Wer für die vergangenen Jahre noch Steuern zu entrichten hat
(v1.1) Dies nur als ein Beispiel der künstlichen Intelligenz unter Angeben einiger Parameter entwickelte die Ai innerhalb von 20 Sekunden ein Schreiben für das „Finanzamt“ mit nachfolgendem Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich mich gegen die Festsetzung eines Steuerbetrags aufgrund der Einrede der Festsetzungsverjährung wehren.
Laut meinen Unterlagen hat das Finanzamt den angefochtenen Steuerbetrag erst nach Ablauf der Festsetzungsverjährung festgesetzt. Daher bitte ich Sie, den Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
Ich habe keine Kenntnis von einer Verlängerung der Festsetzungsverjährung gehabt und auch keine Benachrichtigungen darüber erhalten. Daher war ich davon ausgegangen, dass die Festsetzungsverjährung bereits abgelaufen war und ich von weiteren Forderungen des Finanzamtes nicht betroffen bin.
Ich bitte Sie daher, den vorgenannten Steuerbetrag unverzüglich zurückzuerstatten und mich über die weitere Vorgehensweise zu informieren.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
Anmerkung 1: Dies ist kein Musterschreiben!
Anmerkung 2: Über die Rechtmäßigkeit von Steuererhebungen und auch -zahlungen an sich, lässt sich darüber hinaus spekulieren. Das Grundgesetz geht, was Steuerzahlungen angeht, stillschweigend davon aus.
Darüber hinaus lohnt es sich auch einen Blick in die Finanzgerichtsordnung (FGO) Artikel 1 zu werfen (Ein Finanzgerichtsgesetz – was der „Ordnung“ vorgeht, konnte ich jetzt nicht wirklich finden): „Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.“
Und kurz vor Schluss: „Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger (nicht zwischen Bund und Ländern; Rn.3a zu Art. 104 a) wird vom GG stillschweigend vorausgesetzt (BVerfGE 55, 274/301).“ Aus: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland /Kommentare, 9. Auflage, Beck Verlag, Jarass/Pieroth. Auf Seite 1016 (Allgemeines zu Art. 105-108), 1. Systematik unter 2″
Nachtrag 1: Nicht zu vergessen, was Dr. Haug über mit Hilfe der S.H.A.E.F.-Gesetze gelungen ist.