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Über die allgemeine Erklärung der Menschenrechte und ein bisschen mehr

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Heute postete Angelika von Schwarzach einen Beitrag zum oben genannten Thema und es fühlte sich so an, über die eigentliche Bedeutung und Hintergründe einige Worte zusammenzutragen.

Es mag alles in schönen und ehrenhaft klingenden Wortlauten formuliert sein und auch erstrebenswert, doch spiegelt uns die Realität des Vorgefundenen das genaue Gegenteil wider.

Ich verwende die niedergeschriebenen Gesetzestexte als Hinweise und Anregung zum Weiterdenken und nicht einfach, um wieder nur daran festzuhalten und darauf zu beharren, bis es sich „woanders“ einstellt.

„Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“

In der Tat werden wir so geboren. Doch mit dem Ende des Geburtsaktes befinden wir uns fortan in einem System äußerer und künstlicher Bedingtheiten.

Das Wort „sollen“ ist bereits ein Hinweis darauf, etwas im Außen von anderen zu erwarten.

Bereits mit dem künstlichen Eingriff in den natürlichen Geburtsprozess (Kaiserschnitt), wird die gegebene Natürlichkeit mit äußeren Entscheidungen überzogen.

„Die Kernbedingung: Du bist nur dann „gut“, wenn uns das so gefällt.“

„Artikel 2: Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.“

Jetzt fängt die Märchenstunde an: Denn alle darin genannten Punkte unterliegen jener „ersten Bedingung“ und entfremden sich auf diese Weise zu einem System kollektiv vereinbarter Unterhaltung, Ausbeutung und Unterwerfung – in ihren subtilen Ausprägungen (bedingte Liebe, Zugehörigkeit, Aufmerksamkeit, Belohnung, Anerkennung, Missachtung, Ignorieren, Bestrafung, Stigmatisierung, Folter, Krieg und Mord). Es wird auch kein Unterschied gemacht, denn alle werden bereits „gleich“ behandelt.

Es zeigt sich, dass: „Wir wollen, dass ihr es einmal besser habt“, bereits mit dem Satz: „Du bist nur dann gut, wenn du so bist, wie uns das gefällt“, zur Illusion und geistigen Selbsthaltung führt.

Und dies alles, weil man sich einem Menschen unterstellt, der fortan darüber befindet, was für einen selbst richtig sein soll – ihn betreut, über ihn richtet. Das ist die klassische Form der Macht.

„Wenn du nicht hörst, gibt es kein Taschengeld.“

„So Junge, ich gebe Dir mal zwei Mark und dafür drückst du mal die Oma. Sage aber nichts deinem Bruder.“ „Oma, das kostet aber extra.“

„§1 BGB – Beginn der Rechtsfähigkeit: Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“

Von welchem Recht wird darin gesprochen? Ist es das universelle, kosmische, göttliche Recht des Schöpfers oder jenes, welches der Bedingtheit eines Menschen unterliegt, sich diesem unterwirft?

Den gleichen Hinweis finden wir im Grundgesetz.

Artikel 1: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Die Würde des Menschen ist dann unantastbar, wenn er es unterlässt, sich einem anderen Menschen zu unterwerfen.

In diesem System ist die Würde des Menschen antastbar, weil der Mensch sich dem Gelde und dem Recht unterwirft, weil er „fürs artig sein belohnt“ wird, beruhend auf dem Prinzip: Du bist solange „gut“, wie uns das gefällt“. Dazu fallen mir spontan die Zombies ein.

Das ist auch der Grund, warum der Zinseszins, den Menschen letztlich dazu zwingt, sich dem Wandel anpassen zu müssen. Müssen ist immer eine von Außen getriggerte Entscheidung. Da der Mensch selbst den Zinseszins erfunden hat, bringt er sich so selbst in jene Lage (ob freiwillig oder erzwungen) sich anzupassen.
Mit Neurosen und Psychosen, unnötigen Technik-Firlefanz nach dem Prinzip „vom mehr des Selben“ versucht er sich vor der Veränderung zu drücken. Letztlich bricht das Gebäude aber zusammen. Es sei denn, er entschließt sich von ganz allein umzudenken.

„Der Mensch lernt an jenem Abgrund, den er sich selbst geschaffen hat.“

„Die Klagemauer ist nur das Spiegelbild gesellschaftlicher Leere.“

Klassische staatliche Gewalt ist jener ins Außen projizierte Mechanismus, einer von Außen rückwirkende Disziplinierung und „Vernunft“, die man im Inneren selbst nicht ausprägen „soll“ oder besser „will“. Man sieht, es geht nur um die Entscheidung. Der weg geht sich dann ganz von alleine – wenn man sich selbst vertraut und nicht andere „vortrauen“ lässt.

„Denn nur der Unvernünftige oder unvernünftig Gehaltene, bedarf der Betreuung.“

„Verordnete ‚Vernunft’ und die Exekutive“

Der Begriff „Staat“ ist lediglich die Art und Weise, wie sich Menschen zueinander organisieren. Und wenn man anderen überlässt, über die eigenen Befindlichkeiten zu entscheiden, ersteht daraus die Hierarchie.

Denn der Betreuer hat sich an seine Rolle gewöhnt. Etwas, was in der Familie beginnt.

„Du kannst dich für die „Staatsgewalt im Außen“ entscheiden oder die in deinem Inneren (entwickeln) und dich mit der eigenen Vernunft, deinem Herzen und deinem Verstand befähigen. Andere werden das nicht für dich tun, denn sie werden dafür bezahlt, dass alles so bleibt, wie es bisher war.“

„Verstand ist eine Werkzeugkiste, wo mehr als nur ein Hammer hineinpasst.“

Man mag sich jetzt in gewohnten Rechtsdiskussionen über die Bedeutung des Begriffes „Mensch“ ein Bild machen wollen, als konventionelles Mittel, um sich weiter in Konventionen und Gewohnheiten zu bewegen und sich letztendlich wieder nur an „Rockzipfel“ klammern wollen.

„Entscheide dich selbst, bevor jemand anderes darüber urteilt. Urteilen ist die Entscheidung durch andere im Außen. Oder man diskutiert weiter über den Geschmack von Semmeln, während sie bereits auf dem Frühstückstisch liegen.“

Link: Menschkeit

Aus dem Bauch heraus agierend fand ich heute im sogenannten „Völkerrecht“ diesen Satz Seite 15, Punkt 8a, Satz 2:

„Die Staatsmerkmale müssen dabei auf der Realität organisierter Herrschaft und weniger auf dem Postulat bestimmter Staatszwecke aufbauen. Der Staatsbegriff des Völkerrechts zielt auf eine empirische greifbare Umschreibung eines Herrschaftsverbandes (und nicht auf ein wertgebundenes Idealbild).“

Das künstliche Recht ist lediglich ein Mittel der Hierarchie, mit der Eigenschaft der Überlassung anderer über die eigenen Befindlichkeiten zu richten: dies bei verschobener Verantwortung vorenthaltener, bzw. sich selbst vorenthaltener Vernunft.

Man sieht, dass künstliche Intelligenz bereits erfunden wurde.

An dieser Stelle rufe ich nochmals zum gemeinsamen Dialog auf. Denn es zeigt sich, dass das „Völkerrecht überall „gilt“ – im Sinne der Hierarchie und der Erhaltung ihrer „Ordnung“. Denn diese überlagert alles.

Im Sinne des stattfindenden Wandels findet sich auf der „Rechtsebene“ lediglich nur das bereits Erkannte der alten Weltordnung wieder. Und das mit der Entscheidung des Einzelnen der Wandel stattfindet und nicht in der hoffnung erst als kollektiv-gleichzeitige Bewusstwerdung, wo man sich gegenseitig „vorschiebt“ und gleichzeitig jener seine Bedenken dabei klagend erhebt.

Die alte Weltordnung (Hierarchie) geht zu Ende und damit verbundenes Umdenken fängt nicht „woanders“ an.

Souveränität ist nichts, was man per Gesetz oktroyiert, sondern in einem selbst besteht, wenn man sich dazu entscheidet und aus der Masse der „Verteidiger der Freiheit“ (willkürlich genehme oder ungenehme Freiheit) heraustritt.