Meinungsfreiheit und Zensur
(David Berger, 29.06.2017) Jetzt soll es vor der Wahl ganz schnell gehen. Die zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und #SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in #sozialen Netzwerken (#Netzwerkdurchsetzungsgesetz – #NetzDG) soll am morgigen Freitag gleich morgens um 8 Uhr stattfinden.
Das Getöse mit dem die #CDU angeblich für den Erhalt des Grundrechts auf #Meinungsfreiheit gegen Maasschen Größenwahn auftrat, ist vergessen, jetzt geht’s gemeinsam ran an die Ziele #Totalüberwachung der Bürger, besonders aber ihrer Meinungen.
Die Gedanken mögen frei bleiben, sobald sie aber irgendwie digital geäußert werden, sind sie von einer Art neu zu schaffendem Gesinnungsministerium zu prüfen. Besser gesagt: Dieses versteht sich als Ober-Prüfer, die eigentliche konkrete Prüfung soll von privat von den sozialen Netzwerken eingeführten Instanzen innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden.
Warum soll es nun so schnell gehen? Der Entwurf, den CDU/CSU und SPD nun jetzt ganz schnell durchboxen wollen (Deutscher Bundestag Drucksache 18/12356), ist erstaunlich ehrlich.
Der Schock sitzt noch immer tief angesichts des Wahlausgangs in den USA. Und des Wissens, dass die von Clinton, Obama & Co weithin gleichgeschalteten #Medien nicht mehr gegen die in den sozialen Netzwerken veröffentlichte Meinung der Menschen ankam. So heißt es in der Einleitung zum Gesetzentwurf dann auch:
„Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat überdies auch in der #Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren #Falschnachrichten („#FakeNews“) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen.“
Der öffentliche Frieden sei nämlich nachhaltig gestört, wenn etwa über Straftaten berichtet würde, die nie stattgefunden haben (sollten). Im Gesetzentwurf heißt das „#Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten“.
Spätestens seit der Silvesternacht in Köln 2015/16 sind die Probleme bekannt, die Politiker damit haben, wenn einfach von der Bevölkerung ohne vorherige Absprache mit den Politikern etwas gefilmt, veröffentlicht und als Straftat dargestellt wird, was nach Einschätzung des ersten offiziellen Polizeiberichts nur eine harmlose ruhige Feier war.
Wer entscheidet nun darüber, was „strafbar“ ist? Offensichtlich bleibt es bei der Idee einer Parallel-Justiz, wenn die von #Heiko Maas ins Leben gerufene Task-Force, der wir die Facebooksperrungen und Shadowbans der letzten Jahre zu verdanken haben, hoch gelobt wird:
„Die Unternehmen haben sich verpflichtet, anwenderfreundliche Mechanismen zur Meldung kritischer Beiträge einzurichten und die Mehrzahl der gemeldeten Beiträge mit sprachlich und juristisch qualifizierten Teams innerhalb von 24 Stunden zu prüfen und zu löschen, falls diese rechtswidrig sind. Maßstab der Prüfung ist deutsches Recht.“
Wie dieser Umgang mit deutschem Recht im Hinblick auf #Löschungen und #Sperrungen aussieht, dokumentiert dieser Blog nun schon seit mehr als einem Jahr.
Doch noch immer werde zu wenig gelöscht, sagt der Gesetzentwurf. Es müsse viel mehr gelöscht und gesperrt werden.
Damit das auch geschieht, sollen die sozialen Netzwerke in regelmäßigen Abständen Bericht über ihre Gesinnungs-Prüfungen zu erstatten:
„Der Entwurf führt neun neue Informationspflichten für #soziale Netzwerke ein,die in einem vierteljährlich zu erstellenden Bericht zu erfüllen sind. Die Schätzung des damit verbundenen Erfüllungsaufwands ist naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden. Der auf jeden Bericht entfallende Erfüllungsaufwand einschließlich der Entgelte für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird auf 50000 Euro geschätzt“
Die zahlt natürlich nicht das Möbelhaus Maas, sondern der Steuerzahler. Im Jahr enstehen überdies 25 Millionen Euro Kosten für die Netzwerke, um das Gesetz durchzusetzen.
Quelle: philosophia-perennis.com und staseve.eu