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Aufklärendes über die Corona-Märchenstunde

Lesezeit: ca. 3 Minuten

(v1.5*) Gestöbertes von Facebook über das in der Gesellschaft allseits beliebte Thema „Corona“.

Vielleicht geht es ja doch nur darum, dass sich der Einzelne mit seiner Gehorsamsbereitschaft auseinandersetzt, letztlich mit dem System selbst und sich daraus erhebt und nach vorne denkt, als gewohnt nur nach hinten oder mit einem Auge in der Hoffnung, dass „gerechte Vorgesetzte“ ihm nur wieder die „Kohlen aus der Feuer holen“ sollen.

Nachtrag: Es ist der Irrglaube, dass einem das Leben gehören würde, was man verlieren könnte, was die Mehrheit brav und artig allen Unfug mitmachen lässt. Dabei handelt es sich lediglich um die künstlich geschaffene Existenz. Das Leben selbst, geht über die Existenz hinaus.

Zudem: Wiener Urteil im Wortlaut (Epochtimes)

Ergänzungen:

1. Der von dem Bundeskanzler und seinen Ministern zu leistende Amtseid, Artikel 64 in Verbindung mit Artikel 56 des Grundgesetzes ist ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren. Er wird von der Strafvorschrift des § 154 des Strafgesetzbuches nicht erfasst.

2. „Parteigesetz §37: § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.
Dazu BGB § 54, Satz 2: Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten* gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.“ * Hier: der Wähler

3. Und: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 38, Abs. 1, Satz 2

4. Am 25.07.2012 wurde das Bundeswahlgesetz von 1956 vom BVerfG rückwirkend für unheilbar verfassungswidrig erklärt.

5.“… Sie haben wirklich vielleicht nur leichte Schnupfensymptome. Manche werden eben gar keine Symptome haben. Das liegt daran, dass es eigentlich gar keinen Erreger gibt… Lothar H. Wieler, Leiter des RKI, 13.03.2020 (ab Minute 10:30)