spätere Wahlen „Werbung“ gemacht wird, so ist dies Aufforderung zum Landes- und Hochverrat, weil mit einer Wahl nicht mehr geltende Gesetze angewandt werden.