Das Dilemma mit den Krankenkassen

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(Fulda, kam die Tage per E-Mail) Vorgang:

Wer seine offenen Beiträge zur Krankenkasse nicht bezahlen kann, bekommt mitunter ein Schreiben vom Hauptzollamt.Und wer darauf nicht reagiert bekommt ggf. Besuch vom Vollstreckungsbeamten des Hauptzollamtes. Und wer nicht angetroffen wird oder nicht öffnet, findet ggf. eine schriftliche Mitteilung im Briefkasten vor.

Und wer nicht reagiert, bekommt ggf. eine Durchschrift vom Antrag auf Anordnung der Haft, gerichtet an das zuständige Amtsgericht, wenn der Ladung zur „Abgabe der Vermögensauskunft“ (früher eidesstattliche Versicherung) nicht gefolgt wurde.

Im vorliegenden Fall ging es um eine Krankenkassen-Forderung von über 11.000 €, die das Hauptzollamt seit vielen Monaten eintreiben wollte. Glücklicherweise kam heute von der zuständigen Krankenkasse der „Erlass offner Beiträge“, worüber allgemein informiert wurde, weil seit August 2013 gibt es das „Beitragsschuldengesetz“ = das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung.

Fazit: Dadurch können dem Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend Beiträge ggf. seit 2007 erlassen werden.

Abschließend ist zu berichten, die Krankenkasse verzichtete nach heutigem Telefonat auf o.g. Forderungen und das Hauptzollamt hat keine Grundlage mehr.

Wenn Sie glücklicherweise Ihre Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen können, muß das nicht bei anderen so sein und Betroffene gehen auch nicht hausieren, daß ein Beitragsproblem besteht.

Beitragsforderungen bei der Krankenkasse sollten in diesen Tagen geregelt werden, weil die Antragsfrist am 31.12.2013 ausläuft und ob man umnittelbar vor Weihnachten noch offene Türen einrennt oder andere unerwartete Dinge dazwischen kommen ???

Untenstehende Links geben die Möglichkeit zur Information und es schadet nicht sich auch bei einer anderen Krankenkasse allgemein zu informieren, nach dem Motto: „Informieren kostet nichts – fehlende Informationen kosten oftmals Geld

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
vom 15.7.2013, verkündet in BGBl I Jahrgang 2013 Nr. 38 vom 18.7.2013 „Beitragsschuldengesetz“

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Beseitigung_sozialer_Überforderung_bei_Beitragsschulden_in_der_Krankenversicherung

http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/news/2013/06/14/bundesregierung-erleichtert-weg-in-krankenkassen/10331.html

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/04/2013-04-10-beitragsueberschuldung-krankenkassen.html

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/843337/neu-ab-1-august-2013-schnitt-kassenschulden-tritt-kraft.html

http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/saeumniszuschlaege-beitragsschulden-werden-bezahlbarer_240_187192.html