synopsegvo
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Zur Erinnerung

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Ungeachtet des Urteils des BVerfG vom 25.07.2012, dass sowohl das aktuelle wie auch das Wahlgesetz von 1956 für ungültig erklärt – somit auch keine Heilung mehr möglich ist – sich rückwirkend davon ableitend seit 1956 keine rechtlich legitimierte Regierung bestand, sind davon wiederum abgeleitet: alle nachfolgend mandat- und arbeitslos.
Was bleibt ist das Gesicht einer Struktur, die wir als Machtstruktur oder auch Hierarchie erkennen, die ihre Existenz nur noch aus Gewohnheiten und Konventionen heraus zu erhalten versucht, und wo „Recht, Gesetz und Titel“ nur als Vorwand vorgeschoben werden.

Wenn man sich beispielsweise „Beamte“ näher anschaut, so handelt es sich lediglich um ein Innehaben von Eigenschaften eines Beamten, die bisher verliehen wurden, denn mit dem Urteil des BVerfG von 1953! sind die Beamtenverhältnisse rückwirkend zum 8. Mai 1945 erloschen.

Hier nochmals die Gerichtsvollzieherordnung um das Datum vom 01.08.2012 herum genannt. An dieser Stelle ist bereits mit dem §1 GVO erkennbar, dass es sich bei einem Gerichtsvollzieher nun eine privat haftende und eigenverantwortlich agierende Person handelt, da dieser Person zum 01.08.2012 die „Eigenschaften eines Beamten“ entzogen wurden. Dies ist nur ein Sachverhalt ist, der gerne unter den Gerichtsvollzieher-Tisch gekehrt wird. Der Gerichtsvollzieher, wohl nur noch ein Handelsvertreter.

Wie bei allen, die vordringlich auf Geld fixiert sind, dass sie ihre Lebensgrundlagen dadurch gesichert zu sehen glauben, basieren „bekommen wollen“ und „verteidigen wollen“ gewollt auf einer reinen Orientierung im Außen – mit eingebauter Bedingung.
Und damit verbunden, auch die zunehmende Spannung, mit der man sich „herumzuschlagen“ hat, solange man nicht bereit ist und bei sich selbst beginnt, etwas zu verändern. Dies in einer sich zuspitzenden Gesamtsituation, aus der es nur einen sinnvollen Ausgang für den Einzelnen selbst gibt.
Hier entsteht die Frage und Entscheidung, was er selbst will, ob er Freiheit sagt, doch nicht einfach für ein „in Ruhe gelassen werden wollen“ meint. Der eigentliche „Große Knall“ spielt sich also im eigenen Kopf ab.

Das was da wirkt und sich aufbäumt, sind die lieben Gewohnheiten, die man bei anderen gerne ändern mag, während die eigenen beibehalten werden sollen. Denn führten diese Gewohnheiten zu den Dingen, die einem „nahe“ stehen.

Das hilft dem vom GV-Besuch Betroffenen sehr wenig, wenn gerade das Problem besteht, dass das Konto gepfändet ist, das Haus zwangsversteigert wird oder ein GV mit der Polizei vor der Türe steht – und was weiß ich noch alles. Alles hübsch gemixt mit Willkür.

„Herr Doktor, können wir bei dem halben Brathähnchen noch etwas machen?“

Willkür ist beispielsweise nicht etwas, die man nur als unangenehm kennen sollte, sondern bereits mit dem Lächeln bspw. beim Kreuzchenmachen an der Wahlurne beginnt, wo man andere fortan darüber befinden lässt, was für einen selbst „Gut und Richtig“ sein soll.

„Ja, aber die sind aber doch alle nicht mehr legitimiert!“ „Stimmt. Doch würdest du als Lkw-Fahrer am nächsten Tag Deinen Job nicht mehr machen, nur weil irgend  jemand dir dies verbietet?“

Gegenseitige Ausbeutung ist ein Mechanismus der alten Ordnung. Zeit zum Weiterdenken. Und an dieser Stelle der Hinweis, dass Loslassen in jedem Fall sinnvoller ist, wenn alle „Papierstricke“ gerissen sind.

Denn wer bisher sammelte, darf sich nicht wundern, wenn es wieder genommen wird, gerade weil die alte Ordnung sich darauf hin zuspitzt und es für jeden Sinn macht, sich trotzdem nicht aus der Fassung bringen zu lassen.
Wer sich jedoch in der Position gedrängt und genötigt sieht, sich mit allen Mitteln verteidigen oder agieren glauben zu müssen, so ist auch dies seine eigene Entscheidung und damit verbundene rückwirkende Auswirkungen.

„Wie stehen alle hinter Dir… wenn die Kugeln kommen.“