gusterten
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Wenn Wahlwerbung genormt wäre

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(v1.4*, jetzt aberer) Ungeachtet, dass mit dem endgültigen Verlust des Bundeswahlgesetzes am 25.07.2012, keine Person auf diesem Boden mehr wählen, weil der Mensch in der Rolle des „Bürgers“, die Rolle des „Wählers“ nicht mehr spielen darf.
Da man für alles Regeln und Vorschriften benötigt, habe ich mal überlegt, ob man Wahlwerbung nur noch unter Einhaltung einer Normvorgabe zulassen sollte, um gleich zu erkennen, wovon man am besten die Finger lässt.

Ein Wahlplakat darf nur noch ein Format haben: DINA2, hochkant. Das Wahlplakat darf nur noch zweifarbig sein und wird  zur Veröffentlichung nur randlos bedruckt zugelassen.

Als Schrift ist nur noch „Impact“ zugelassen und die Schriftfarbe selbst, ist in Weiß zu halten. Der Hintergrund kann die Farbe der jeweiligen Partei sein oder einfarbig.

Die Worte „Die“, „für“ und „Deutschland“ sind in der Größe vorgeschrieben, ebenso die Schräge der Grundlinien, auf denen die Worte erscheinen. Lediglich der Hinweis für wen er oder sie sich hält (Attribut der Personen) und weswegen man ihn wählen soll, der sogenannte Wahlslogan, darf geändert werden.
Der Wahlslogan selbst kann in soweit nur geändert werden, dass er bei festgelegter Schriftgröße, einzeilig auf dem Plakat mit 20mm Abstand vom unteren Papierrand erscheint.

Es empfiehlt sich das „Attribut der Person“ so groß zu gestalten, dass links und rechts vom Papierrand 20mm Abstand eingehalten bleiben. Das „Attribut der Personen“ wird für jede Wahl vom Deutschen Institut für Normung für alle Parteien einheitlich festgelegt.

Parteiprogramme sind ab sofort verboten.

Das Plakat selbst darf nur auf einen glatten und formneutralen Träger mit einem farb- und geschmacksneutralen und Kleber glatt und ohne Verfaltungen aufgebracht werden.

Und wer es noch nicht verstanden hat: Es herrscht nur noch Gewohnheitsrecht und Gewohnheiten kann man bekanntlich ja ändern, notfalls durch Infragestellung des Systems der alten Ordnung in dem der ganze Sermon stattfindet.