Zwischendurch aus der Rechtsfiktion*: Das Thema mit der Grundsteuer
(v1.35) Ich glaube, ich brauche weiter nichts dazu zu schreiben. Die beiden Youtube-Videos sind aussagekräftig genug.
Wie auch:
* „Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen.
Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.
Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht.
Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Fiktion(Recht), Wikipedia
Nachtrag: Ich selbst besitze nichts oder nenne etwas „mein Eigentum“. Wenn also – klassisch – die alte Erhebung verfassungswidrig ist und die neue Form zunächst erst einmal einer Eingabe bedarf, damit über etwas „erhoben“ werden kann, dann…