Nachzügler des Tages
Der liebe Focus veröffentlicht meinen Kommentare zum Artikel: „Im europäischen Vergleich sehr niedrig“: Grüne fordern höhere Strafen für Falschparker:
Weitreichendere Auswirkungen
Freitag 04 Dez. 2015 14.12 · von Alexander Berg
Nicht nur bei Ordnungswidrigkeiten ist die Realität eine andere. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) § 5 (Räumliche Geltung): „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“
Andere Hinweise zur räumlichen Geltung (Staatsgebiet) gibt es nicht. „Ordnungs-Akteure“ agieren rein „im Auftrag“ ihrer Dienstherren, da sie für ihr Handeln entlohnt werden.
Unterschrieben sind behördl. Dokumente selten, höchstens mit einer Paraphe – ohne Rechtswirksamkeit. Geltendes Recht = belohnter Glaube.
Quelle: Focus